Gesundheitsmanagement Studium in Greifswald: Health Care Management im Master
Als reiner Masterstandort erscheint Greifswald im Verzeichnis. Die staatliche Universität Greifswald führt den Studiengang Health Care Management, der auf ein abgeschlossenes Erststudium aufbaut. Ein Gesundheitsmanagement Studium in Greifswald beginnt deshalb erst nach dem Bachelor, einen grundständigen Studiengang nennt das Portal für die Stadt nicht.
Master of Science in Vollzeit oder Teilzeit
Abschluss ist der Master of Science (M.Sc.), als Dauer sind vier Semester angegeben. Studieren lässt sich in Vollzeit oder in Teilzeit. Ein Fern- oder Onlinestudium bieten 34 der 35 bundesweit studierbaren Anbieter im Portal. Die übrigen Studienorte des Landes, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar, versammelt die Seite Mecklenburg-Vorpommern.
Gesundheitswirtschaft in Greifswald
Das Firmenverzeichnis enthält drei Greifswalder Firmen. Zwei davon gehören zur Rubrik Qualität, Risiko und Hygiene, nämlich QM-Nord und Hygiene Nord, die dritte zu Verbände und Netzwerke: BioCon Valley.
Landesweit ordnet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport die Krankenhausversorgung neu. Grundlage sind ein neues Landeskrankenhausgesetz und der im Mai 2026 verabschiedete Krankenhausplan; die Zuweisung von Leistungsgruppen soll zum 1. Januar 2027 greifen, wobei das Land alle 37 Krankenhausstandorte erhalten will (Stand 30.09.2026).
Greifswald: Antworten auf typische Fragen
Lässt sich Health Care Management in Greifswald in Teilzeit studieren?
Ja, beide Zeitmodelle sind eingetragen: Die Universität Greifswald bietet den M.Sc. Health Care Management in Vollzeit wie in Teilzeit an, die Dauer ist mit vier Semestern angegeben. Ein Bachelor oder ein Fernstudium ist für Greifswald nicht verzeichnet. Wer erst einen ersten Abschluss braucht, findet im Land einen Bachelor an der Hochschule Neubrandenburg oder ein Angebot der bundesweit studierbaren Anbieter.
Wie viele Tage Bildungsfreistellung gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?
Zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren sieht das Bildungsfreistellungsgesetz vom 13. Dezember 2013 vor. Gezählt wird in Doppeljahren, die mit dem 1. Januar eines ungeraden Jahres beginnen. Auszubildende kommen über ihre gesamte Ausbildungszeit auf fünf Arbeitstage. Rechtsgrundlage ist § 5 BfG M-V, aktuell in der seit dem 1. Januar 2021 gültigen Fassung.