MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH

Auf einen Blick

Standorte
Mülheim an der Ruhr
Zielgruppen
Arztpraxen und MVZ, Krankenkassen, Apotheken
Schwerpunkte
Selektivverträge Homöopathie, Versorgungsvertrag Integrative Medizin, Vertragsmanagement, Abrechnungsmanagement, Qualitätssicherung

Versorgungsverträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern entwickelt und betreut die MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH aus Mülheim an der Ruhr. Für Kostenträger und Leistungserbringergemeinschaften in Human- und Veterinärmedizin übernimmt sie Vertragskonzepte, Verhandlung, Vertragsgestaltung und Formularwesen, das Management der teilnehmenden Ärzte, die Abrechnung und die Qualitätssicherung.

Das Angebot gliedert sich in zwei Vertragsbereiche. Die Selektivverträge Homöopathie hat die MGL gemeinsam mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) verhandelt; sie umfassen Fallaufnahme, Folgeanamnesen, Analyse und Repertorisation sowie Beratung und bestehen nach eigenen Angaben mit rund zwei Dritteln der gesetzlichen Krankenkassen (Stand Oktober 2026). Auch Apotheken können als Vertragsteilnehmer mitwirken. Der seit Juli 2023 bundesweit geltende Versorgungsvertrag Integrative Medizin ermöglicht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, konventionelle und komplementärmedizinische Verfahren zu verbinden; im Mittelpunkt steht eine Behandlung mit 6 × 10 Minuten pro Quartal. 2024 wies die MGL darauf hin, dass die Verträge Homöopathie weiter gelten, nachdem der im Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes geplante Leistungsausschluss entfallen war.

Abgerechnet werden die Vertragsleistungen nicht über die Kassenärztliche Vereinigung, sondern extrabudgetär zu festen Honoraren. Dienstleister ist die PVS pria GmbH; Praxen übermitteln ihre Daten über ein Online-Tool ohne eigene Software, über geeignete Praxissoftware oder per Papierbeleg.

Für die Vertragsärzte prüft die MGL Zugangsvoraussetzungen und laufende Teilnahmeanforderungen wie Fortbildungspflichten und vermittelt Gutachter zur Qualitätssicherung. Allen Vertragspartnern stehen Schulungen, Servicepoolleistungen und ein Arztservice zur Verfügung, dazu Infoblätter und Praxisinformationen zum Download. Vertragsteilnehmer nutzen auf der Website einen geschützten Login-Bereich.

Angebote und Leistungen

Angebot Leistung Beschreibung
Versorgungsverträge Homöopathie Abrechnungsdienstleister Selektivverträge mit gesetzlichen Kassen, über die teilnehmende Vertragsärzte homöopathische Fallaufnahme und Beratung extrabudgetär abrechnen.
Versorgungsvertrag Integrative Medizin Abrechnungsdienstleister Bundesweiter GKV-Vertrag seit Juli 2023 für niedergelassene Ärzte, die konventionelle und komplementärmedizinische Verfahren kombinieren.
Vertragsentwicklung und Verhandlung Abrechnungsdienstleister Vertragskonzepte für Kostenträger und Leistungserbringergemeinschaften, Verhandlung, Gestaltung und Abschluss samt Formularwesen.
Abrechnungsmanagement Abrechnungsdienstleister Abrechnung außerhalb der KV zu festen Honoraren über eine beauftragte Gesellschaft, online, per Praxissoftware oder Papier.
Leistungserbringermanagement und Qualitätssicherung Audits und Peer Review Prüfung von Zugangsvoraussetzungen und Fortbildungspflichten der Vertragsärzte sowie Vermittlung von Gutachtern zur Qualitätssicherung.
Schulungs- und Serviceangebote Führungskräfteentwicklung und Inhouse-Schulung Schulungen, Servicepool und Arztservice für alle Vertragspartner, ergänzt um Infoblätter und Praxisinformationen.

Häufige Fragen

Wer kann am Versorgungsvertrag Integrative Medizin teilnehmen?

Kassenärztlich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren oder Homöopathie beziehungsweise dem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ. Der Vertrag gilt seit dem 1. Juli 2023 bundesweit, das Honorar wird jährlich an die Punktwertentwicklung im EBM angepasst.

Welche Voraussetzungen gelten für die Selektivverträge Homöopathie?

Teilnehmen können kassenzugelassene Praxen mit Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Homöopathie-Diplom des DZVhÄ. Während der Teilnahme sind 20 Stunden Fortbildung pro Kalenderjahr nachzuweisen; es zählen nur Fortbildungen, die der DZVhÄ anerkennt. Die MGL prüft diese Voraussetzungen laufend.

Wie nehmen Versicherte an den Verträgen teil?

Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen schreiben sich über eine Einwilligungserklärung ein und nehmen danach über ihre Versichertenkarte teil. Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte lassen sich über die öffentliche Arztsuche der MGL für beide Vertragsbereiche finden.

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