Meldung · Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, 25.09.2026
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am 25. September 2026 in Düsseldorf vier Krankenhäusern Förderbescheide über zusammen rund 293 Millionen Euro übergeben. Mit dem Geld sollen Strukturveränderungen finanziert werden, die sich aus der neuen Krankenhausplanung des Landes ergeben. Rund 115 Millionen Euro stammen aus dem Krankenhausstrukturfonds. Davon entfallen rund 51 Millionen Euro auf das Land und rund 64 Millionen Euro auf die gesetzlichen Krankenkassen.
Aus dem Fonds werden drei Häuser gefördert. Das im Dezember 2024 aus einer Fusion dreier Krankenhäuser entstandene Klinikum in Lippstadt (Christliches Klinikum Lippstadt) erhält rund 530.000 Euro für Personalkosten, die durch Schließungen entstehen. Das Sankt Marien-Hospital Buer in Gelsenkirchen bekommt rund 24,3 Millionen Euro, um sämtliche Leistungen des Elisabeth-Krankenhauses zu übernehmen; geplant sind ein Ersatzneubau für die Psychiatrie und ein Neubau für die Geriatrie. Am Philippusstift in Essen sollen mit rund 90,3 Millionen Euro alle somatischen Leistungen des Marienhospitals Altenessen zusammengeführt werden, unter anderem mit einem Neubau für Geriatrie und Zentrale Notaufnahme sowie mit Umbauten.
Der vierte Bescheid über 178 Millionen Euro geht aus dem Investitionsprogramm Krankenhaus-Einzelförderung an die Mühlenkreiskliniken im Kreis Minden-Lübbecke, für einen Anbau an die Auguste-Viktoria-Klinik in Bad Oeynhausen und einen Neubau in Espelkamp.
Der Krankenhausstrukturfonds war 2016 vom Bund eingerichtet worden; neue Anträge sind seit Ende 2025 nicht mehr möglich. Seit 2026 können Förderungen aus dem Krankenhaustransformationsfonds beantragt werden, den Bund und Länder gemeinsam finanzieren. Die Bescheide decken damit sowohl Personalkosten bei Schließungen als auch Neubauten an den Standorten ab, die Leistungen übernehmen.
Originalmitteilung: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, 25.09.2026
Stand: 25.09.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.