Der Master of Business Administration, kurz MBA, ist ein Mastergrad für Studiengänge, die Management- und Führungskompetenzen vermitteln und an Berufserfahrung anknüpfen. An deutschen Hochschulen kommt er für weiterbildende Masterstudiengänge in Betracht. Er richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die nach einem ersten Studium Managementaufgaben übernommen haben oder übernehmen wollen.
Rechtliche Einordnung
Die Musterrechtsverordnung der KMK, Grundlage der Studienakkreditierungsverordnungen der Länder und zuletzt am 21. November 2024 gefasst, nennt den MBA nicht namentlich. § 6 Abs. 2 legt die Bezeichnungen für Bachelor- und konsekutive Mastergrade abschließend fest, darunter Master of Arts und Master of Science. Satz 5 erlaubt für Weiterbildungsstudiengänge davon abweichende Mastergrade. Der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse von 2017 führt den MBA ausdrücklich als Beispiel an, ebenso schon die ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK in der Fassung von 2010, deren Kernelemente die Musterrechtsverordnung aufgreift.
Für einen MBA gelten damit die Regeln des weiterbildenden Masters. Vorausgesetzt werden ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, an dessen Stelle eine Eingangsprüfung nur tritt, wenn das Landesrecht dies erlaubt, sowie qualifizierte berufspraktische Erfahrung von nicht unter einem Jahr (§ 5 Abs. 1). Regelstudienzeit und Abschlussarbeit entsprechen konsekutiven Studiengängen, Qualifikationsniveau und Berechtigungen sind dieselben (§ 4 Abs. 2). Der HQR sieht für Masterprogramme einen Umfang zwischen 60 und 120 ECTS-Punkten bei einer Dauer von einem bis zwei Jahren vor und ordnet die Masterebene der DQR-Stufe 7 zu.
Akkreditierung und ausländische Grade
Ob ein MBA-Studiengang einer deutschen Hochschule die formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien erfüllt, wird im Verfahren nach dem seit 1. Januar 2018 geltenden Studienakkreditierungsstaatsvertrag geprüft (siehe Akkreditierung). Ein bestimmtes MBA-Curriculum schreibt die Musterrechtsverordnung nicht vor. Schwerpunkte und Lernergebnisse ergeben sich aus den Modulbeschreibungen, deren Mindestangaben § 7 Abs. 2 regelt, und aus dem Diploma Supplement, das nach § 6 Abs. 4 über das Studium im Einzelnen Auskunft gibt.
Für im Ausland verliehene Grade gilt Landesrecht. Die Grundsätze der KMK vom 14. April 2000 sehen vor, dass ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines im Herkunftsland anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen wurde, in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden kann. Eine Umwandlung in einen deutschen Grad findet grundsätzlich nicht statt, durch Titelkauf erworbene Grade dürfen nicht geführt werden. Nach der Vereinbarung der Länder in der Fassung vom 20. November 2025 können Grade aus Staaten der EU und des EWR in Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.
Einordnung im Gesundheitsmanagement
Im Gesundheitswesen steht der MBA neben fachlich spezialisierten Mastern, etwa in Gesundheitsökonomie oder Versorgungsmanagement, die als konsekutive oder weiterbildende Studiengänge meist mit M.A. oder M.Sc. abschließen. Der Unterschied liegt in Zugang und Konzept, nicht im Niveau: Ein MBA baut auf Berufserfahrung auf, ein konsekutiver Master auf dem vorangegangenen Studium (siehe konsekutiver und weiterbildender Master).
Für Personalabteilungen in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen sind bei einem MBA damit zwei formale Fragen leitend: ob der Studiengang einer deutschen Hochschule akkreditiert ist und ob ein ausländischer Grad nach Landesrecht geführt werden darf. Über die Inhalte sagen beide Antworten wenig aus, sie lassen sich erst an Modulbeschreibungen und Diploma Supplement ablesen.