QS-Verfahren (datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung)

Auch: datengestützte Qualitätssicherung, externe Qualitätssicherung, DeQS-Verfahren, einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung

Verpflichtende, datengestützte Verfahren der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V und DeQS-RL, in denen Indikatorergebnisse von Krankenhäusern und Praxen verglichen und Auffälligkeiten im Stellungnahmeverfahren bewertet werden.

QS-Verfahren sind die Verfahren der datengestützten, einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Krankenhäuser und Praxen dokumentieren für festgelegte Leistungen Behandlungsdaten, die zusammen mit Sozialdaten der Krankenkassen und gegebenenfalls Patientenbefragungen zu Qualitätsindikatoren verdichtet werden. Die Ergebnisse ermöglichen einen Vergleich der Leistungserbringer untereinander.

Vom Datensatz zur MaßnahmeVom Datensatz zur MaßnahmeQS-Verfahren nach DeQS-RL1QS-DokumentationDokumentationsrate 100 % (§ 137)2Rechnerische AuffälligkeitIQTIG:Referenzbereich verfehlt3StellungnahmeverfahrenFrist:mindestens vier WochenAbschluss:bis 31.10. bzw. 31.12.4MaßnahmenstufenStufe 1:Zielvereinbarung, AuditStufe 2:Abschlagsempfehlung u. a.
Abb.: Ablauf der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung von der Dokumentation bis zu den Maßnahmenstufen. Quelle: §§ 136 und 137 SGB V, DeQS-RL des G-BA, Stand Oktober 2026.

Das Schaubild zeigt den Ablauf eines QS-Verfahrens in vier Schritten: QS-Dokumentation mit einer Dokumentationsrate von 100 Prozent, Auswertung durch das IQTIG mit rechnerischer Auffälligkeit bei verfehltem Referenzbereich, Stellungnahmeverfahren mit mindestens vier Wochen Frist und Abschluss bis 31. Oktober oder 31. Dezember sowie Maßnahmenstufe 1 und 2.

Grundlagen

Rechtsgrundlage ist § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V: Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt verpflichtende Maßnahmen der Qualitätssicherung für zugelassene Krankenhäuser und die vertragsärztliche Versorgung, die Teilnahmepflicht ergibt sich aus § 135a Abs. 2 Nr. 1 SGB V. Infrastruktur und Ablauf regelt seit dem 1. Januar 2019 die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL), deren aktuelle Fassung am 1. Januar 2026 in Kraft trat. Die Verfahren laufen grundsätzlich länderbezogen über Landesarbeitsgemeinschaften, bei kleinen Fallzahlen oder besonderer Eigenart des Themas bundesbezogen. Nach § 137 Abs. 2 SGB V gilt eine Dokumentationsrate von 100 Prozent; wird sie unterschritten, sind Vergütungsabschläge vorzusehen, es sei denn, die Einrichtung weist nach, dass die Unterschreitung unverschuldet ist.

Vom Datensatz zur Maßnahme

  1. Die Einrichtungen übermitteln ihre QS-Dokumentation über Datenannahmestellen, eine Vertrauensstelle pseudonymisiert patientenidentifizierende Angaben.
  2. Das IQTIG wertet als Bundesauswertungsstelle nach bundeseinheitlichen Rechenregeln aus und erstellt Rückmeldeberichte.
  3. Verfehlt ein Ergebnis den Referenzbereich, liegt eine rechnerische Auffälligkeit vor; Fachkommissionen empfehlen, ob ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet wird.
  4. Im Stellungnahmeverfahren hat die Einrichtung mindestens vier Wochen Zeit zur Äußerung, möglich sind auch Gespräche und mit Einverständnis Begehungen; am Ende steht die Bewertung, ob die Anforderungen eingehalten oder nicht eingehalten wurden.
  5. Maßnahmenstufe 1 umfasst unterstützende Schritte wie Zielvereinbarungen, Fortbildungen, Audits oder Peer Reviews; Maßnahmenstufe 2 reicht bei schwerwiegenden Verstößen bis zu Empfehlungen für Vergütungsabschläge, zur Information Dritter wie der Planungsbehörden und zur einrichtungsbezogenen Veröffentlichung.

Stellungnahmeverfahren zu Indikatoren, deren Ergebnisse einrichtungsbezogen veröffentlicht werden, sollen je Auswertungsjahr bis zum 31. Oktober abgeschlossen sein, die übrigen bis zum 31. Dezember (§ 17 Abs. 6 DeQS-RL).

Was die Verfahren für Krankenhaus- und Praxismanagement bedeuten

Für Einrichtungen sind die Verfahren eine laufende Aufgabe von Dokumentation, Medizincontrolling und Qualitätsmanagement. Vollständige und plausible Daten entscheiden darüber, ob Abschläge oder Auffälligkeiten aus der Datenvalidierung entstehen, und Rückmeldeberichte liefern Vergleichswerte für interne Analysen. Ergebnisse fließen in den strukturierten Qualitätsbericht und auf Antrag in die qualitätsorientierte Krankenhausplanung der Länder ein. Nach Angaben des IQTIG umfasste das Auswertungsjahr 2025 insgesamt 14 Verfahren nach der DeQS-RL mit 363 Qualitätsindikatoren und Transparenzkennzahlen sowie rund 13,7 Millionen verarbeitete Datensätze.

Reformstand

Die Verfahren werden fortlaufend angepasst. Im Verfahren zu postoperativen Wundinfektionen endete die fallbezogene Dokumentationspflicht mit der Datenübermittlung für das zweite Quartal 2025, für das Erfassungsjahr 2024 werden dort keine Auffälligkeiten mehr bewertet, laufende Maßnahmen wurden eingestellt. Über ein Pilotprojekt zur Weiterentwicklung des Stellungnahmeverfahrens berichtete der G-BA im Februar 2026, und am 2. September 2026 beauftragte er das IQTIG, die qualitative Beurteilung für zwölf Verfahren weiterzuentwickeln. Welche Regeln daraus folgen, ist offen.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

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