Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität

Auch: Strukturqualität, Prozessqualität, Ergebnisqualität

Dreiteilige Betrachtung der Versorgungsqualität nach den Voraussetzungen einer Leistung (Struktur), ihrer Erbringung (Prozess) und ihrem Resultat (Ergebnis); das SGB V nutzt die Begriffe für Mindestanforderungen des G-BA und für Qualitätskriterien der Leistungsgruppen.

Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sind drei Ebenen, auf denen sich die Qualität einer Gesundheitsleistung beschreiben und messen lässt. Strukturqualität erfasst die Voraussetzungen wie Personal, Qualifikation, Ausstattung und Organisation, Prozessqualität die Art und Weise der Leistungserbringung und Ergebnisqualität den erreichten Zustand von Patientinnen und Patienten. Das Raster geht auf die Qualitätsforschung im Gesundheitswesen zurück und prägt heute die Sprache des Qualitätsrechts.

Verankerung im Sozialrecht

Nach § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V legt der G-BA in seinen Richtlinien Kriterien für die indikationsbezogene Notwendigkeit und Qualität diagnostischer und therapeutischer Leistungen fest, einschließlich Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Das gilt nur, soweit die Anforderungen nicht bereits in den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen enthalten sind; vergleichbare Bestimmungen in Richtlinien hat der G-BA nach Absatz 4 aufzuheben. Für diese Kriterien ermächtigt § 135e SGB V das Bundesministerium für Gesundheit, per Rechtsverordnung insbesondere Mindestanforderungen an Struktur- und Prozessqualität festzulegen, gegliedert nach verwandten Leistungsgruppen, sachlicher und personeller Ausstattung sowie sonstigen Struktur- und Prozessvoraussetzungen. Bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung gelten die Kriterien der Anlage 1 zu § 135e SGB V.

EbeneTypische MerkmaleBeispiel aus der Regulierung
StrukturPersonal, Qualifikation, Geräte, Räume, Organisationsachliche und personelle Ausstattung als Qualitätskriterien der Leistungsgruppen
ProzessAbläufe, Indikationsstellung, Leitlinienbezug, DokumentationOP-Checklisten und Prozessbeschreibungen nach der QM-Richtlinie
ErgebnisKomplikationen, Behandlungserfolg, Erleben der Patientinnen und PatientenQualitätsindikatoren der datengestützten Qualitätssicherung

Bedeutung für die Qualitätssteuerung

Auch das interne Qualitätsmanagement folgt dem Raster. Die QM-Richtlinie verlangt, Qualitätsziele an Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität auszurichten und Strukturen, Prozesse und Ergebnisse, wo möglich, mit Kennzahlen zu messen. Für die Steuerung haben die Ebenen unterschiedliche Eigenschaften: Strukturmerkmale lassen sich vergleichsweise einfach prüfen und entscheiden über den Zugang zu Leistungen. Nach § 135e Abs. 2 SGB V muss ein Krankenhaus die Kriterien einer Leistungsgruppe am Standort erfüllen, sobald es auch nur eine Leistung daraus erbringt. Ergebnisse liegen nah an den Patientinnen und Patienten, hängen aber auch von Fallschwere und Begleiterkrankungen ab; vergleichende Verfahren arbeiten deshalb mit risikoadjustierten Indikatoren.

Wie verbreitet die drei Ebenen in Zertifizierungsverfahren sind, zeigt die Bestandsaufnahme des IQTIG zu Zertifikaten und Qualitätssiegeln (Bericht vom 30. September 2022, Datenstand 2020): Von 102 erfassten Zertifikaten setzten nach Angaben der Herausgeber 98 Kriterien zur Struktur-, 96 zur Prozess- und 80 zur Ergebnisqualität; 77 deckten alle drei Ebenen ab.

Abgrenzung zu Qualitätsdimensionen

Das IQTIG trennt in seinen Methodischen Grundlagen (Version 2.1 vom 27. November 2024) die drei Messebenen ausdrücklich von Qualitätsdimensionen wie Wirksamkeit, Patientensicherheit oder Angemessenheit. Struktur, Prozess und Ergebnis beschreiben danach, welche Art von Information gemessen wird, nicht welche Eigenschaft von Qualität. Ein Indikator zur Patientensicherheit kann deshalb als Prozessindikator angelegt sein, etwa über die Nutzung einer Checkliste, oder als Ergebnisindikator über die Rate unerwünschter Ereignisse.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

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