Gesundheitsmanagement Studium Görlitz: Bachelor und Master in Vollzeit
Die staatliche Hochschule Zittau/Görlitz ist für Görlitz der einzige Eintrag im Verzeichnis. Studiert wird dort ein Fach auf Bachelor- und Masterebene: Management im Gesundheitswesen. Nach dem Eintrag ist das Gesundheitsmanagement Studium in Görlitz ein Präsenzstudium in Vollzeit.
Abschlüsse und Studiendauer
Der Bachelor Management im Gesundheitswesen schließt mit dem B.A. ab und dauert sechs Semester. Der gleichnamige Master endet mit dem M.A. und ist auf vier Semester angelegt. Beide Stufen tragen also denselben Titel und sind an derselben Hochschule angesiedelt. Teilzeit, duale oder berufsbegleitende Varianten nennt der Görlitzer Eintrag für keinen der beiden Studiengänge.
Wenn Vollzeit nicht passt: andere Orte und Fernstudium
Görlitzer Unternehmen stehen bislang nicht im Firmenverzeichnis. Für ein Studium neben dem Beruf kommen in Sachsen andere Orte in Frage: Im Lernzentrum Annaberg-Buchholz der Fachhochschule Dresden läuft der B.A. Pflege- & Gesundheitsmanagement berufsbegleitend, in Leipzig der B.Sc. Pflege/Pflegeleitung. Dual lässt sich Gesundheits- und Sozialmanagement an der Staatlichen Studienakademie Plauen studieren. Weitere Orte wie Dresden und Zwickau versammelt die Seite zu Sachsen; ortsunabhängig kommen die Fern- und Onlineangebote von 34 der 35 bundesweiten Anbieter hinzu.
Was zu Görlitz gefragt wird
Lässt sich Management im Gesundheitswesen in Görlitz berufsbegleitend studieren?
Nach dem Verzeichnis nicht. Bachelor und Master der Hochschule Zittau/Görlitz sind als Vollzeitstudium eingetragen, mit sechs beziehungsweise vier Semestern. Wer parallel arbeiten möchte, findet berufsbegleitende Bachelor in Annaberg-Buchholz und Leipzig oder greift auf eines der bundesweiten Fern- und Onlineangebote zurück, die keinen festen Studienort voraussetzen.
Welche Berufsabschlüsse öffnen in Sachsen den Weg zum Bachelor?
Den allgemeinen Hochschulzugang gibt es nach § 18 Abs. 3 SächsHSG (Fassung ab 01.01.2025) etwa für Meisterinnen und Meister sowie für Fortbildungsabschlüsse nach BBiG oder HwO, deren Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasste; vorher steht ein Beratungsgespräch an der Hochschule. Nach Abs. 4 lassen sich weitere gleichwertige Fortbildungen anerkennen. Maßgeblich ist die Prüfung durch die Hochschule.