Auf einen Blick
- Standorte
- Reutlingen (Hauptsitz), Stuttgart, Balingen
- Mitgliedschaften
- DIRO (internationales deutschsprachiges Anwaltsnetzwerk)
- Zielgruppen
- Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste, Arztpraxen und MVZ, Zahnarztpraxen, Therapiepraxen, Apotheken, öffentliche Verwaltung
- Schwerpunkte
- Medizin- und Sozialrecht, Compliance im Gesundheitswesen, Arbeitsrecht, Steuerberatung und Praxisbewertung
Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Reha-Kliniken, Intensivpflegedienste, Heilmittelerbringer und Apotheken berät die VOELKER & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB im Medizin- und Sozialrecht. Die Partnerschaft aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern hat ihren Hauptsitz in Reutlingen und Büros in Stuttgart und Balingen. In ihrem Kompetenzteam Gesundheitsbranche wird das Medizinrecht mit Gesellschafts-, Arbeits-, Erb-, IT-, Straf- und Steuerrecht sowie Bau-, Miet- und Vergaberecht verbunden.
Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten begleitet die Kanzlei bei Praxisabgaben und -übernahmen, bei der Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ sowie in Zulassungs-, Nachbesetzungs- und Regressverfahren. Gemeinnützige, kommunale und private Krankenhäuser berät sie zu Planung, Finanzierung, Abrechnungsstreitigkeiten mit Krankenkassen, Umstrukturierungen, Gemeinnützigkeit und EU-Beihilferecht. Ambulante und stationäre Intensivpflegedienste unterstützt sie bundesweit in Vergütungsfragen sowie bei Kauf, Verkauf und Generationenübergang. Für Gemeinden gibt es ein eigenes Beratungsangebot zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung.
Die Compliance-Beratung umfasst Abrechnungswesen, Antikorruption, Sponsoring, den Umgang mit Betäubungs- und Arzneimitteln, Hinweisgeberschutz, Datenschutz und Lieferketten. Zur Digitalisierung in der Medizin berät das Team zu Software als Medizinprodukt, Medizin-KI, vernetzten Medizinprodukten, Telemedizin und SaaS. Arbeitsrechtlich vertritt die Kanzlei Kliniken, Pflegeeinrichtungen und die Eingliederungshilfe und berät Chefärzte, Klinikmanager und Arztpraxen. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ergänzen das um steuerliche Beratung von Ärzten, Medizintechnikunternehmen und Non-Profit-Organisationen, um Unternehmens- und Praxisbewertungen, Sanierungskonzepte und betriebswirtschaftliche Planung. Bei Transaktionen von Praxen, Pflegediensten und Kliniken gehört die Due Diligence dazu.
Für grenzüberschreitende Sachverhalte ist VOELKER Mitglied im internationalen deutschsprachigen Anwaltsnetzwerk DIRO. Krankenhäusern bietet die Kanzlei Inhouse-Schulungen an, unter anderem zu Wahlleistungen, persönlicher Leistungserbringung, Nothelferanspruch, vertragsärztlichen Vorgaben im MVZ und Antikorruption bei Industriekooperationen.
Hinzu kommen eigene Seminarreihen für die Gesundheitsbranche, häufig gemeinsam mit externen Kooperationspartnern. 2026 standen im Juni Seminare zur Gründung und zum Betrieb eines MVZ und zu M&A bei Pflegeunternehmen auf dem Programm, im Juli und September jeweils ein Update Krankenhausrecht. Für den 4. November 2026 ist ein Update zum Arbeitsrecht in der Pflege angesetzt, für den 29. Januar 2027 das Tagesseminar „Medical Startups 2027“ zu Schutzrechten, Digitalisierung und regulatorischen Anforderungen für MedTech-Gründungen.
Angebote und Leistungen
| Angebot | Leistung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Rechtsberatung für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten | Medizin- und Krankenhausrecht | Praxisabgabe und -übernahme, Gründung von BAG und MVZ sowie Zulassungs-, Nachbesetzungs- und Regressverfahren. |
| Rechtsberatung für Krankenhäuser | Medizin- und Krankenhausrecht | Planung, Finanzierung, Abrechnungsstreit mit Kassen, Umstrukturierung, Gemeinnützigkeit und EU-Beihilferecht für Häuser aller Trägerformen. |
| Beratung von Intensivpflegediensten | Medizin- und Krankenhausrecht | Vergütungsverhandlungen, Schiedsverfahren und Klagen sowie Kauf, Verkauf und Generationenwechsel ambulanter und stationärer Dienste. |
| Compliance im Gesundheitswesen | Medizin- und Krankenhausrecht | Antikorruption, Sponsoring, Abrechnung, Betäubungsmittel, Hinweisgeberschutz, Datenschutz und Lieferketten in Gesundheitseinrichtungen. |
| Inhouse-Schulungen für Krankenhäuser | Führungskräfteentwicklung und Inhouse-Schulung | Schulungen im Haus zu Wahlleistungen, persönlicher Leistungserbringung, Nothelferanspruch, MVZ-Vorgaben und Antikorruption. |
| Beratung von Kommunen | Medizin- und Krankenhausrecht | Sicherung der ambulanten Versorgung durch kommunale MVZ, Praxisübernahmen in Eigeneinrichtung und Kooperationen mit Ärzten. |
| Arbeitsrecht für Kliniken, Pflege und Praxen | Arbeitsrecht im Gesundheitswesen | Vertretung von Kliniken, Pflege und Eingliederungshilfe sowie Beratung von Chefärzten, Klinikmanagern und Praxen. |
| Digitalisierung in der Medizin | Medizin- und Krankenhausrecht | Software als Medizinprodukt, Medizin-KI, Telemedizin und SaaS, verbunden mit Datenschutz-, IT-, Urheber- und Werberecht. |
| Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung im Gesundheitswesen | Steuer- und Wirtschaftsprüfung Gesundheitswesen | Steuerberatung für Ärzte, Medizintechnik und Non-Profit-Organisationen, Praxisbewertung, Sanierungskonzepte und betriebswirtschaftliche Planung. |
| Transaktionen im Gesundheits- und Medizinsektor | Medizin- und Krankenhausrecht | Kauf und Verkauf von Praxen, Pflegediensten und Kliniken mit Due Diligence, Restrukturierung und MVZ-Gründung. |
Häufige Fragen
Bis wohin begleitet VOELKER Intensivpflegedienste im Streit um die Vergütung?
Die Begleitung beginnt bei den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen, setzt sich in Schiedsverfahren fort und reicht bis zur Klage gegen einen Schiedsspruch. Betreut werden ambulante und stationäre Intensivpflegedienste im gesamten Bundesgebiet.
Welche weiteren Leistungserbringer berät die Kanzlei im Medizin- und Sozialrecht?
Neben Krankenhäusern, Ärzten und Psychotherapeuten zählen Medizinproduktehersteller, Telemedizinanbieter, Apotheken, Start-ups, Hebammen, Physiotherapeuten sowie Heil- und Hilfsmittelerbringer zu den beratenen Gruppen. Zuständig ist das Team Medizin- und Sozialrecht, das im Kompetenzteam Gesundheitsbranche mit weiteren Rechtsgebieten verzahnt ist.
Wie unterstützt VOELKER Kommunen bei der ambulanten Versorgung?
Gemeinden erhalten Beratung zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Mögliche Wege sind ein kommunales MVZ, die Übernahme von Praxen in eine Eigeneinrichtung oder Kooperationen mit niederlassungswilligen Ärztinnen und Ärzten.
Gibt es Seminare zur Abrechnung nach GOÄ?
Ja. Das Online-Seminar „Kompaktwissen GOÄ“ zu rechtlichen Grundlagen und Abrechnung ist für den 21. Oktober 2026 angesetzt. Es gehört zu den Seminarreihen der Kanzlei für die Gesundheitsbranche, zu denen auch ein Update Krankenhausrecht und eine KI-Kompetenzschulung zählen.