ETL Service GmbH (ETL Rechtsanwälte)

Auf einen Blick

Mitarbeiter
mehr als 400 Rechtsanwälte im ETL-Verbund (nach eigenen Angaben, Stand Oktober 2026)
Standorte
Sitz Berlin; Medizinrecht in Dresden, Erlangen, Essen, Köln und Rostock
Konzern
ETL-Gruppe
Zielgruppen
Arztpraxen und MVZ, Zahnarztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Ambulante Dienste, Apotheken, Therapiepraxen
Schwerpunkte
Vertragsarzt- und Gesellschaftsrecht, Praxisgründung und -abgabe, MVZ, Heim- und Pflegerecht, Apothekenrecht

Die ETL Service GmbH (ETL Rechtsanwälte) mit Sitz in Berlin betreibt den Auftritt eines bundesweiten Verbunds von Rechtsanwaltskanzleien; die anwaltlichen Leistungen erbringen die angeschlossenen Kanzleigesellschaften. Im Medizinrecht beraten sie Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Therapeuten sowie Heil- und Hilfsmittelerbringer. Der Verbund gehört zur ETL-Gruppe, die Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Unternehmensberatung bündelt und für das Gesundheitswesen eine eigene Branchenlösung anbietet.

Für Ärzte und Zahnärzte reicht das Spektrum vom Zulassungsrecht, einschließlich Verfahren vor Zulassungs-, Beschwerde- und Berufungsausschüssen, über das Gesellschaftsrecht von Berufsausübungsgemeinschaften und anderen Kooperationsformen bis zum Berufs-, Straf- und Haftungsrecht, etwa bei Schadensersatzforderungen wegen behaupteter Behandlungsfehler. Bei Gründung, Kauf und Abgabe von Praxen, MVZ und Pflegeeinrichtungen übernehmen die Anwältinnen und Anwälte Beratung und Vertragsgestaltung einschließlich Fragen der Due Diligence.

Pflegeeinrichtungen erhalten Unterstützung im Heim- und Pflegerecht, bei Versorgungsverträgen, Pflegesatzverhandlungen sowie MDK- und PKV-Prüfungen. Apotheken werden apothekenrechtlich beraten. Im Arbeitsrecht geht es um Themen wie Anstellungsgenehmigungen und Nachbesetzungen; eine zentrale Statusprüfstelle klärt den sozialversicherungsrechtlichen Status freier Mitarbeiter. Ergänzend stellt der Verbund Musterverträge, etwa für angestellte Ärzte und Apotheker, und eine Übersicht maßgeblicher Tarifverträge im Gesundheitswesen bereit.

Ansprechpartner für Medizinrecht sitzen in Dresden, Erlangen, Essen, Köln und Rostock, in Rostock mit einer Fachanwaltschaft für Medizinrecht. Dem ETL-Verbund gehören nach eigenen Angaben mehr als 400 Rechtsanwälte an, der gesamten ETL-Gruppe über 970 Kanzleien und mehr als 15.600 Mitarbeitende in Deutschland (Stand Oktober 2026). Für Praxiskaufverträge und Gesellschaftsverträge gibt es standardisierte Vertrags-Checks; bei Gesellschaftsverträgen wird auch das Risiko einer Scheinselbstständigkeit geprüft.

Fachbeiträge erschienen 2026 zu typischen Fehlern bei der Due Diligence von Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken und MVZ sowie 2025 zur Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten im MVZ. Im Oktober 2026 waren zwei Stellen ausgeschrieben, eine juristische in Essen und eine für Rechtsanwaltsfachangestellte in Berlin.

Angebote und Leistungen

Angebot Leistung Beschreibung
Zulassungsrecht für Ärzte und Zahnärzte Medizin- und Krankenhausrecht Begleitung bei vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Zulassung samt Kooperationen und Verfahren vor den Ausschüssen.
Ärztliches Arbeitsrecht Arbeitsrecht im Gesundheitswesen Arbeitsrechtliche Fragen in Praxen wie Anstellungsgenehmigung und Nachbesetzung, ergänzt um Musterverträge für Angestellte.
Praxisgründung, Praxisabgabe und MVZ Praxis- und MVZ-Beratung Vertragsgestaltung und Beratung beim Gründen, Kaufen und Abgeben von Praxen, MVZ und Pflegeeinrichtungen.
Ärztliches Gesellschaftsrecht und Praxisvertrags-Check Medizin- und Krankenhausrecht Gründung und Auseinandersetzung von Berufsausübungsgemeinschaften sowie Prüfung bestehender Gesellschaftsverträge, auch auf Scheinselbstständigkeit.
Praxiskaufvertrags-Check Praxis- und MVZ-Beratung Standardprüfung von Praxiskaufverträgen für Ärzte und Zahnärzte auf fehlende Schutzklauseln mit anschließender telefonischer Besprechung.
Heim- und Pflegerecht Medizin- und Krankenhausrecht Versorgungsverträge, Pflegesatzverhandlungen sowie MDK- und PKV-Prüfungen für ambulante und stationäre Pflegeanbieter.
Berufs-, Straf- und Haftungsrecht Medizin- und Krankenhausrecht Vertretung von Ärzten und Zahnärzten in berufs-, straf- und haftungsrechtlichen Fragen, etwa nach Behandlungsfehlervorwürfen.
Apothekenrecht Medizin- und Krankenhausrecht Apothekenrechtliche Beratung für Inhaberinnen und Inhaber, ergänzt um Mustertexte wie befristete Arbeitsverträge.
Statusprüfstelle Arbeitsrecht im Gesundheitswesen Zentrale anwaltliche Klärung, ob freie Mitarbeiter wie Honorarärzte im MVZ sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Häufige Fragen

Wie läuft der Praxiskaufvertrags-Check ab?

Ärzte und Zahnärzte senden den vorliegenden Kaufvertrag ein, der auf fehlende Schutzklauseln geprüft wird. Das Ergebnis wird telefonisch besprochen. Besteht Änderungsbedarf, folgt ein individuelles Angebot für die Überarbeitung des Vertrags.

Wie findet eine Praxis den passenden Anwalt im Verbund?

Über eine Standortsuche nach Ort und Spezialisierung oder über eine zentrale Hotline, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr einen ETL-Rechtsanwalt vermittelt. Ansprechpartner für Medizinrecht gibt es in Dresden, Erlangen, Essen, Köln und Rostock.

Wer übernimmt Steuerfragen von Heilberuflern?

Für Steuer- und Wirtschaftsberatung verweisen die ETL Rechtsanwälte auf ETL ADVISION. Diese Einheit der ETL-Gruppe ist auf Heilberufe ausgerichtet und ergänzt die anwaltliche Beratung im Medizinrecht um die steuerliche und wirtschaftliche Seite.

Was erhalten Kunden der apoBank über die Kooperation?

Kunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank erhalten Zugriff auf Formulare, Checklisten und Mustertexte der ETL Rechtsanwälte. Die Unterlagen betreffen etwa den Praxiskauf, die Gründung einer Einzelpraxis und die Berufsausübungsgemeinschaft.

Warum ist der Status von Honorarärzten im MVZ ein Thema?

Beim Einsatz von Honorarärzten in MVZ stellt sich die Frage der Sozialversicherungspflicht; die ETL Rechtsanwälte haben dazu 2025 einen Fachbeitrag veröffentlicht. Für solche Fälle prüft die Statusprüfstelle des Verbunds zentral, ob freie Mitarbeiter abhängig beschäftigt sind.

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