Auf einen Blick
- Standorte
- Köln (Sitz), Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Leipzig, München, Stuttgart; weitere Büros im Ausland (nach eigenen Angaben, Stand Oktober 2026)
- Mitgliedschaften
- SPECTARIS-Kompetenznetzwerk Medizintechnik (seit 2023)
- Zielgruppen
- Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Ambulante Dienste, Arztpraxen und MVZ, Zahnarztpraxen
- Schwerpunkte
- Krankenhausrecht, Transaktionen, Arbeitsrecht, Pflegerecht, Vergaberecht, Digital Health, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht
Krankenhausträger, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Praxen und MVZ gehören zu den Zielgruppen der Branchengruppe Healthcare & Life Sciences der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Köln führt das Gesundheitswesen als eine von fünf Industriegruppen und deckt ambulante und stationäre Leistungserbringer in Akut und Reha, Pflege, Pharma, Biotech und Medizintechnik ab. Die Gruppe bündelt Fachleute aus mehreren Beratungsfeldern, Rechts- und Steuerberatung kommen aus einer Hand; bei Bedarf arbeitet sie mit Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern und Investmentbankern zusammen.
Für Krankenhäuser umfasst die Beratung Krankenhausplanung, Förder- und Finanzierungsrecht, Vergütung und Abrechnungsstreitigkeiten, auch in planungsrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Das Arbeitsrecht reicht von Chefarztdienstverträgen und Tarifvertragsrecht über Outsourcing bis zur betrieblichen Altersversorgung mit VBL- und ZVK-Fragen. Bei Transaktionen begleitet Luther Bieterverfahren, Unternehmenskäufe, Teilprivatisierungen, Umwandlungen sowie die Verbund- und Holdingbildung privater, kommunaler und kirchlicher Träger. Hinzu kommen sanierungsnahe Beratung, Restrukturierung und finanzierungsnahe Begleitung von Leistungserbringern sowie die Fusionskontrolle auf dem Krankenhaus- und Versicherungsmarkt.
Vertrags(zahn)ärzte und MVZ berät die Kanzlei zu Berufs-, Zulassungs- und Vergütungsrecht, zu Praxisübernahmen und zum Aufbau von MVZ-Konzernstrukturen. Für Alten- und Pflegeeinrichtungen stehen Pflegevergütung, Überleitungs- und Entlassmanagement und Kooperationen im Mittelpunkt. Weitere Felder sind Vergabeverfahren, PPP-Projekte und Bauvorhaben stationärer Einrichtungen samt Beihilferecht, die Beratung von Anwendern medizintechnischer Geräte zu Betreiberpflichten und Beschaffung und die rechtliche Begleitung digitaler Gesundheitslösungen bis zur DiGA-Listung. Auch legislative Prozesse zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin hat die Gruppe begleitet.
Neben dem Sitz in Köln ist Luther nach eigenen Angaben an neun weiteren deutschen Standorten vertreten, nämlich in Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Leipzig, München und Stuttgart; hinzu kommen Büros im Ausland. Seit 2023 ist die Kanzlei einer von zehn Beratungspartnern im damals neu gegründeten SPECTARIS-Kompetenznetzwerk Medizintechnik. Ergänzend bietet sie Digital Services wie Legal Process Management, Legal Project Management und Legal Tech an.
Angebote und Leistungen
| Angebot | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Krankenhausplanungs-, Förder- und Vergütungsrecht | Medizin- und Krankenhausrecht | Krankenhausplanung, Förderung, Finanzierung, Vergütung und Abrechnungsstreit bis zu Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. |
| Arbeitsrecht für Krankenhäuser und Leistungserbringer | Arbeitsrecht im Gesundheitswesen | Chefarztdienstverträge, Tarifrecht, Outsourcing und betriebliche Altersversorgung einschließlich VBL- und ZVK-Themen. |
| Vertragsarztrecht, Praxis- und MVZ-Gründung | Praxis- und MVZ-Beratung | Zulassung, Berufs- und Vergütungsrecht für Vertrags(zahn)ärzte, Praxisübernahmen und Aufbau von MVZ-Konzernstrukturen. |
| Recht der Pflege | Beratung Pflege und Altenhilfe | Pflegevergütung und Schiedsstellenverfahren, dazu Entlass- und Überleitungsmanagement und Kooperationen für Alten- und Pflegeheime. |
| M&A, Privatisierung und Verbundbildung | Medizin- und Krankenhausrecht | Bieterverfahren, Teilprivatisierung, Umwandlung und Verbundbildung für private, kommunale und kirchliche Träger. |
| Restrukturierung und Sanierungsberatung | Sanierung und Restrukturierung | Sanierungsnahe Beratung, Restrukturierung und finanzierungsnahe Begleitung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen. |
| Vergaberecht, Krankenhausförderung und Bauvorhaben | Fördermittel, Bau- und Investitionsplanung | Vergabeverfahren, PPP-Projekte und Bauvorhaben stationärer Einrichtungen sowie Förder- und Beihilferecht. |
| Medizintechnik für Anwender | Medizin- und Krankenhausrecht | Betreiberpflichten, Beschaffung und Verträge zu Bewirtschaftung, Wartung und Erneuerung von Medizintechnik. |
| Digital Health und DiGA | Medizin- und Krankenhausrecht | Regulatorik, DiGA-Listung, Selektivverträge und IT-Verträge für Anbieter digitaler Gesundheitslösungen. |
| Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht | Steuer- und Wirtschaftsprüfung Gesundheitswesen | Steuerliche Begleitung von Transaktionen und Kooperationen sowie Gemeinnützigkeitsrecht, verzahnt mit der Rechtsberatung. |
Häufige Fragen
Berät Luther Pflegeeinrichtungen bei Schiedsstellenverfahren?
Ja. Verfahren vor Schiedsstellen nach dem SGB XI gehören ebenso zum Angebot für Alten- und Pflegeeinrichtungen wie das Recht der Pflegevergütung. Daneben berät die Kanzlei diese Einrichtungen zum Überleitungs- und Entlassmanagement sowie zu Kooperationen.
Begleitet Luther Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen?
Ja, zu den regulatorischen Anforderungen aus Medizinprodukterecht, SGB V und Datenschutzrecht, zur DiGA-Listung und Erstattung, zu Selektivverträgen sowie zu Verträgen mit IT-Dienstleistern. Die Beratung ist Teil der Branchengruppe Healthcare und Life Sciences.
Wie unterstützt Luther Kliniken bei der Beschaffung von Medizintechnik?
Die Kanzlei begleitet Beschaffungsverfahren vom Teilnahmewettbewerb über die Dialogphase bis zu Vertragsgestaltung und Auswahl. Anwender berät sie außerdem zu Betreiberpflichten sowie zu Verträgen über Bewirtschaftung, Instandhaltung und Erneuerung von Medizinprodukten.
Berät Luther auch steuerlich bei Umstrukturierungen im Gesundheitswesen?
Ja. Die steuerrechtliche Beratung bei Transaktionen und Kooperationen sowie zum Gemeinnützigkeitsrecht wird mit der rechtlichen Beratung kombiniert. Das betrifft etwa Umwandlungen oder die Verbund- und Holdingbildung privater, kommunaler und kirchlicher Träger.