Gesundheitsmanagement Studium in Kiel: Master of Hospital Management
Ein einziger Studiengang, dafür mit klarem Bezug zum Krankenhaus: Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, eine staatliche Universität, ist mit einem weiterbildenden Master eingetragen. Einen Bachelor als Einstieg in ein Gesundheitsmanagement Studium in Kiel verzeichnet das Portal nicht.
Weiterbildender Master neben dem Beruf
Der Abschluss trägt den Namen Master of Hospital Management. Angelegt ist das Programm berufsbegleitend über vier Semester, als Weiterbildungsangebot der Universität. Vollzeit, duale Modelle oder ein Fernstudium sind für Kiel nicht aufgeführt; solche Formate finden sich bei vielen der 35 bundesweit studierbaren Anbieter im Portal.
Kieler Gesundheitswirtschaft: Firmen und Krankenhausreform
Drei Kieler Firmen stehen im Firmenverzeichnis. Zwei gehören zur Rubrik Software und Digitalisierung, buchner und T2med, eine zu Recht und Versicherung, CausaConcilio.
Für die Kliniken in Schleswig-Holstein ändert sich die Planung: Ab dem 1. Januar 2027 ersetzen bundesweit einheitliche Vorgaben auf Basis von 61 Leistungsgruppen die bisherigen Versorgungsaufträge nach Betten und Fachabteilungen. Rund 850 Anträge stellten die Krankenhäuser Ende 2025, der Medizinische Dienst Nord sollte sie bis Ende Juli 2026 prüfen, ab Herbst 2026 sind Regionalkonferenzen vorgesehen (Pressemitteilung des Ministeriums für Justiz und Gesundheit vom 01.07.2026).
Fragen und Antworten zum Standort Kiel
Kann man in Kiel Gesundheitsmanagement im Bachelor studieren?
Unter den Kieler Einträgen findet sich kein Bachelor, die Universität führt nur den berufsbegleitenden Master. Grundständig studieren lässt sich im Land in Flensburg, wo die Hochschule Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Management im Gesundheitswesen als B.A. anbietet. Weitere Einträge hat Lübeck; die Seite Schleswig-Holstein zeigt alle Studienorte im Überblick.
Wie regelt Schleswig-Holstein die Freistellung für Weiterbildung?
Über das Weiterbildungsgesetz (WBG). Beschäftigte und Auszubildende können fünf Arbeitstage im Kalenderjahr beanspruchen, erstmals sobald das Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis sechs Monate besteht. Wer nur an weniger als fünf Tagen arbeitet, erhält anteilig weniger. Der Anspruch eines Jahres lässt sich mit dem des Vorjahres verblocken (Gesetzesstand 09.10.2026).