Gesundheitsmanagement Studium in Ludwigshafen am Rhein: Ökonomie und Versorgungssteuerung
Einziger Anbieter im Verzeichnis ist in Ludwigshafen am Rhein die staatliche Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen. Das Gesundheitsmanagement Studium in Ludwigshafen am Rhein beginnt dort mit Gesundheitsökonomie im Bachelor; auf Masterebene steht die Versorgungssteuerung im Gesundheitswesen. Beide Studiengänge sind dual oder in Vollzeit eingetragen.
Zwei Studiengänge, jeweils dual oder in Vollzeit
Der Bachelor Gesundheitsökonomie endet mit dem B.Sc. und ist auf sieben Semester angelegt. Der Master trägt den Titel Versorgungssteuerung im Gesundheitswesen mit dem Zusatz Health Care Management, schließt mit dem M.Sc. ab und dauert drei Semester.
Berufsbegleitende Fernstudiengänge im Land bieten die RPTU in Kaiserslautern und die Hochschule Koblenz in Remagen. Bundesweit führt das Portal insgesamt 35 Anbieter.
Gesundheitswirtschaft in Ludwigshafen
Zwei Ludwigshafener Firmen stehen im Firmenverzeichnis: a|sh architekten in der Rubrik Einkauf, Logistik und Infrastruktur und die Pronova BKK in der Rubrik Kostenträger und Prävention.
Für die Kliniken in Rheinland-Pfalz entsteht ein neuer Krankenhausplan. Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit hat die beabsichtigte Zuweisung von Leistungsgruppen am 1. September 2026 offengelegt, nach Angaben des Landes als erstes Bundesland. Plan und Zuordnungen sollen zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
Gefragt zu Ludwigshafen
Kann man in Ludwigshafen Gesundheitsökonomie dual studieren?
Ja. Den B.Sc. Gesundheitsökonomie der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft gibt es dual über sieben Semester, ebenso den M.Sc. Versorgungssteuerung im Gesundheitswesen über drei Semester. Beide Programme sind alternativ als Vollzeitstudium eingetragen. Einen dualen Bachelor in Gesundheits- und Sozialmanagement führt im Land außerdem die Hochschule Koblenz in Remagen.
Wer darf in Rheinland-Pfalz ohne Abitur studieren?
Wer eine Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen hat, erhält nach § 65 Abs. 2 HochSchG (Fassung ab 27.06.2025) direkten Zugang zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften; an Universitäten gilt er fachgebunden, je nach Ausbildung und Berufstätigkeit. Meisterprüfung oder eine vergleichbare Weiterqualifikation öffnen beide Hochschularten. Maßgeblich ist die Prüfung durch die Hochschule.