SEUFERT RECHTSANWÄLTE Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Auf einen Blick

Mitarbeiter
27 Anwältinnen und Anwälte im Gesundheitsrecht (nach eigenen Angaben, Stand Oktober 2026)
Standorte
München (Hauptsitz), Leipzig
Zielgruppen
Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Arztpraxen und MVZ, Zahnarztpraxen, Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Krankenhausplanung und -finanzierung, Vergütung und MD-Prüfungen, Klinikfusionen und Privatisierungen, Krankenhausbau, Arzthaftung auf Behandlerseite

Von der Aufnahme in den Krankenhausplan über Budgetverhandlungen bis zum Klinikneubau begleitet die SEUFERT RECHTSANWÄLTE Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Krankenhausträger aus einer Hand. Die Wirtschaftskanzlei mit Sitz in München und einem weiteren Standort in Leipzig führt Krankenhaus und Health Care als Branchenschwerpunkt und verbindet ihr Gesundheitsrecht mit Öffentlichem Recht, Vergabe-, Bau- und Kartellrecht. Zu den Mandanten zählen Krankenhäuser und Reha-Kliniken, Ärzte, Zahnärzte und MVZ sowie kommunale Träger und Verwaltungen.

In der Krankenhausplanung vertritt die Kanzlei Träger außergerichtlich und vor Gericht, etwa bei der Anerkennung von Fachgebieten und Bettenzahlen oder in Konkurrentenklagen. Bei der Vergütung reicht die Arbeit von Schiedsstellenverfahren bis zu Kodierfragen in MD-Prüfungen; in Streitigkeiten mit Kostenträgern setzt sie auf Musterprozesse, Pilotverfahren und Fallgruppenbildung. Im Arzthaftungsrecht steht sie ausschließlich auf Behandlerseite, auch für Krankenhausversicherer, und verteidigt Ärzte und Pflegepersonal in Ermittlungsverfahren. Hinzu kommen Arbeitsrecht mit Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes und Alterszusatzversorgung sowie Vertragsarztrecht mit Zulassungs- und Vergütungsverfahren, der Gestaltung von Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen und der Gründung, dem Erwerb und der Veräußerung von MVZ und Praxisketten. Weitere Felder sind Organisationsfragen der Hochschulmedizin, die Zulassung und Vergütung ihrer Ambulanzen, ärztliches Berufs- und Werberecht, Krankenhausapotheken und der Off-Label-Use von Arzneimitteln.

Die gesundheitsrechtlichen Mandate bearbeitet die Competence-Group „Health-Care“, ein rechtsgebietsübergreifendes Team aus Krankenhaus- und Krankenhausfinanzierungsrechtlern, Fachanwälten für Medizinrecht sowie Arbeits- und Gesellschaftsrechtlern. Auf der Anwaltsliste sind nach eigenen Angaben 27 Anwältinnen und Anwälte dem Gesundheitsrecht zugeordnet (Stand Oktober 2026). Laut Website lehrt und referiert die Kanzlei an Hochschulen sowie bei Fortbildungen von Verbänden und Krankenhausgesellschaften.

Die Sozietät verweist auf Wurzeln, die über sechs Jahrzehnte und mehrere Anwaltsgenerationen zurückreichen. 2026 begleitete sie den Zusammenschluss dreier kommunaler Gesundheitsversorger zu einem Kommunalunternehmen mit fünf Kliniken und mehr als 1.100 Betten.

Im Oktober 2026 waren vier Stellen ausgeschrieben, darunter Anwaltspositionen in Medizinrecht, Arbeitsrecht sowie Wirtschafts- und Transaktionsrecht in München und Plätze für Referendariat und Rechtspraktikum.

Angebote und Leistungen

Angebot Leistung Beschreibung
Krankenhausplanung Medizin- und Krankenhausrecht Vertretung bei der Aufnahme in den Krankenhausplan, bei Fachgebiets- und Bettenanerkennung sowie in Konkurrentenklagen.
Krankenhausfinanzierung und Fördermittel Fördermittel, Bau- und Investitionsplanung Durchsetzung von Förderansprüchen der Träger gegenüber Land und Behörden nach KHG und Landesrecht.
Krankenhausvergütung, Budget und MD-Prüfungen Medizin- und Krankenhausrecht Begleitung von Budgetrunden, Schiedsstellenverfahren und Kodierstreitigkeiten mit Krankenkassen und Medizinischem Dienst.
Privatisierungen, Fusionen und kommunale Kooperationen Medizin- und Krankenhausrecht Rechtliche und strategische Begleitung von Trägerwechseln, Klinikverbünden und Transaktionen samt Fusionskontrolle.
Krankenhausbau und Vergaberecht Planung und Bau von Gesundheitsbauten Juristische Betreuung von Klinikneubauten auf Bauherrenseite und Vergabe komplexer Krankenhaustechnik.
Arbeitsrecht und betriebliche Altersversorgung Arbeitsrecht im Gesundheitswesen Beratung zu kommunalen Arbeitsverhältnissen, Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes und Zusatzversorgung in Kliniken.
Vertragsarztrecht und MVZ Praxis- und MVZ-Beratung Zulassungs- und Vergütungsverfahren, Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen sowie Kauf und Verkauf von MVZ und Praxisketten.
Arzthaftungsrecht auf Behandlerseite Medizin- und Krankenhausrecht Vertretung von Ärzten, Trägern und Klinikversicherern in Haftungsfällen sowie von Personal in Ermittlungsverfahren.
Hochschulmedizin, Berufs- und Arzneimittelrecht Medizin- und Krankenhausrecht Fragen zu Hochschulambulanzen, ärztlichem Berufs- und Werberecht, Krankenhausapotheken und Off-Label-Use.

Häufige Fragen

Unterstützt die Kanzlei bei der Zuweisung von Leistungsgruppen?

Ja, die Krankenhausplanung gehört zu den Kernthemen. Zur Einführung der Leistungsgruppen in Bayern veröffentlichte die Kanzlei im August 2026 eine Mandanteninformation, die auch die Argumentation gegenüber Medizinischem Dienst und Ministerium behandelt.

Wird auch beim Neubau eines Krankenhauses beraten?

Ja, und zwar auf Bauherrenseite durch alle Projektphasen. Dazu gehören das Vergaberecht und Ausschreibungen für komplexe Krankenhaustechnik, sodass Gesundheitsrecht, Baurecht und Vergaberecht der Wirtschaftskanzlei in einem Projekt zusammenkommen.

Begleitet die Kanzlei Privatisierungen und kommunale Klinikverbünde?

Ja. Sie berät rechtlich und strategisch bei Krankenhausprivatisierungen, kommunalen Klinikverbünden und weiteren Transaktionen und prüft dabei auch die kartellrechtliche Fusionskontrolle. Kommunale Träger bilden einen ausdrücklichen Schwerpunkt dieser Tätigkeit.

Vertritt die Kanzlei Träger in Fördermittelverfahren?

Ja. Krankenhausträger werden gegenüber Ländern und Behörden bei Fördermittelanträgen vertreten, ebenso bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach dem KHG und den Landeskrankenhausgesetzen. Die Krankenhausfinanzierung gehört damit neben Planung, Vergütung und Bau zum Branchenschwerpunkt.

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