Gesundheitsmanagement Studium Kaiserslautern: Fernmaster der RPTU
Der Eintrag für Kaiserslautern gehört der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau, kurz RPTU. Der Name nennt zwei Städte, im Verzeichnis ist die Universität Kaiserslautern zugeordnet. Die staatliche Hochschule ist im Portal der einzige Anbieter in der Stadt und wird zugleich als bundesweit studierbar geführt, weil ihr Studiengang ein Fernstudium ist. Ein Gesundheitsmanagement Studium in Kaiserslautern läuft nach dem Verzeichnis also neben dem Beruf und auf Masterebene.
Master im Fernstudium
Der Studiengang heißt Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen und führt zum Master of Arts (M.A.). Angelegt ist er berufsbegleitend als Fernstudium über vier Semester. Einen Bachelor oder ein Präsenzstudium nennt der Eintrag nicht.
Grundständige Studiengänge in Rheinland-Pfalz führt das Portal in Ludwigshafen am Rhein, wo die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Gesundheitsökonomie als B.Sc. anbietet, und in Remagen mit dem B.A. Gesundheits- und Sozialmanagement der Hochschule Koblenz. Insgesamt verzeichnet das Portal 35 bundesweite Anbieter.
Gesundheitswirtschaft in Kaiserslautern
Zwei Firmen aus Kaiserslautern sind im Firmenverzeichnis eingetragen: mentalport in der Rubrik Betriebliches Gesundheitsmanagement und SIEDA in der Rubrik Software und Digitalisierung.
Kaiserslautern: oft gefragt
Kann man in Kaiserslautern Gesundheitsmanagement berufsbegleitend studieren?
Ja, eine andere Form ist für die Stadt gar nicht eingetragen. Der M.A. Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen der RPTU läuft als Fernstudium neben dem Beruf und dauert vier Semester. Präsenz- und duale Studiengänge im Land finden sich in Ludwigshafen am Rhein und Remagen; alle Standorte zeigt die Seite zu Rheinland-Pfalz.
Wie viel Bildungszeit steht Beschäftigten in Rheinland-Pfalz zu?
Seit dem 01.03.2026 gilt das Landesbildungszeitgesetz (LBZG) vom 11. Februar 2026. Wer fünf Tage pro Woche arbeitet, kann zehn Arbeitstage für je zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre beanspruchen, gezählt ab dem 1. Januar jedes ungeraden Jahres. Erstmals entsteht der Anspruch nach sechs Monaten Beschäftigung. Ob ein Studienmodul als Bildungszeit gilt, lässt sich nur im Einzelfall beantworten.