Gesundheitsmanagement Studium Rosenheim: zwei Bachelor an der Technischen Hochschule
Zwei Wege zum Bachelor of Science eröffnet die Technische Hochschule Rosenheim, eine staatliche Hochschule und zugleich der einzige Anbieter, den das Verzeichnis für die Stadt nennt. Der eine Studiengang ist als Vollzeit- oder duales Studium angelegt, der andere berufsbegleitend. Das Gesundheitsmanagement Studium in Rosenheim lässt sich so entweder direkt nach dem Schulabschluss oder parallel zur Berufstätigkeit aufnehmen.
Studienformen und Dauer der beiden Programme
Management in der Gesundheitswirtschaft umfasst sieben Semester und wird in Vollzeit oder dual studiert. Der Bachelor Gesundheitsmanagement (berufsbegleitend) verbindet Präsenz- und Onlinephasen im Blended Learning; mit Anrechnung gibt die Hochschule sechs bis sieben Semester an. Beide Programme schließen mit dem Bachelor of Science ab, einen Masterstudiengang führt das Verzeichnis für Rosenheim nicht.
Andere Studienorte in Bayern und Fernstudium
Weitere Angebote zum Gesundheitsmanagement verzeichnet das Portal unter anderem in München, Ingolstadt und Augsburg. Wer an keinen Hochschulort gebunden sein will, kann unter 35 Anbietern mit bundesweitem Angebot wählen, darunter Fernhochschulen. Die Seite Bayern fasst alle Städte im Land zusammen.
Häufige Fragen zum Studium in Rosenheim
Lässt sich Gesundheitsmanagement in Rosenheim berufsbegleitend studieren?
Ja. Die Technische Hochschule Rosenheim führt einen berufsbegleitenden Bachelor of Science Gesundheitsmanagement im Blended Learning, mit Anrechnung über sechs bis sieben Semester. Einen Anspruch auf Bildungsurlaub nach Landesrecht gibt es dabei nicht, denn Bayern hat kein Bildungsurlaubsgesetz; ein Entwurf scheiterte 2021 im Bayerischen Landtag. Wer lieber in Vollzeit oder dual lernt, wählt Management in der Gesundheitswirtschaft.
Ist ein Studium in Rosenheim auch ohne Abitur möglich?
Den fachgebundenen Hochschulzugang erhält nach Art. 88 Abs. 6 BayHIG, wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und anschließend in der Regel mindestens drei Jahre hauptberufliche Praxis in einem fachlich verwandten Bereich nachweist. Zusätzlich muss die Hochschule die Studieneignung festgestellt haben. Maßgeblich ist die Prüfung durch die Hochschule.