Auf einen Blick
- Gründung
- Wurzeln 1846 (Hamburg); Health Care als Schwerpunkt seit 1995
- Mitarbeiter
- mehr als 300, davon mehr als 135 Anwältinnen und Anwälte; Health-Care-Team mit 8 Fachleuten (nach eigenen Angaben, Stand Oktober 2026)
- Standorte
- Frankfurt am Main (Hauptsitz), Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München
- Mitgliedschaften
- GGI Global Alliance (unabhängiges Mitglied)
- Zielgruppen
- Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Arztpraxen und MVZ
- Schwerpunkte
- Transaktionen, Pflege- und Gesundheitsimmobilien, Restrukturierung, Arbeitsrecht, Abwehr von Patientenansprüchen
Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 bildet Health Care einen eigenen Schwerpunkt der FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Wirtschaftskanzlei mit Hauptsitz in Frankfurt am Main berät Pflegeheime, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Ärztehäuser und MVZ sowie Seniorenwohnanlagen einschließlich betreutem Wohnen und ambulanten Wohnformen.
Ein Kernfeld sind Transaktionen. Beim Kauf und Verkauf von Krankenhäusern, Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen klärt das Team zivil-, sozial-, steuer- und öffentlich-rechtliche Fragen und übernimmt die Legal Due Diligence. Beim Ankauf von Pflegeimmobilien gestaltet und verhandelt FPS Kauf- und Mietverträge mit den künftigen Betreibern und führt bei Streitigkeiten Prozesse. Für solche Mandate arbeiten Anwältinnen und Anwälte aus Immobilienrecht, M&A, Insolvenz- und Steuerrecht in gemeinsamen Teams; für Immobilien- und Unternehmenskaufverträge stehen zusätzlich Notare in Berlin und Frankfurt zur Verfügung.
Neugründungen und Umstrukturierungen von Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftspraxen und weiteren Ärztekooperationen gehören ebenso zum Spektrum wie das Arbeitsrecht in Heimen und Kliniken, einschließlich gerichtlicher Vertretung. Für Gesundheits- und Pflegebetriebe in wirtschaftlicher Krise hat die Kanzlei eigene Lösungen zur Betriebssicherung und Betriebsübertragung entwickelt. Vor Gericht wehrt FPS Patientenansprüche ab und berät im Arzthaftungs- und Heilmittelwerberecht. Fragen der Krankenhaus-IT, etwa öffentliche Vergaben oder der Wechsel eines Krankenhausinformationssystems, bearbeitet das Team ebenfalls.
Die Kanzlei ist in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München vertreten. Nach eigenen Angaben beschäftigt sie mehr als 300 Mitarbeitende, darunter mehr als 135 Anwältinnen und Anwälte; das Health-Care-Team zählt acht Fachleute in Frankfurt, Düsseldorf und München (Stand Oktober 2026). Als unabhängiges Mitglied der GGI Global Alliance arbeitet FPS bei grenzüberschreitenden Mandaten mit ausländischen Kanzleien zusammen; seit 2026 nutzt sie zudem die KI-Lösung „Harvey“. Im Oktober 2026 waren elf Stellen ausgeschrieben, etwa im Gesellschaftsrecht, für Referendariate und für Rechtsanwaltsfachangestellte.
Auf ein 1846 in Hamburg eröffnetes Anwaltsbüro führt die Kanzlei ihre Geschichte zurück. Vorgängerkanzleien entstanden 1946 und 1973, 2002 folgten Zusammenschlüsse mit Standorten unter anderem in Frankfurt, Berlin und Hamburg. 2004 eröffnete das Düsseldorfer Büro, 2009 wuchs der Berliner Standort durch einen Zusammenschluss, 2023 erhielt die Marke ein neues Erscheinungsbild. 2024 kam ein neues Büro in München als fünfter Standort hinzu.
Angebote und Leistungen
| Angebot | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Transaktionen von Kliniken und Pflegeeinrichtungen | Medizin- und Krankenhausrecht | Kauf und Verkauf von Kliniken, Reha-Häusern und Pflegeheimen samt Legal Due Diligence in zivil-, sozial- und steuerrechtlicher Hinsicht. |
| Gesundheitsimmobilien und Betreiberverträge | Medizin- und Krankenhausrecht | Ankauf von Pflegeimmobilien, Kauf- und Mietverträge mit Betreibern sowie Prozessführung bei Streitigkeiten. |
| Abwehr von Patientenansprüchen und Heilmittelwerberecht | Medizin- und Krankenhausrecht | Gerichtliche Abwehr von Patientenforderungen, Arzthaftungsrecht und Beratung zur Heilmittelwerbung für Gesundheitsbetriebe. |
| Health-Care-Betriebe in Krise und Insolvenz | Sanierung und Restrukturierung | Lösungen zur Betriebssicherung und Betriebsübertragung für Klinik- und Pflegebetriebe, inklusive steuerlicher Restrukturierungsfragen. |
| Gründung und Umstrukturierung von Pflegeeinrichtungen und Arztkooperationen | Medizin- und Krankenhausrecht | Rechtliche Begleitung bei Neugründung und Umbau von Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftspraxen, Ärztehäusern und MVZ. |
| Arbeitsrecht in Health-Care-Betrieben | Arbeitsrecht im Gesundheitswesen | Arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung für Pflegeheime, Kliniken und weitere Betriebe der Gesundheitswirtschaft. |
| IT-Beschaffung und Vergabe im Gesundheitswesen | Medizin- und Krankenhausrecht | Vergaberecht, EVB-IT-Cloud-Verträge, KIS-Wechsel und KIS-Erweiterung sowie Rechtsfragen zum KI-Einsatz. |
Häufige Fragen
Unterstützt FPS Pflegeeinrichtungen in einer wirtschaftlichen Krise?
Ja. Die Kanzlei hat gesundheits- und pflegeheimspezifische Lösungen zur Betriebssicherung und Betriebsübertragung in Krise und Insolvenz entwickelt. Dazu gehört die Beratung zu Restrukturierungen einschließlich der steuerrechtlichen Fragen, die dabei entstehen.
Vertritt die Kanzlei Gesundheitsbetriebe bei Patientenansprüchen?
Ein Schwerpunkt der Health-Care-Praxis ist die gerichtliche Abwehr von Patientenansprüchen gegen Gesundheitsbetriebe. Ergänzend berät das Team im Arzthaftungsrecht und in Fragen des Heilmittelwerberechts; beides gehört zum Health-Care-Angebot der Kanzlei.
Berät FPS Krankenhäuser auch bei IT-Projekten?
Ja, etwa zu öffentlichen Vergaben, EVB-IT-Cloud-Verträgen, Wechsel und Erweiterung eines Krankenhausinformationssystems sowie zum Einsatz von KI im Gesundheitswesen. Zu diesen Themen hielt die Kanzlei 2024 Standvorträge auf der DMEA in Berlin.
Welche Wohnformen für Seniorinnen und Senioren deckt die Beratung ab?
Neben Pflegeheimen berät FPS zu Seniorenwohnanlagen einschließlich betreutem Wohnen und ambulanten Wohnformen. Bei Pflegeimmobilien reicht die Arbeit vom Ankauf über Betreibermietverträge bis zur Prozessführung, wenn es zu Streitigkeiten kommt.