Auf einen Blick
- Gründung
- 2001
- Standorte
- Münster (Hauptsitz), Hamburg, Würzburg
- Zielgruppen
- Arztpraxen und MVZ, Zahnarztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken
- Schwerpunkte
- Vertragsarzt- und Zahnarztrecht, Krankenhausrecht, MVZ und Berufsausübungsgemeinschaften, Arzneimittel- und Apothekenrecht, Radiologie
Ärzte und Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser und Apotheken bilden den Mandantenkreis der Rechtsanwälte Wigge GbR. Die Kanzlei mit Hauptsitz in Münster ist auf Medizin- und Gesundheitsrecht spezialisiert und arbeitet vom Vertragsarzt- und Zahnarztrecht über das Krankenhausrecht bis zum Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenrecht.
Niedergelassene begleitet sie in Approbations-, Berufs- und Zulassungsfragen und vertritt Ärzte und MVZ gerichtlich wie außergerichtlich, wenn es um Honorare, Plausibilitäts- oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen geht. Kliniken berät sie zu Versorgungsverträgen, Vergütung, Kooperationsverträgen mit Niedergelassenen und zum Betrieb eigener MVZ. Hersteller, Importeure und Großhändler erhalten Unterstützung zu Regulierung, Erstattung durch GKV und PKV, Heilmittelwerberecht und Industrie-Kodizes; Apotheker werden etwa bei Betriebserlaubnis und Retaxationen vertreten. Ein weiteres Feld sind interprofessionelle und intersektorale Kooperationen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern, zum Beispiel Modellvorhaben und integrierte Versorgung.
Neben Münster unterhält die Kanzlei eine Niederlassung in Hamburg und ein Büro in Würzburg. Ausgeprägt ist der Bezug zur Radiologie: Mit der Deutschen Röntgengesellschaft entstand die Beitragssammlung „Radiologie und Recht“, deren Archiv über ein Jahrzehnt zurückreicht, und in der Fachzeitschrift RöFo erscheinen laufend Fachbeiträge aus der Kanzlei. Außerdem ist ein Anwalt der Kanzlei Mitglied im Executive Board und Dozent des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Medizinrecht der Universität Münster.
Die Wurzeln reichen ins Jahr 2000 zurück, als das Forum „Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen“ zum Krankenversicherungs- und Medizinrecht mitbegründet wurde; die Kanzlei selbst entstand 2001. Gemeinsam mit Partnern veranstaltet sie in Münster den Managementkongress „Gesundheitswirtschaft managen“ für kaufmännische Entscheider aus Krankenhäusern und Krankenhausträgern, zuletzt im Mai 2026 unter anderem zu Landeskrankenhausplanung, KHAG und Post-Merger-Fragen. Im selben Jahr sprach die Kanzlei beim 107. Deutschen Röntgenkongress über Krankenhauskooperationen in der Radiologie und wirkte am 2. Gesundheitsforum Münsterland zu Primärarztsystem, Physician Assistants und Hausarztzentren mit.
Auf der Karriereseite waren im Oktober 2026 zwei Stellen in Hamburg ausgeschrieben, für eine Assistenz oder Rechtsanwaltsfachangestellte in Voll- oder Teilzeit und für eine studentische Aushilfe.
Angebote und Leistungen
| Angebot | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Arzt- und Zahnarztrecht | Medizin- und Krankenhausrecht | Begleitung von Ärzten und Zahnärzten im Approbations-, Berufs- und Vertragsarztrecht, außergerichtlich wie vor Gericht. |
| MVZ und Berufsausübungsgemeinschaften | Praxis- und MVZ-Beratung | Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Gestaltung beim Aufbau ärztlicher Kooperationen, Organisationsgemeinschaften und Versorgungszentren. |
| Praxisabgabe und Praxisübernahme | Praxis- und MVZ-Beratung | Vertragliche und zulassungsrechtliche Betreuung beim Verkauf oder Kauf einer Praxis samt Nachbesetzungsverfahren. |
| Vergütung und Abrechnung | Medizin- und Krankenhausrecht | Vertretung von Ärzten und MVZ in Honorarfragen sowie bei Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. |
| Krankenhausrecht | Medizin- und Krankenhausrecht | Beratung von Kliniken zu Zulassung, Versorgungsverträgen, Vergütung, Kooperationen und Prüfungen des Medizinischen Dienstes. |
| Arzneimittel- und Medizinprodukterecht | Medizin- und Krankenhausrecht | Regulatorische Beratung für Hersteller, Importeure und Großhändler, auch zu Erstattung, Heilmittelwerbung und Compliance. |
| Apothekenrecht | Medizin- und Krankenhausrecht | Vertretung von Apothekern bei Betriebserlaubnis, Versorgung von Patienten mit Arzneimitteln und Retaxationen der Kassen. |
| Medizinische Kooperationen | Medizin- und Krankenhausrecht | Vertragsgestaltung für die Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Kostenträgern über Sektorengrenzen hinweg, etwa in Modellvorhaben. |
| Ärztliche Schwerpunktkompetenzen Radiologie und weitere Fachgebiete | Medizin- und Krankenhausrecht | Spezialberatung für bildgebende Fächer, Strahlentherapie, Augenheilkunde und Nephrologie, unter anderem zu Strahlenschutz und Teleradiologie. |
Häufige Fragen
Unterstützt die Kanzlei Krankenhäuser bei Prüfungen durch den Medizinischen Dienst?
Ja. Zum Krankenhausrecht der Kanzlei gehören Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst ebenso wie Kostenerstattungsstreitigkeiten mit Krankenkassen. Diese Themen werden zusammen mit Fragen der Krankenhausvergütung und der Versorgungsverträge bearbeitet.
Welche Facharztgruppen betreut die Kanzlei besonders?
Schwerpunkte bestehen in Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie sowie in Augenheilkunde und Innerer Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie. Unter der Marke radioDoc bündelt die Kanzlei rechtliche und wirtschaftliche Beratung für die Radiologie und weitere bildgebende Fachgebiete.
Lässt sich die Rechtsberatung mit Steuer- und Wirtschaftsberatung verbinden?
Die Kanzlei kooperiert mit der LIBRA Steuerberatungsgesellschaft, mit der sie seit 2011 die Plattform „Wirtschaftsberatung Ärzte“ mit regelmäßigen Veranstaltungen betreibt. Wirtschaftliche Fragen ärztlicher Kooperationen bearbeitet eine Unternehmensberatung für Ärzte und Kliniken, deren Berechnungen in die Verträge einfließen.
Wie begleitet die Kanzlei eine Praxisabgabe oder Praxisübernahme?
Die Kanzlei übernimmt die zulassungsrechtliche und vertragliche Seite einschließlich des Nachbesetzungsverfahrens. Bei der Gründung von Berufsausübungs- und Organisationsgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren berät sie zusätzlich zu gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Fragen.