Auf einen Blick
- Standorte
- Münster (Hauptsitz), Dortmund, Hagen, Köln-Bayenthal, Köln-Marienburg, Hamburg
- Mitarbeiter
- 19 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie ein ärztlicher Berater (nach eigenen Angaben, Stand Oktober 2026)
- Zielgruppen
- Arztpraxen und MVZ, Zahnarztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken
- Schwerpunkte
- Medizinrecht, Pharmarecht, Versicherungsrecht, Mediation im Gesundheitswesen
Mit Medizinrecht, Pharmarecht und Versicherungsrecht ruht die Arbeit der Kanzlei am Ärztehaus PartGmbB auf drei Säulen. Die Kanzlei mit Hauptsitz in Münster richtet sich ausschließlich an Leistungserbringer und Unternehmen des Gesundheitswesens: niedergelassene und angestellte Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, MVZ und Berufsausübungsgemeinschaften, Krankenhäuser, Chef- und Krankenhausärzte, Apotheker sowie Verbände und Körperschaften. Beraten wird bundesweit, wenn nötig gemeinsam mit den steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern der Mandanten.
Im Medizinrecht reicht das Spektrum von Niederlassung, Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren über Praxisübernahme und Praxisabgabe bis zur gesellschaftsrechtlichen Gestaltung von MVZ, Berufsausübungsgemeinschaften und Kooperationen, einschließlich Transaktionen und Mietfragen. Krankenhäuser sowie Chef- und Krankenhausärzte berät die Kanzlei im Krankenhaus-, Chefarzt-, Weiterbildungs- und Vergütungsrecht. Hinzu kommen Arbeitsrecht, Health Care Compliance, Haftungsrecht auf Behandlerseite, Medizinstrafrecht, Telemedizin, Datenschutz, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie der Umgang mit Internet-Bewertungen. Leistungserbringer vertritt sie außerdem in Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen. Mediation im Gesundheitswesen führt die Kanzlei als eigenen Tätigkeitsschwerpunkt.
Die zweite Säule, das Pharmarecht, betreut Apotheker und Pharmaunternehmen im Apotheken-, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, in der Heilmittelwerbung, bei klinischer Forschung und zu digitalen Gesundheitsanwendungen. Im Versicherungsrecht als dritter Säule vertritt die Kanzlei Versicherungskunden, Versicherer und Makler, zum Beispiel bei Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Versicherungen gegen die Betriebsunterbrechung einer Praxis.
Neben Münster unterhält die Kanzlei Standorte in Dortmund, Hagen und Hamburg sowie zwei Büros in Köln, eines in Bayenthal und eines in Marienburg. Nach eigenen Angaben auf der Teamseite gehören 19 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Kanzlei, ergänzt um einen Professor der Medizin als ärztlichen Berater (Stand Oktober 2026). Bei Bedarf bezieht die Kanzlei ein Netzwerk aus Wirtschafts- und Steuerberatern, Banken und Versicherungen ein. Ebenfalls nach eigenen Angaben führten WirtschaftsWoche und Handelsblatt Research Institute die Kanzlei 2025 zum sechsten Mal in Folge in ihrem Ranking für Medizinrecht; in der FOCUS-Spezial-Liste der Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie stand sie 2024 zum neunten Mal in Folge.
Angebote und Leistungen
| Angebot | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Niederlassung, Zulassung und Praxisnachfolge | Praxis- und MVZ-Beratung | Begleitung von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten bei Niederlassung, Zulassung, Ermächtigung, Übernahme und Abgabe. |
| MVZ, Berufsausübungsgemeinschaften und Kooperationen | Praxis- und MVZ-Beratung | Gesellschaftsverträge für MVZ, BAG und Kooperationen, dazu Transaktionen und mietrechtliche Fragen der Praxisräume. |
| Krankenhaus- und Chefarztrecht | Medizin- und Krankenhausrecht | Krankenhaus-, Chefarzt-, Weiterbildungs- und Vergütungsrecht für Kliniken sowie für Chef- und Krankenhausärzte. |
| Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen | Medizin- und Krankenhausrecht | Vertretung in Prüfverfahren zur Abrechnung, ergänzt um Vergütungsrecht sowie Heil- und Hilfsmittelrecht. |
| Arbeitsrecht für Leistungserbringer | Arbeitsrecht im Gesundheitswesen | Arbeitsrechtliche Beratung für Praxen, MVZ, Kliniken und Apotheken als Teil des medizinrechtlichen Spektrums. |
| Health Care Compliance, Haftungs- und Medizinstrafrecht | Medizin- und Krankenhausrecht | Compliance-Fragen, Haftung auf Behandlerseite, Medizinstrafrecht und Mediation bei Konflikten im Gesundheitswesen. |
| Apotheken- und Pharmarecht | Medizin- und Krankenhausrecht | Apotheken-, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Heilmittelwerbung, klinische Forschung und DiGA für Apotheker und Pharmaunternehmen. |
| Digital Health, Telemedizin und Datenschutz | Medizin- und Krankenhausrecht | Rechtsfragen zu Telemedizin und Datenschutz, zum Umgang mit Online-Bewertungen und zum Marken- und Wettbewerbsrecht. |
Häufige Fragen
Hilft die Kanzlei bei Streit mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ja. Im Versicherungsrecht begleitet die Kanzlei Versicherte bereits im Leistungsprüfungsverfahren und setzt Ansprüche bei Bedarf bundesweit gerichtlich durch. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gehören etwa Praxis-Betriebsunterbrechungsversicherungen zu den Themen; vertreten werden auch Versicherer und Makler.
Vertritt die Kanzlei bei Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen?
Ja, beide Prüfverfahren gehören zu den Tätigkeitsschwerpunkten im Medizinrecht. Fachlich angrenzend berät die Kanzlei im Vergütungsrecht sowie im Heil- und Hilfsmittelrecht, die ebenfalls zum medizinrechtlichen Spektrum für Praxen, MVZ und weitere Leistungserbringer zählen.
Arbeitet die Kanzlei mit Steuerberatern zusammen?
Ja. Die Kanzlei stimmt sich mit den steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern ihrer Mandanten ab und zieht bei Bedarf ein eigenes interdisziplinäres Netzwerk aus Wirtschafts- und Steuerberatern, Banken, Versicherungen und weiteren Dienstleistern hinzu.
Berät die Kanzlei auch angestellte Ärzte und Chefärzte?
Ja. Neben Niedergelassenen zählen angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Chef- und Krankenhausärzte zu den Mandanten. Chef- und Krankenhausärzte berät die Kanzlei ebenso wie die Krankenhäuser selbst im Krankenhaus-, Chefarzt-, Weiterbildungs- und Vergütungsrecht.