Ratajczak & Partner Rechtsanwälte mbB

Auf einen Blick

Mitarbeiter
23 Anwältinnen und Anwälte, davon 17 Partner (nach eigenen Angaben, Stand Oktober 2026)
Standorte
acht in Deutschland, Hauptsitz Böblingen
Zielgruppen
Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und MVZ, Zahnarztpraxen, Apotheken
Schwerpunkte
Medizin-, Medizinstraf-, Krankenhaus-, Medizindatenschutz- und Vergaberecht

Von Böblingen bei Stuttgart aus und über sieben weitere Standorte in Berlin, Duisburg, Essen, Freiburg im Breisgau, Köln, Meißen und München arbeitet die Ratajczak & Partner Rechtsanwälte mbB bundesweit im Medizin-, Medizinstraf-, Krankenhaus- und Medizindatenschutzrecht. Zu den Mandanten gehören Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Apotheker, außerdem Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Verbände der Leistungserbringer und deren Versicherer. Neben dem Medizinrecht deckt die Kanzlei Bau- und Immobilienrecht sowie Wirtschafts- und Umweltrecht ab.

Leistungserbringer berät die Kanzlei zu Approbation, Zulassung, Honorierung, Wirtschaftlichkeitsprüfung und Vergütungsrecht sowie bei Konflikten mit Standesorganisationen oder Krankenkassen. Kliniken unterstützt sie bei Versorgungsverträgen, Pflegesatzverhandlungen, Ausgliederung und Privatisierung, außerdem berät sie Chefärzte. Ärztliche und zahnärztliche Gesellschaften sowie Kooperationen mit Krankenhausträgern gestaltet sie gesellschaftsrechtlich und begleitet Praxiskauf, Praxisverkauf und Nachfolgeregelungen. Hinzu kommen ärztliche und zahnärztliche Haftungsfälle sowie Produkt-, Marken-, Werbe- und Wettbewerbsrecht für Hersteller und Leistungserbringer.

Eigene Tätigkeitsfelder sind das Medizinstrafrecht, das Medizindatenschutzrecht und das Vergaberecht im Gesundheitswesen. Für Beschaffungsvorhaben arbeitet ein interdisziplinäres Team aus Vergabe-, Medizin-, Vertrags-, Datenschutz- sowie Bau- und Architektenrechtlern zusammen. Im Medizinstrafrecht verteidigt und berät die Kanzlei in Ermittlungsverfahren, im Medizindatenschutzrecht neben Leistungserbringern auch Hersteller von Software-Medizinprodukten.

Nach eigenen Angaben gehören 23 Anwältinnen und Anwälte zur Kanzlei, davon 17 Partner im Sinne des PartGG; 19 von ihnen sind im Medizinrecht tätig (Stand Oktober 2026). In Österreich arbeitet die Kanzlei mit einem Kooperationspartner in Wien zusammen.

Der Namensgeber der Kanzlei ist seit 1982 im Medizinrecht tätig. Im Kanzleiblog erschienen 2023 eine zweiteilige Analyse des Eckpunktepapiers zur Krankenhausreform und ein Beitrag zu den Folgen des Digital-Gesetz-Entwurfs für digitale Gesundheitsanwendungen, 2024 ein Beitrag zur GOÄ-Abrechnung ambulanter ärztlicher Leistungen durch MVZ-GmbH und Krankenhäuser nach einer Entscheidung des BGH. Im Oktober 2026 waren drei Stellen ausgeschrieben, zwei für Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte im Medizinrecht und eine für Rechtsanwaltsfachangestellte.

Angebote und Leistungen

Angebot Leistung Beschreibung
Medizinrecht für Leistungserbringer Medizin- und Krankenhausrecht Approbation, Zulassung, Honorierung, Wirtschaftlichkeitsprüfung und Konflikte mit Kammern oder Kassen bis zur ausgelagerten Rechtsabteilung.
Klinikrecht und Pflegesatzverhandlungen Medizin- und Krankenhausrecht Versorgungsverträge, Pflegesatzverhandlungen, Ausgliederung und Privatisierung für Kliniken sowie Beratung von Chefärzten.
Medizinstrafrecht Medizin- und Krankenhausrecht Verteidigung von Ärzten, Kliniken und anderen Einrichtungen in Ermittlungsverfahren mit Blick auf Folgen für die Approbation.
Medizindatenschutzrecht Medizin- und Krankenhausrecht Datenschutz für Kliniken, MVZ und Praxen sowie Privacy und Security by Design für Hersteller von Medizinsoftware.
Vergaberecht im Gesundheitswesen Medizin- und Krankenhausrecht Begleitung von Auftraggebern und Bietern bei Beschaffung von Medizinprodukten, IT, Dienstleistungen und Bauprojekten.
Gesellschaftsrecht der Heilberufe und Praxistransaktionen Praxis- und MVZ-Beratung Gestaltung ärztlicher Gesellschaften und Klinikkooperationen sowie Praxiskauf, Praxisverkauf und Nachfolgeregelungen.
Pharma-, Medizinprodukte- und Wettbewerbsrecht Medizin- und Krankenhausrecht Produkt-, Marken-, Werbe- und Wettbewerbsrecht sowie Risikomanagement für Hersteller und Leistungserbringer.
Haftungsrecht und Verbandsberatung Medizin- und Krankenhausrecht Vertretung in ärztlichen und zahnärztlichen Haftungsfällen sowie Beratung von Verbänden der Leistungserbringer und ihrer Versicherer.

Häufige Fragen

Berät Ratajczak & Partner Kliniken bei Ausschreibungen?

Ja. Die Beratung reicht von der Prüfung der Auftraggebereigenschaft nach § 99 GWB über Vergabeunterlagen und Angebotswertung bis zur Vertretung in Nachprüfungsverfahren. Gegenstand können Medizinprodukte, Dienstleistungen, IT und Bauprojekte sein; beraten werden öffentliche Auftraggeber ebenso wie Bieter.

Was umfasst die Beratung im Medizindatenschutzrecht?

Die Kanzlei unterstützt Krankenhäuser, MVZ und Praxen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen und berät Hersteller von Software-Medizinprodukten zu Privacy und Security by Design. Jeder Sachverhalt wird rechtlich, technisch und organisatorisch erfasst, die Interessen von Verantwortlichen und Stakeholdern werden analysiert.

Verteidigt die Kanzlei auch bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Kliniken?

Ja. Medizinstrafrecht ist ein eigener Schwerpunkt der strafrechtlichen Beratungspraxis. Verteidigt und beraten werden Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen in Ermittlungsverfahren, wobei auch drohende Folgen für die Approbation in die Beratung einfließen.

Kann die Kanzlei dauerhaft Rechtsaufgaben einer Einrichtung übernehmen?

Ja. Für Leistungserbringer reicht das Angebot laut Website bis zur Funktion einer ausgegliederten Rechtsabteilung. Damit deckt die Kanzlei neben einzelnen Rechtsfragen und Verfahren vor Behörden und Gerichten auch die laufende rechtliche Betreuung ab.

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