Auf einen Blick
- Standorte
- Bonn (Hauptsitz), Berlin, Leipzig
- Mitarbeiter
- Team aus 31 Anwältinnen und Anwälten, davon 26 Partner (nach eigenen Angaben, Stand Oktober 2026)
- Zielgruppen
- Krankenhäuser, Arztpraxen und MVZ
- Schwerpunkte
- Krankenhaus-Compliance, Krankenhausarbeitsrecht, MVZ und Praxistransaktionen, Arzthaftung
Compliance für Krankenhäuser ist eines von drei ständigen Teams, mit denen die BUSSE & MIESSEN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Gesundheitswesen arbeitet; die beiden anderen widmen sich dem Krankenhausarbeitsrecht sowie Transaktionen im Gesundheitswesen. Das Healthcare-Team der Wirtschaftskanzlei mit Hauptsitz in Bonn und Büros in Berlin und Leipzig berät Krankenhäuser, MVZ und Ärzte sowie Pharma- und Medizinprodukteunternehmen.
Compliance-Programme baut die Kanzlei nach den Leitbegriffen „Vorsorgen, Erkennen, Reagieren“ auf oder überarbeitet bestehende Systeme. Dazu gehören Risikoanalysen, interne Untersuchungen, eine Compliance Due Diligence mit Audits und Business Partner Screenings sowie Hinweisgebersysteme mit Hotline und Ombudsmann beziehungsweise Vertrauensanwalt. Für einzelne Häuser und Klinikkonzerne übernimmt ein Team mit zertifiziertem Compliance-Officer diese Funktion extern. Im Krankenhausarbeitsrecht gestaltet die Kanzlei Verträge und führt Verfahren des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, vor allem bei Um- und Restrukturierungen.
Laufend berät das Team Kliniken zu Planung, Finanzierung und Abrechnung, zu Verträgen für klinische Studien und zur sektorenübergreifenden Leistungserbringung; Bauprojekte betreut es gemeinsam mit den Baurechtlern der Kanzlei. Am Berliner Standort liegt der Schwerpunkt auf Regulierung, Praxistransaktionen, MVZ-Gründungen und Verfahren vor Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung. Unternehmen der Pharma- und Medizinproduktebranche begleitet die Kanzlei bei klinischer Prüfung, Marktzugang und Vertrieb sowie zur Erstattungsfähigkeit durch die GKV.
Auf der Website sind 31 Anwältinnen und Anwälte aufgeführt, davon 26 Partner (Stand Oktober 2026). Projektbezogen kommen die Teams für IT- und Datenschutzrecht sowie Miet- und Baurecht hinzu, bei Ermittlungs- und Strafverfahren strafrechtliche Kooperationspartner.
Angebote und Leistungen
| Angebot | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Beratung für Krankenhäuser | Medizin- und Krankenhausrecht | Laufende Beratung zu Planung, Finanzierung und Abrechnung, Verträgen für klinische Studien und sektorenübergreifender Versorgung. |
| Gründung und Betrieb von MVZ | Praxis- und MVZ-Beratung | Begleitung von Krankenhäusern und Ärzten bei Gründung, Betrieb, Ausbau und Teilverkauf eines MVZ. |
| Krankenhausarbeitsrecht | Arbeitsrecht im Gesundheitswesen | Verträge und Verfahren im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, besonders bei Umstrukturierungen von Kliniken. |
| Compliance für Krankenhäuser | Medizin- und Krankenhausrecht | Compliance-Programme, Risikoanalysen, interne Untersuchungen, Hinweisgebersysteme und Schulungen etwa zu Antikorruption und Abrechnungsrecht. |
| Externer Compliance-Officer im Krankenhaus | Medizin- und Krankenhausrecht | Übernahme der Compliance-Funktion für einzelne Kliniken und Klinikkonzerne durch ein Team mit zertifiziertem Compliance-Officer. |
| M&A und Praxistransaktionen | Praxis- und MVZ-Beratung | Ständiges Transaktionsteam; in Berlin Fokus auf Praxisverkäufe, MVZ-Gründungen, Kooperationen und KV-Verfahren. |
| Arzthaftung | Medizin- und Krankenhausrecht | Vertretung von Kliniken, Leistungserbringern und ihren Haftpflichtversicherern, ausschließlich auf Seite der Behandelnden. |
| Beratung für Pharma- und Medizinprodukteunternehmen | Medizin- und Krankenhausrecht | Begleitung bei klinischer Prüfung, Marktzugang, Vertrieb und Bewerbung sowie zur GKV-Erstattungsfähigkeit. |
Häufige Fragen
Welche Compliance-Schulungen bietet die Kanzlei Krankenhäusern an?
Die Schulungen behandeln etwa Antikorruption, Leistungserbringungsrecht, Abrechnungsrecht, Kartellrecht, Datenschutz und Vergaberecht. Sie sind Teil der Compliance-Beratung für Krankenhäuser, zu der auch Risikoanalysen und Hinweisgebersysteme gehören.
Für wen ist Busse & Miessen im Arzthaftungsrecht tätig?
Ausschließlich für die Seite der medizinischen Leistungserbringer, also Kliniken und andere Leistungserbringer, sowie für die Haftpflichtversicherer, die sie mandatieren. Patientinnen und Patienten werden in Arzthaftungssachen nicht vertreten.
Begleitet die Kanzlei MVZ über die Gründung hinaus?
Ja. Krankenhäuser und Ärzte erhalten Beratung bei Gründung, laufendem Betrieb, Expansion und Teilveräußerung Medizinischer Versorgungszentren. In Berlin gehören zudem Praxistransaktionen und Verfahren mit Kassenärztlichen Vereinigungen zu den Schwerpunkten.