Auf einen Blick
- Gründung
- 2002 in Darmstadt
- Mitarbeiter
- 20 Anwältinnen, Anwälte, Beraterinnen und Berater (nach eigenen Angaben, Stand Oktober 2026)
- Standorte
- Darmstadt; Beratung bundesweit
- Zielgruppen
- Pflegeeinrichtungen, Ambulante Dienste, Krankenhäuser (nur Arbeitsrecht)
- Schwerpunkte
- Heim- und Pflegerecht, Pflegesatz- und Investitionskostenverhandlungen, Arbeitsrecht, Unternehmensberatung für Pflegeunternehmen
Stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste sowie Träger der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe bilden den Mandantenkreis der Iffland Wischnewski Rechtsanwälte PartG mbB. Die Kanzlei aus Darmstadt richtet sich nicht nach Rechtsgebieten, sondern nach einer Branche aus: Rechtsanwälte und Betriebswirte arbeiten gemeinsam ausschließlich für Einrichtungen der Sozialwirtschaft und beraten bundesweit. Krankenhausträger betreut sie allein in arbeitsrechtlichen Fragen.
Im Heim- und Pflegerecht geht es um Heimverträge nach dem WBVG, Versorgungsverträge, Zulassungsverfahren und die Vertretung gegenüber Heimaufsicht, Medizinischem Dienst und Pflegekassen. Bei Pflegesätzen und Investitionskosten setzt die Kanzlei auf feste Bausteine: Wettbewerbsanalyse, Plausibilitätscheck, Benchmarking, Kalkulation und Verhandlungsführung, bei Bedarf das Schiedsverfahren, das Zustimmungsverfahren nach § 82 Abs. 3 SGB XI und die Klage vor den Sozialgerichten. Ambulante Dienste begleitet sie bei der Zulassung, bei Vergütungsverhandlungen nach § 132a SGB V und § 89 SGB XI sowie in der häuslichen Krankenpflege, der Intensivpflege und bei Wohngemeinschaften.
Daneben stehen betriebswirtschaftliche Aufgaben wie Gründungen, Standort- und Konkurrenzanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Unternehmensnachfolge und Ausgründungen. Gerät eine Einrichtung in die Krise, reicht die Begleitung von der Restrukturierung bis zum Trägerwechsel oder zur geordneten Schließung. Im Arbeitsrecht beraten Fachanwälte Kliniken und Pflegeeinrichtungen zu Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und Tarifrecht wie TVöD und AVR. Leitungskräfte von Pflegeeinrichtungen vertritt die Kanzlei zudem in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die spezialisierte Beratung stationärer Pflegeeinrichtungen begann im Jahr 2000, zwei Jahre später wurde die Kanzlei in Darmstadt gegründet. Nach eigenen Angaben arbeiten dort 20 Anwältinnen, Anwälte, Beraterinnen und Berater (Stand Oktober 2026); laut Kanzlei ist sie im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien mit Hervorhebung des Heim- und Pflegerechts gelistet. Fachwissen gibt sie über Themenbroschüren, die Seminarreihe „Pflegesatzfrühstück“ und seit 2026 über einen vierteljährlichen Newsletter weiter. Zum Nachhaltigkeitskonzept gehören Ökostrom seit mehr als zehn Jahren, elektronische Aktenführung und geleaste Elektrofahrzeuge.
Auf der Karriereseite waren am 8. Oktober 2026 sechs Stellen ausgeschrieben, darunter Positionen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Wirtschafts-, Sozial- und Mietrecht, das Referendariat und ein Ausbildungsplatz zur Rechtsanwaltsfachangestellten.
Angebote und Leistungen
| Angebot | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Heim- und Pflegerecht für stationäre Einrichtungen | Medizin- und Krankenhausrecht | Heimverträge, Versorgungsverträge und Zulassung für stationäre Häuser samt Vertretung im Kontakt mit Aufsicht und Kassen. |
| Pflegesatz- und Investitionskostenverhandlung | Beratung Pflege und Altenhilfe | Kalkulation, Entgeltvergleich und Verhandlung durch ein gemischtes Team, notfalls bis vor Schiedsstelle und Sozialgericht. |
| Rechtsberatung für ambulante Pflegedienste | Medizin- und Krankenhausrecht | Zulassung, Vergütungsverhandlungen, häusliche Krankenpflege, Intensivpflege und Wohngemeinschaften als Themen für ambulante Dienste. |
| Arbeitsrecht für Kliniken und soziale Einrichtungen | Arbeitsrecht im Gesundheitswesen | Fachanwaltliche Beratung zu Umstrukturierung, Betriebsübergang, TVöD, AVR und Gesprächen mit Mitarbeitervertretungen. |
| Unternehmensberatung für Pflegeunternehmen | Beratung Pflege und Altenhilfe | Gründung, Standortanalyse, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Nachfolge und neue Wohnformen wie ambulant betreute Wohngruppen. |
| Krisenbegleitung, Verkauf und Schließung von Einrichtungen | Sanierung und Restrukturierung | Begleitung von Restrukturierung, Trägerwechsel oder geordneter Schließung einschließlich der Auflösung laufender Verträge. |
| Strafrecht in der Pflege | Medizin- und Krankenhausrecht | Vertretung von Leitungskräften in Straf- und Bußgeldverfahren, etwa bei Abrechnungsvorwürfen oder heimrechtlichen Verstößen. |
| Seminare und Inhouse-Workshops | Führungskräfteentwicklung und Inhouse-Schulung | Fortbildungen und Strategie-Workshops für Einrichtungen, wahlweise in der Kanzlei, beim Träger oder online. |
Häufige Fragen
Berät die Kanzlei auch Krankenhäuser?
Ja, allerdings nur im Arbeitsrecht. Für Krankenhausträger geht es etwa um Umstrukturierungen, Tarifrecht, Kündigungen und Verhandlungen mit Mitarbeitervertretungen. Alle übrigen Rechtsgebiete deckt die Kanzlei ausschließlich für Einrichtungen der Sozialwirtschaft ab, also Pflege, Eingliederungshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe.
Wer erstellt die Kalkulation für Pflegesatzverhandlungen?
Rechtsanwälte und Betriebswirte der Kanzlei analysieren gemeinsam das regionale Entgeltniveau und bauen darauf die Kalkulation auf, ergänzt um Entgeltvergleiche und Benchmarks. Anschließend führt die Kanzlei die Verhandlung und vertritt die Einrichtung bei Bedarf vor der Schiedsstelle oder dem Sozialgericht. Für Investitionskosten gilt dasselbe Vorgehen.
Hilft die Kanzlei beim Verkauf oder der Schließung einer Pflegeeinrichtung?
Ja. Die Begleitung beginnt mit einer Einrichtungs- und Marktanalyse, umfasst den Verkauf an einen neuen Träger oder die geordnete Schließung und schließt die Beendigung von Versorgungs-, Wohn- und Betreuungs-, Arbeits- und Mietverträgen ein.
Wo finden Fortbildungen für Einrichtungen statt?
Individuelle Fortbildungen und Strategie-Workshops sind in den Räumen der Kanzlei in Darmstadt mit bis zu 25 Personen möglich, außerdem direkt in der Einrichtung, an einem Wunschort oder online.
Kann die Kanzlei eine eigene Rechtsabteilung ersetzen?
Laut Kanzlei ist eine dauerhafte Mandatsbetreuung möglich, die eine Rechtsabteilung des Trägers ersetzt oder ergänzt. Anwälte und Betriebswirte arbeiten dabei gemeinsam an den Mandaten, beraten werden Einrichtungen in ganz Deutschland vom Sitz in Darmstadt aus.