Auf einen Blick
- Gründung
- vor mehr als 30 Jahren in Hamburg nach eigenen Angaben, seit 2014 unter heutigem Namen
- Standorte
- Hamburg (Hauptsitz), Heidelberg (seit 2009)
- Zielgruppen
- Arztpraxen und MVZ, Zahnarztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken
- Schwerpunkte
- Niederlassung und Nachfolge, Kooperationen und MVZ, Honorar und Regress, Chefarztverträge
Die Kanzlei Praxisrecht – Dr. Fürstenberg & Partner – Rechtsanwälte betreut von Hamburg aus vor allem Mandanten in Norddeutschland, ihr zweiter Standort in Heidelberg ist für die südliche Hälfte Deutschlands zuständig. Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht arbeitet sie bundesweit für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, ärztliche Kooperationen und Krankenhäuser, dazu für Apotheken. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfragen rund um die Arztpraxis; zum Team gehören Fachanwälte für Medizinrecht und für Steuerrecht. Die meisten Beratungen finden laut Standortseite beim Mandanten vor Ort statt.
Bei Niederlassung und Nachfolgeplanung begleitet die Kanzlei Zulassung, Praxisübernahme und Praxisabgabe vor dem Zulassungsausschuss, einschließlich Nachbesetzungsverfahren und Gestaltungen zugunsten eines Wunschnachfolgers. Honorarbescheide und Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) prüft sie auf Rechtmäßigkeit, beantragt Anpassungen von RLV-Budgets und vertritt gegenüber der KV und vor Sozialgerichten. Im Arbeitsrecht geht es um Verträge für MFA, PTA und angestellte Ärzte, um Befristung, Abmahnung und Kündigung sowie um Anstellungsmodelle wie Jobsharing.
Krankenhäuser berät die Kanzlei vor allem an der Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem Sektor, also zu Honorar-, Konsiliar- und Belegarztverträgen, Wahlleistungsvereinbarungen und Teilanstellungen, jeweils mit Blick auf § 299a StGB und das Krankenhausplanungsrecht. In Arzthaftungsfällen und bei Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs oder Korruption im Gesundheitswesen vertritt sie Ärzte und andere Heilberufler. Eigene Beratungsfelder bestehen für Vertragszahnärzte, etwa zu Zulassung, Haftung und Dentallabor, und für Apotheken mit ihrem gewerbe- und berufsrechtlichen Sonderstatus. Neben dem Medizinrecht berät die Kanzlei kleine mittelständische Unternehmen, etwa im Gesellschafts-, Miet-, Familien- und Erbrecht.
Nach eigenen Angaben ist die Kanzlei seit mehr als 30 Jahren tätig, ihr Ursprung liegt in Hamburg. 2009 kam der Standort Heidelberg hinzu, seit 2014 firmiert sie unter dem heutigen Namen. Fachbeiträge auf der Website behandeln etwa die Befristung von Arbeitsverträgen mit Rentnern nach dem seit 1. Januar 2026 geltenden Aktivrentengesetz.
Angebote und Leistungen
| Angebot | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Kooperationen, BAG und MVZ | Praxis- und MVZ-Beratung | Wahl von Kooperations- und Rechtsform, Gesellschaftsverträge und Gesellschafterwechsel für Netze, Gemeinschaften und MVZ. |
| Niederlassung und Nachfolgeplanung | Praxis- und MVZ-Beratung | Zulassung, Übernahme und Abgabe von Praxen einschließlich Nachbesetzungsverfahren vor dem Zulassungsausschuss. |
| Abrechnung und Honorarbescheide | Medizin- und Krankenhausrecht | Rechtliche Prüfung von KV-Honorarbescheiden, Anträge zu RLV-Budgets und Vertretung vor Sozialgerichten. |
| Wirtschaftlichkeitsprüfung und Regress | Medizin- und Krankenhausrecht | Vertretung bei Plausibilitätsprüfungen, Richtigstellungen sowie Arznei- und Heilmittelregressen bis vor den Beschwerdeausschuss. |
| Krankenhausrecht an der Sektorengrenze | Medizin- und Krankenhausrecht | Honorar-, Konsiliar- und Belegarztverträge, Wahlleistungen und Teilanstellungen mit Blick auf § 299a StGB. |
| Chefarztverträge | Medizin- und Krankenhausrecht | Gutachten zu Vertragsentwürfen leitender Krankenhausärzte mit Formulierungsvorschlägen und Begleitung der Verhandlungen. |
| Arbeitsrecht für Praxis und MVZ | Arbeitsrecht im Gesundheitswesen | Arbeitsverträge für MFA, PTA und angestellte Ärzte, Befristung, Abmahnung, Kündigung und Jobsharing-Modelle. |
| Arzthaftung und Medizinstrafrecht | Medizin- und Krankenhausrecht | Vertretung von Heilberuflern bei Behandlungsfehlervorwürfen und Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs oder Korruption. |
| Zahnarzt- und Apothekenrecht | Medizin- und Krankenhausrecht | Eigene Beratungsfelder für Vertragszahnärzte, etwa zu Zulassung, Haftung und Dentallabor, sowie für Apotheken. |
Häufige Fragen
Wie begleitet Praxisrecht die Gründung eines MVZ oder einer BAG?
Die Kanzlei berät zur passenden Kooperations- und Rechtsform, etwa zwischen GbR und Partnerschaft, beim MVZ auch zur GmbH. Sie erstellt die Gesellschaftsverträge und begleitet die Genehmigung durch den Zulassungsausschuss; auch Gesellschafterwechsel in bestehenden Kooperationen gehören zum Beratungsfeld.
Wie vertritt die Kanzlei in Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressen?
Sie begleitet Plausibilitätsprüfungen, sachlich-rechnerische Richtigstellungen sowie Arznei- und Heilmittelregresse bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdeausschuss. Nach Darstellung der Kanzlei ist dort umfassend vorzutragen, weil Versäumtes vor Gericht nicht nachgeholt werden kann.
Unterstützt Praxisrecht angehende Chefärzte?
Ja. Für leitende Krankenhausärzte begutachtet die Kanzlei Vertragsentwürfe ausführlich, schlägt Formulierungen vor und begleitet vor und während der Vertragsverhandlungen. Dieses Beratungsfeld richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die eine Chefarztposition anstreben.
Wer ist im laufenden Mandat Ansprechpartner?
Jeder Mandant hat einen festen Ansprechpartner, der bei komplexen Fragen intern weitere Spezialisten hinzuzieht. Steuerliche Themen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuerfreiheit oder Praxisübertragung klärt die Kanzlei ergänzend zum Steuerberater des Mandanten.