Anwaltskanzlei Quaas & Partner mbB

Auf einen Blick

Standorte
Stuttgart-Vaihingen (Hauptsitz), Dortmund
Mitarbeiter
Team aus 9 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, davon 6 in Stuttgart und 3 in Dortmund (nach eigenen Angaben, Stand Oktober 2026)
Zielgruppen
Krankenhäuser, Arztpraxen und MVZ, Zahnarztpraxen, öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Krankenhausplanung und Investitionsförderung, Krankenhausvergütung, Schiedsstellenverfahren, Vertragsarztrecht

Krankenhausträger sowie deren Bundes- und Landesverbände bilden den Kern der Mandantschaft der Anwaltskanzlei Quaas & Partner mbB. Die Kanzlei mit Hauptsitz in Stuttgart-Vaihingen und einem zweiten Büro in Dortmund hat sich auf öffentliches Recht und Gesundheitsrecht spezialisiert und ist nach eigenen Angaben seit über drei Jahrzehnten in diesem Feld tätig. Daneben berät sie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren.

Im Planungsrecht geht es um neue Fachgebiete, Zentren und Planbetten im Krankenhausplan, im Finanzierungsrecht um Anträge auf Einzelförderung und Fragen der Pauschalförderung für Häuser öffentlicher, kirchlicher und privater Träger. Das Vergütungsrecht umfasst Strukturprüfungen des Medizinischen Dienstes und Abrechnungsverfahren vor Sozial- und Zivilgerichten. Hinzu kommen Schiedsstellenverfahren nach § 18a KHG vom Einleitungsantrag über die Antragserwiderung bis zur mündlichen Verhandlung sowie Kooperationsverträge mit Konsiliar-, Honorar- und Belegärzten oder MVZ, die an den §§ 299a und 299b StGB auszurichten sind. Bei Chefarztverträgen berät die Kanzlei Chefärztinnen und Chefärzte ebenso wie Krankenhausträger, von der Gestaltung über die Verhandlung bis zur Auflösung, und begleitet die Entwicklung von Arbeitszeitmodellen.

Ärztinnen und Ärzte begleitet die Kanzlei zudem in Approbationsverfahren, auch bei einer Approbation für Ärzte aus dem Ausland, bei Fragen der Weiterbildungsbefugnis und in berufsrechtlichen Verfahren. Im Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenrecht betreut sie unter anderem Konformitäts- und Zertifizierungsverfahren für Medizinprodukte. Die Website weist für jedes Rechtsgebiet die zuständigen Anwältinnen und Anwälte aus; gearbeitet wird in Teams über beide Standorte hinweg. Nach eigenen Angaben sind sechs Berufsträger in Stuttgart und drei in Dortmund tätig, ergänzt um einen nichtanwaltlichen Kooperationspartner (Stand Oktober 2026).

Prozessual verbindet die Kanzlei Krankenhausrecht mit Verwaltungs- und Verfassungsrecht und tritt regelmäßig vor dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundessozialgericht und den Verfassungsgerichten von Bund und Ländern auf.

Auf der Karriereseite stellt die Kanzlei die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren vor sowie ein Modell, das eine Promotion neben der Anwaltstätigkeit vorsieht (Stand Oktober 2026).

Angebote und Leistungen

Angebot Leistung Beschreibung
Krankenhausplanungsrecht Medizin- und Krankenhausrecht Vertretung von Plankrankenhäusern bei der Aufnahme neuer Fachgebiete, Zentren und Betten sowie in Konkurrentenklagen.
Krankenhausfinanzierungsrecht Fördermittel, Bau- und Investitionsplanung Rechtliche Begleitung von Einzelförderanträgen und Klärung der Pauschalförderung für öffentliche, kirchliche und private Klinikträger.
Krankenhausvergütungsrecht MD-Prüf- und Fallmanagement Begleitung von MD-Strukturprüfungen, Streit um OPS-Komplexcodes und Abrechnungsverfahren vor Sozial- und Zivilgerichten.
Pflegesatzrecht und Schiedsstellenverfahren Medizin- und Krankenhausrecht Unterstützung der Vertragsparteien im Verfahren nach § 18a KHG bis zur mündlichen Verhandlung vor der Schiedsstelle.
Chefarztvertragsrecht Arbeitsrecht im Gesundheitswesen Gestaltung, Verhandlung und Beendigung von Chefarztverträgen für Ärzte wie Träger, dazu Arbeitszeitmodelle für Kliniken.
Kooperationen im Gesundheitswesen Medizin- und Krankenhausrecht Verträge zwischen Kliniken und Konsiliar-, Honorar- oder Belegärzten sowie MVZ unter Beachtung der §§ 299a und 299b StGB.
Vertragsarztrecht Praxis- und MVZ-Beratung Zulassung, Anstellung, Ermächtigung und Gesellschaftsverträge für Ärzte, Zahnärzte, MVZ und Psychotherapeuten, einschließlich Prüfverfahren.
(Zahn-)ärztliches Berufs- und Zulassungsrecht Medizin- und Krankenhausrecht Verfahren um Erteilung und Widerruf der Approbation, auch für Ärzte aus dem Ausland, sowie Weiterbildungsbefugnisse und Berufsrecht.
Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenrecht Medizin- und Krankenhausrecht Rechtsberatung in den drei Gebieten, darunter Konformitäts- und Zertifizierungsverfahren für Medizinprodukte.

Häufige Fragen

Unterstützt Quaas & Partner bei der Aufnahme in den Krankenhausplan?

Ja. Die Kanzlei vertritt Plankrankenhäuser, die neue Fachgebiete, Zentren oder zusätzliche Planbetten in den Krankenhausplan aufnehmen lassen möchten. Sie berät außerdem zum Versorgungsauftrag und führt Konkurrentenklagen.

Wie begleitet die Kanzlei Konflikte mit dem Medizinischen Dienst?

Zuständig ist der Bereich Krankenhausvergütungsrecht. Er begleitet Strukturprüfungen, klärt Streitfragen zu Struktur- und Mindestmerkmalen von OPS-Komplexcodes und vertritt Krankenhäuser in Abrechnungsstreitigkeiten vor den Sozial- und Zivilgerichten.

Welche Fragen klärt die Kanzlei für Vertragsärzte und MVZ?

Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren erhalten Beratung zu Zulassung, Anstellung und Ermächtigung, zu Gesellschafts- und Kooperationsverträgen sowie bei Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen. Zuständig ist der Bereich Vertragsarztrecht der Kanzlei.

Wie informiert Quaas & Partner über Entwicklungen im Gesundheitsrecht?

Die Kanzlei veröffentlicht einen eigenen Newsletter als PDF in zwei Reihen, Gesundheitsrecht und öffentliches Recht. Ausgaben der Reihe Gesundheitsrecht gibt es seit 2021, aktuell ist die Ausgabe I/2026.

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