Meldung · Quelle: GKV-Spitzenverband, 23.09.2026
Der Bewertungsausschuss hat am 23. September 2026 in den jährlichen Finanzierungsverhandlungen für die ambulante Versorgung den Orientierungswert für 2027 festgelegt. Er steigt um 2,2 Prozent und liegt im kommenden Jahr bei 13,0207 Cent. Das hat der GKV-Spitzenverband in Berlin mitgeteilt. Dem Gremium gehören je drei Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes an.
Über den Orientierungswert werden die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen bestimmt. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes haben sich KBV und Kassenseite damit auf zusätzliche 1,1 Milliarden Euro verständigt. Insgesamt sollen 2027 mehr als 50 Milliarden Euro in die ambulante Versorgung fließen. Den bisherigen Orientierungswert, regionale Vereinbarungen oder weitere Bestandteile der Vergütung führt die Mitteilung nicht auf.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, bezeichnet den Abschluss als fairen Honoraranstieg für Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung, der unter schwierigen Rahmenbedingungen zustande gekommen sei. Aus ihrer Sicht belegt das Ergebnis, dass die gemeinsame Selbstverwaltung auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig ist.
Für Arztpraxen, psychotherapeutische Praxen und Medizinische Versorgungszentren ist der Orientierungswert eine Bezugsgröße der Erlös- und Wirtschaftsplanung, weil er den Preis der abgerechneten Leistungen bestimmt. Die neue Höhe gilt für das Jahr 2027 und steht damit als Rechengröße für die Budgetplanung im Praxis- und MVZ-Management des kommenden Jahres fest.
Originalmitteilung: GKV-Spitzenverband, 23.09.2026
Stand: 23.09.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.