Gesundheitsmanagement studieren in Mecklenburg-Vorpommern: Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar
Fünf Anbieter in vier Städten führt das Verzeichnis für Mecklenburg-Vorpommern. Vier davon sind staatliche Hochschulen: die Universität Greifswald und die Hochschulen in Neubrandenburg, Stralsund und Wismar, letztere mit einem Fernstudium. Hinzu kommt ein Weiterbildungsträger in Wismar. Ein Gesundheitsmanagement Studium in Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Schwerpunkt im Master; Bachelorprogramme gibt es in Neubrandenburg und im Wismarer Fernstudium.
Hochschulen und Studienorte im Land
In Greifswald gibt es an der dortigen Universität den M.Sc. Health Care Management, in Vollzeit oder Teilzeit über vier Semester. Die Hochschule Neubrandenburg führt vier Studiengänge: die Bachelor Gesundheitswissenschaften sowie Management und Versorgung in Gesundheit und Pflege, den M.A. Management im Gesundheitswesen und einen MBA mit Schwerpunkt Krankenhausmanagement.
Die Hochschule Stralsund bietet den M.Sc. Gesundheitsökonomie, der je nach Erststudium drei oder vier Semester dauert. In Wismar organisiert die Hochschule Wismar über die WINGS GmbH ein Fernstudium mit dem B.A. Gesundheitsmanagement und einem MBA Gesundheitsmanagement. Ebenfalls unter Wismar verzeichnet ist die EHV Fernstudium und Weiterbildung GmbH, die online auf den IHK-Abschluss Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen vorbereitet.
Bachelor, Master und Fachwirt
Im Bachelor unterscheiden sich die Modelle deutlich. Gesundheitswissenschaften in Neubrandenburg läuft als B.Sc. über sechs Semester in Vollzeit oder Teilzeit, Management und Versorgung in Gesundheit und Pflege berufsbegleitend über sieben Semester, von denen vier an der Hochschule stattfinden. Das Wismarer Fernstudium bietet den B.A. Gesundheitsmanagement online in drei Tempi an: sechs, acht oder zehn Semester als Fast, Normal oder Relaxed Track.
Die Masterstudiengänge sind auf drei bis vier Semester angelegt, in Neubrandenburg in Teilzeit auf sechs. Berufsbegleitend studierbar sind der M.A. und der MBA in Neubrandenburg, dieser mit Blended Learning, sowie der MBA aus Wismar, der online läuft. Der Fachwirt der EHV ist als Bachelor Professional auf DQR-Stufe 6 eingeordnet und dauert 18 Monate. Bundesweit verzeichnet das Portal 35 Anbieter, vor allem im Fern- und Onlinestudium; die beiden Wismarer Anbieter gehören dazu.
Gesundheitswirtschaft und Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern
Die Krankenhausstatistik nennt für das Berichtsjahr 2025 38 Krankenhäuser mit 10.208 aufgestellten Betten. Zum 15.12.2023 gab es 531 Pflegeheime und 522 ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, im Jahr 2024 nach der Gesundheitspersonalrechnung 119.894 Beschäftigungsverhältnisse im Gesundheitswesen. Grundlage der Krankenhausplanung sind das neue Landeskrankenhausgesetz, der im Mai 2026 verabschiedete Krankenhausplan und eine Rechtsverordnung; zuständig ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport. Nach Angaben des Ministeriums (Stand 30. September 2026) sollen die Zuweisungen der Leistungsgruppen nach Anhörungen zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden. Eine Landesrahmenvereinbarung zur Prävention nach § 20f SGB V wurde 2017 abgeschlossen.
Die Landesregierung orientiert sich am Masterplan Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2030. Ein Kuratorium Gesundheitswirtschaft mit fünf Strategiegruppen, darunter Gesundheitsdienstleistungen und Gesundheitstourismus, begleitet die Umsetzung; als Netzwerk dient die BioCon Valley-Initiative. Im Firmenverzeichnis von gesundheitsmanagement.de sind fünf Firmen mit Sitz im Land eingetragen: je zwei aus Software und Digitalisierung sowie aus Qualität, Risiko und Hygiene und eine aus Verbände und Netzwerke. Beispiele sind arztkonsultation, QM-Nord und BioCon Valley.
Hochschulzugang ohne Abitur und Bildungsfreistellung
Nach § 18 Landeshochschulgesetz erhalten Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung die Qualifikation für ein Studium durch die Meisterprüfung; gleiches gilt für gleichgestellte Fortbildungs- und Fachschulprüfungen. Eine fachgebundene Berechtigung erhält nach § 19, wer nach mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel mindestens drei Jahren Berufstätigkeit in einem passenden Berufsfeld eine Hochschulzugangsprüfung besteht; in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen kann ein Probestudium von ein bis zwei Jahren die Prüfung ersetzen. Maßgeblich ist die Prüfung durch die Hochschule.
Das Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V) vom 13. Dezember 2013 gewährt eine Freistellung für zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren; der Zeitraum beginnt jeweils am 1. Januar eines ungeraden Jahres. Auszubildende haben für die gesamte Ausbildung Anspruch auf fünf Arbeitstage.
Häufige Fragen aus Mecklenburg-Vorpommern
Lässt sich Gesundheitsmanagement in Mecklenburg-Vorpommern berufsbegleitend studieren?
Ja. Die Hochschule Neubrandenburg bietet Management und Versorgung in Gesundheit und Pflege als berufsbegleitenden B.Sc. sowie den M.A. Management im Gesundheitswesen und einen MBA mit Schwerpunkt Krankenhausmanagement. Das Fernstudium der Hochschule Wismar führt den B.A. und den MBA Gesundheitsmanagement online und berufsbegleitend. Die EHV bereitet ebenfalls online auf den IHK-Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen vor.
Welche Masterstudiengänge gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Universität Greifswald führt den M.Sc. Health Care Management über vier Semester, die Hochschule Stralsund den M.Sc. Gesundheitsökonomie mit drei oder vier Semestern je nach Erststudium. In Neubrandenburg gibt es den M.A. Management im Gesundheitswesen und einen MBA mit Schwerpunkt Krankenhausmanagement, im Fernstudium der Hochschule Wismar einen MBA Gesundheitsmanagement über vier Semester.
Wie ist die Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern geregelt?
Nach dem Bildungsfreistellungsgesetz besteht ein Anspruch auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Der Zweijahreszeitraum beginnt jeweils am 1. Januar eines ungeraden Jahres. Für Auszubildende sieht das Gesetz fünf Arbeitstage während der gesamten Ausbildung vor. Die Regelung steht in § 5 BfG M-V.