FID Personalvermittlung (Einzelunternehmen, Inh. Abdelkarim ben Abdeljaoued)

Auf einen Blick

Gründung
2023
Standorte
Hannover (Hauptsitz)
Zielgruppen
Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, ambulante Dienste
Schwerpunkte
Pflegefachkräfte und Pflegeauszubildende aus Tunesien, Marokko und Indien

Pflegeheime, Kliniken und ambulante Dienste, die examinierte Pflegefachkräfte aus Drittstaaten suchen, sind die Zielgruppe der FID Personalvermittlung. Das 2023 gegründete Einzelunternehmen aus Hannover konzentriert sich auf drei Herkunftsländer: Tunesien, Marokko und Indien. Neben examinierten Fachkräften vermittelt FID Auszubildende für die dreijährige Pflegeausbildung und laut Ratgeberbereich auch qualifizierte Pflegekräfte aus Deutschland, jeweils bundesweit.

Der Ablauf gliedert sich in fünf Schritte: Beratungstermin, Vorauswahl passender Kandidaten, Begleitung der Anerkennung, Koordination von Visum und Anreise sowie Arbeitsbeginn mit dauerhafter Betreuung im Team. Bevor ein Profil an eine Einrichtung geht, prüft FID Qualifikation und Deutschkenntnisse; vermittelt werden nur Kandidatinnen und Kandidaten mit mindestens B1, viele bringen bereits B2 mit. Bei Pflegeauszubildenden steht vorab eine Eignungsprüfung. FID übernimmt Visumsantrag und Botschaftstermine, organisiert die Anreise und empfängt die Fachkräfte persönlich am Flughafen. Nach der Ankunft unterstützt das Unternehmen bei der Wohnungssuche und begleitet die Integration ins Team auch nach dem Arbeitsbeginn. Als fester Ansprechpartner betreut der Inhaber den gesamten Prozess persönlich.

Für Einrichtungen und Kandidaten stehen auf der Website Online-Werkzeuge bereit, darunter ein Kostenrechner für unbesetzte Pflegestellen, Simulatoren für die Kenntnisprüfung und für telc-Sprachprüfungen sowie ein Behörden-Finder für Ausländerbehörden. Pflegefachkräfte mit Kenntnisprüfungsauflage können über FID einen Intensivkurs der InterCare Akademie belegen, der an 22 Tagen 88 Unterrichtsstunden live per Zoom umfasst. Die Website selbst ist in zahlreichen Sprachen abrufbar, unter anderem auf Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch und Hindi.

Angebote und Leistungen

Angebot Leistung Beschreibung
Vermittlung examinierter Pflegefachkräfte aus Tunesien, Marokko und Indien Internationale Rekrutierung und Anerkennung Examinierte Kräfte mit mindestens B1-Deutsch für Pflegeheime, Kliniken und ambulante Dienste in ganz Deutschland.
Anerkennungsverfahren und Behördenbegleitung Internationale Rekrutierung und Anerkennung Koordination der Anerkennung samt Anpassungslehrgängen und Begleitung zu Behörden im Inland und im Herkunftsland.
Visum und Einreise Internationale Rekrutierung und Anerkennung Visumsantrag, Botschaftstermine und Anreise aus einer Hand, mit persönlichem Empfang am Flughafen.
Unterkunft, Integration und Nachbetreuung Internationale Rekrutierung und Anerkennung Unterstützung bei der Wohnungssuche und Begleitung der Integration ins Team über den Arbeitsbeginn hinaus.
Vermittlung von Pflegeauszubildenden Internationale Rekrutierung und Anerkennung Auszubildende aus Tunesien, Marokko und Indien für die dreijährige Pflegeausbildung, mit vorheriger Eignungsprüfung.
Vorbereitungskurs Kenntnisprüfung (InterCare Akademie) Internationale Rekrutierung und Anerkennung Live-Onlinekurs per Zoom mit 88 Unterrichtsstunden an 22 Tagen für Fachkräfte mit Kenntnisprüfungsauflage.
Online-Werkzeuge für Einrichtungen und Kandidaten Internationale Rekrutierung und Anerkennung Kostenrechner für unbesetzte Stellen, Simulatoren für telc B1/B2 und Kenntnisprüfung sowie ein Behörden-Finder.
Vermittlung inländischer Pflegekräfte Personalvermittlung Gesundheitswesen Laut Ratgeberbereich auch bundesweite Vermittlung qualifizierter Pflegekräfte, die bereits in Deutschland leben.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis eine Pflegefachkraft aus dem Ausland die Arbeit aufnimmt?

Laut den FAQ der Website vergehen durchschnittlich sechs bis neun Monate von der Beratung bis zum Arbeitsbeginn (Stand Oktober 2026). Die meiste Zeit beanspruchen nach dieser Darstellung das Visumverfahren und die Anerkennung.

Wie geht FID mit der Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse um?

Das Unternehmen koordiniert das Anerkennungsverfahren nach deutschem Recht. Je nach Herkunftsland ist eine direkte Anerkennung möglich oder ein Anpassungslehrgang nötig; zu Behördenterminen in Deutschland und im Herkunftsland begleitet FID die Fachkräfte.

Welche Voraussetzungen gelten für Auszubildende aus Drittstaaten?

Erforderlich sind ein Schulabschluss, der zur Ausbildung berechtigt, und Deutschkenntnisse auf mindestens A2-Niveau vor Beginn; bis zum Ausbildungsstart wird B1 angestrebt. Die Einreise erfolgt mit einem Ausbildungsvisum nach § 16a Aufenthaltsgesetz.

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