Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte mbB

Auf einen Blick

Standorte
Bochum (Hauptsitz), Magdeburg
Mitarbeiter
28 Mitarbeitende (nach eigenen Angaben, Stand Oktober 2026)
Zielgruppen
Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Arztpraxen und MVZ, Zahnarztpraxen, Therapiepraxen, Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste
Schwerpunkte
Krankenhausvergütung, MD-Prüfungen, Krankenhausplanungs- und Fördermittelrecht, Vertragsarztrecht, Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

Krankenhausrecht bildet den Schwerpunkt der Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte mbB, einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht mit Hauptsitz in Bochum und einem weiteren Standort in Magdeburg. In Vergütungsfragen betreut sie nach eigenen Angaben rund 400 Krankenhäuser und deren Träger bundesweit, meist in langjährigen Dauermandaten (Stand Oktober 2026). Daneben zählen Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste, Vertragsärzte und Vertragszahnärzte sowie Praxen für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie zu den Mandanten.

Seit Einführung der DRG-Fallpauschalen führt die Kanzlei Vergütungsstreitigkeiten für Krankenhäuser gegenüber gesetzlichen und privaten Kostenträgern vor Sozial- und Zivilgerichten, von DRG- bis zu AOP-Leistungen. Sie begleitet Strukturprüfungen nach § 275d SGB V, Qualitätskontrollen des G-BA nach § 275a SGB V sowie Fragen zu Mindestmengen und zur Prüfverfahrensvereinbarung. Bei ambulanten und alternativen Vergütungsformen berät sie zu Ermächtigungen, Institutsambulanzen, Hybrid-DRGs, stationsäquivalenter und tagesstationärer Behandlung sowie zur ASV nach § 116b SGB V.

Im allgemeinen Krankenhausrecht reicht das Spektrum von Entgeltvereinbarungen und Feststellungsbescheiden über Planungs- und Fördermittelrecht bis zu Konsiliararzt- und Wahlleistungsvereinbarungen. Arbeitsrechtlich gestaltet die Kanzlei Chefarztverträge und begleitet Tariffragen, Betriebsübergänge und Sozialpläne. Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen unterstützt sie bei DSGVO-Konformität und Datenschutz-Folgenabschätzungen, Krankenhäuser und Ärzte zudem bei Zahlungsvereinbarungen mit Selbstzahlern und im Forderungsmanagement bis zur Zwangsvollstreckung.

Institutionelle Mandanten betreut die Kanzlei in der Regel auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen oder Rechtsberaterverträgen, mit persönlichen Ansprechpartnern und einem je Mandat zusammengestellten Anwaltsteam. Vertreten wird vor Sozial-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichten und vor Schiedsstellen nach § 18a KHG bis zum Bundessozialgericht. Mehrere Partner waren vor ihrem Eintritt in leitenden Positionen des Gesundheitswesens tätig.

Mit dem Bochumer Symposium zum Krankenhausrecht richtet die Kanzlei eine eigene Fachtagung aus, deren zwölfte Ausgabe Referenten aus Bundessozialgericht, MD Bund und GKV-Spitzenverband zusammenbrachte. Im Jahr 2026 veranstaltete die Kanzlei zudem ein Rechtsupdate am 23. Juni zu Honorarärzten und Rufdiensten mit 30-Minuten-Verfügbarkeit sowie die Online-Veranstaltung MedizinRECHT meets MedizinCONTROLLING, die sich unter anderem mit Kurzzeitpauschalen, Hybrid-DRGs und aktueller BSG-Rechtsprechung befasste.

Angebote und Leistungen

Angebot Leistung Beschreibung
Krankenhausvergütung und Vergütungsstreitigkeiten MD-Prüf- und Fallmanagement Vertretung von Kliniken nach MD-Prüfungen gegenüber GKV und PKV vor Sozial- und Zivilgerichten.
MD-Strukturprüfungen und Qualitätskontrollen MD-Prüf- und Fallmanagement Beratung zu Strukturprüfungen, G-BA-Qualitätskontrollen, Mindestmengen und Prüfverfahrensvereinbarung, inklusive Vertretung im Verfahren.
Ambulante und alternative Vergütungsformen Medizin- und Krankenhausrecht Ermächtigungen, Institutsambulanzen, ambulantes Operieren, Hybrid-DRGs, stationsäquivalente und tagesstationäre Behandlung sowie ASV.
Krankenhausrecht Medizin- und Krankenhausrecht Entgeltvereinbarungen, Feststellungsbescheide, Planung und Förderung, Schiedsstellen, Konsiliararztverträge und Wahlleistungsvereinbarungen.
Rechtsberatung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte Praxis- und MVZ-Beratung Gebührenordnungen, MVZ-Gründung, Zulassung und Praxiskauf sowie Vertretung in Prüf-, Disziplinar- und Regressverfahren.
Arbeitsrecht im Gesundheitswesen Arbeitsrecht im Gesundheitswesen Verträge, Konfliktlösung und Vertretung für Kliniken, Ärzte und Pflegeeinrichtungen, etwa zu Chefarztverträgen und Sozialplänen.
Datenschutzrechtliche Beratung im Gesundheitswesen Externer Datenschutz im Gesundheitswesen DSGVO-Konformität, Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie Bestellung und Beratung von Datenschutzbeauftragten in Gesundheitseinrichtungen.
Selbstzahler und unversicherte Patienten Medizin- und Krankenhausrecht Zahlungsvereinbarungen, Fälle ausländischer Patienten und Forderungsmanagement mit Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.
Inhouse-Schulungsprogramm Führungskräfteentwicklung und Inhouse-Schulung Kombinierbare Halbtagesschulungen in der Klinik, etwa zu Versorgungsauftrag, Prüfverfahren und Dokumentation.
Rechtsberatung für therapeutische Berufe Medizin- und Krankenhausrecht Zulassung, Vergütung, Verträge und Forderungsmanagement für Heilmittelerbringer, ergänzt um eigene Seminare.

Häufige Fragen

Übernimmt die Kanzlei auch Vergütungsfälle ohne vorherige MD-Prüfung?

Ja. Die Kanzlei vertritt Krankenhäuser bundesweit nach Prüfungen gemäß § 275c SGB V und ebenso in Fällen, in denen eine Krankenkasse auf die MD-Prüfung verzichtet hat. Die Verfahren richten sich gegen gesetzliche wie private Kostenträger.

Wie sind die Inhouse-Schulungen für Kliniken aufgebaut?

Die Schulungen dauern in der Regel einen halben Tag, lassen sich anpassen und zu Ganztagesveranstaltungen kombinieren. Themen sind etwa Versorgungsauftrag, MDK-Prüfverfahren, ärztliche und pflegerische Dokumentation, Ermächtigungsambulanz und Kooperationen.

Welche Fragen bearbeitet die Kanzlei für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte?

Beraten wird zu EBM, GOÄ, BEMA und GOZ, zur MVZ-Gründung, zu Zulassung und Praxiskaufverträgen. Hinzu kommt die Vertretung der Ärztinnen und Ärzte in Plausibilitäts-, Wirtschaftlichkeits-, Disziplinar- und Regressverfahren.

Berät die Kanzlei auch Ergotherapie-, Logopädie- und Physiotherapiepraxen?

Ja. Für Praxen der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie umfasst die Beratung Zulassung, Vergütung, Verträge und Forderungsmanagement. Ergänzend bietet die Kanzlei Seminare an, die sich speziell an Heilmittelerbringer richten.

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