Prof. Dr. Halbe & Partner Rechtsanwälte mbB

Auf einen Blick

Gründung
1999
Mitarbeiter
14 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, davon vier Of Counsel (nach eigenen Angaben, Stand Oktober 2026)
Standorte
Köln (Sitz), Berlin
Zielgruppen
Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und MVZ, Zahnarztpraxen, Apotheken, Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Krankenhaus- und Entgeltrecht, Vertragsarztrecht, Vergabe- und Kartellrecht, Pflege- und Rehabilitationsrecht

Klinikträger, Medizinische Versorgungszentren, Ärztenetze, Apotheken, Pflege- und Reha-Einrichtungen, Industrie und Großhändler, Versicherungen, öffentlich-rechtliche Institutionen und Berufsverbände nennt die Prof. Dr. Halbe & Partner Rechtsanwälte mbB als Mandantengruppen. Die 1999 gegründete Kanzlei für Gesundheitsrecht hat ihren Sitz in Köln, unterhält einen weiteren Standort in Berlin und ist laut Website bundesweit tätig.

Für Krankenhausträger in öffentlicher, frei gemeinnütziger und privater Trägerschaft deckt die Kanzlei Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung ab; im Entgeltrecht begleitet sie DRG-Fragen, Budgetverhandlungen und Klageverfahren. Im Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht vertritt sie in Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren sowie in Honorar-, Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen, ergänzt um Gebührenrecht nach GOÄ und GOZ. MVZ, Ärztenetze und Kooperationen gehören ebenso zum Spektrum wie Praxisgründung, Praxisabgabe und Praxisübernahme. Im Arbeitsrecht berät sie individual- und kollektivrechtlich, mit einem Schwerpunkt auf Verträgen leitender Krankenhausärzte.

Weitere Felder sind Wettbewerbs-, Kartell- und Vergaberecht samt Selektivverträgen mit Krankenkassen, Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenrecht einschließlich Heil- und Hilfsmittelrecht und Heilmittelwerberecht, außerdem Compliance und Datenschutzrecht im Gesundheitswesen. Alten-, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, die als eigene Mandantengruppe genannt sind, berät die Kanzlei im Pflege- und Rehabilitationsrecht.

Auf der Teamseite führt die Kanzlei nach eigenen Angaben 14 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, darunter vier Of Counsel und fünf Fachanwälte für Medizinrecht (Stand Oktober 2026). Die Laufbahnen der Of-Counsel-Anwälte reichen laut Teamseite von der Ministerialverwaltung über einen Krankenkassen-Spitzenverband bis zur Finanzierung von Digital Health. Im Team entstehen zudem Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren im GKV-Bereich.

Nach eigenen Angaben wird die Kanzlei in Kanzleilisten von FOCUS für Gesundheit und Pharmazie, der WirtschaftsWoche für Medizinrecht und brand eins für das Gesundheitswesen geführt (Stand der Website: Oktober 2026). Im Oktober 2026 verlinkte die Website für Köln eine Stellenanzeige für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Medizinrecht mit Berufserfahrung und verwies auf das Referendariat.

Angebote und Leistungen

Angebot Leistung Beschreibung
Krankenhausrecht und Krankenhausträgerberatung Medizin- und Krankenhausrecht Beratung öffentlicher, frei gemeinnütziger und privater Klinikträger zu Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung.
Entgeltrecht (DRG, Budgetverhandlungen, Klageverfahren) Medizin- und Krankenhausrecht Begleitung von Kliniken bei DRG-Vergütung, Budgetverhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen um Entgelte.
MVZ, Kooperationen und Praxisübergaben Praxis- und MVZ-Beratung Rechtsfragen zu MVZ, Ärztenetzen und Kooperationen sowie zu Gründung, Abgabe und Übernahme von Praxen.
Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht Medizin- und Krankenhausrecht Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren, Honorar-, Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen sowie Gebührenrecht nach GOÄ und GOZ.
Arbeitsrecht und Chefarztrecht Arbeitsrecht im Gesundheitswesen Individual- und kollektivarbeitsrechtliche Beratung von Gesundheitseinrichtungen mit Fokus auf Verträgen leitender Krankenhausärzte.
Wettbewerbs-, Kartell- und Vergaberecht, Selektivverträge Medizin- und Krankenhausrecht Wettbewerbs-, kartell- und vergaberechtliche Fragen im Gesundheitswesen sowie Beratung zu Selektivverträgen mit Krankenkassen.
Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenrecht Medizin- und Krankenhausrecht Beratung von Apotheken, Großhandel und Herstellern, auch zu Heil- und Hilfsmittelrecht und Heilmittelwerberecht.
Pflege- und Rehabilitationsrecht Medizin- und Krankenhausrecht Eigenes Kompetenzfeld für Alten-, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, die als Mandantengruppe ausgewiesen sind.
Compliance, Datenschutz und Medizinstrafrecht Medizin- und Krankenhausrecht Compliance-Beratung, Datenschutzrecht im Gesundheitswesen, Medizinstrafrecht sowie Arzthaftungsrecht nur für Ärzte und Kliniken.
Telemedizin und digitale Versorgung Medizin- und Krankenhausrecht Rechtsfragen zu Telemedizin, Teleradiologie, Künstlicher Intelligenz und regionalen Versorgungskonzepten.

Häufige Fragen

Vertritt die Kanzlei auch Patienten in Arzthaftungsfällen?

Nein. Arzthaftungsrecht bietet die Kanzlei laut Kompetenzliste ausschließlich für Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser an. Patientenmandate gehören in diesem Feld nicht zum Angebot; beraten wird die Behandlerseite mit ihren Einrichtungen.

Gibt es Unterstützung über rechtliche Fragen hinaus?

Für interdisziplinäre Lösungen verweist die Kanzlei auf eine Assoziation aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern. Selbst unterstützt sie bei Entwicklung und Abschluss von Verträgen, beim Auf- und Ausbau von Kooperationen und bei der wirtschaftlichen Ausrichtung von Leistungen im Gesundheitswesen.

Berät die Kanzlei zu Selektivverträgen und neuen Versorgungsformen?

Ja. Selektivverträge mit Krankenkassen gehören zum Kompetenzfeld Wettbewerbs-, Kartell- und Vergaberecht im Gesundheitswesen. Hinzu kommt die Beratung zu neuen und regionalen Versorgungskonzepten sowie zu Telemedizin, Teleradiologie und Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen.

Welche Unterstützung erhalten Pflege- und Reha-Einrichtungen?

Pflege- und Rehabilitationsrecht ist ein eigenes Kompetenzfeld der Kanzlei. Für Alten-, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen deckt sie daneben Arbeitsrecht, Compliance und Datenschutzrecht im Gesundheitswesen ab und unterstützt bei Verträgen und beim Aufbau von Kooperationen.

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