HL7 FHIR

Auch: FHIR, Fast Healthcare Interoperability Resources

Internationaler Standard für den Austausch von Gesundheitsdaten, der Informationen in standardisierte Bausteine (Ressourcen) zerlegt und über Web-Schnittstellen bereitstellt; in Deutschland Grundlage etwa für den ePA-Medikationsdienst und die Krankenhausschnittstelle ISiK.

HL7 FHIR, ausgeschrieben Fast Healthcare Interoperability Resources, ist ein internationaler Standard für den elektronischen Austausch von Gesundheitsdaten. Er zerlegt klinische und administrative Informationen in einzeln abrufbare Bausteine, die Ressourcen heißen, etwa für eine Person, eine Diagnose, eine Verordnung oder einen Termin. Systeme lesen und schreiben diese Ressourcen über webübliche Schnittstellen. Welche Felder Pflicht sind und welche Codesysteme gelten, regeln darauf aufbauende Profile und Implementierungsleitfäden.

Einordnung in SGB V und IOP-Governance

Das SGB V nennt FHIR nicht namentlich, verlangt aber Spezifikationen auf internationaler Grundlage. Nach § 385 SGB V ermittelt das Kompetenzzentrum für Interoperabilität bei der gematik den Bedarf an technischen, semantischen und syntaktischen Standards, empfiehlt Profile und Leitfäden und schlägt dem Bundesministerium für Gesundheit verbindliche Festlegungen vor; diese Aufgaben soll es auf Basis internationaler Standards wahrnehmen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 und 9). Bindend wird ein Leitfaden erst, wenn das Ministerium ihn in die Anlage 1 der IOP-Governance-Verordnung (GIGV) aufnimmt. FHIR wirkt hierzulande also über konkrete Profile, nicht als Rechtsnorm an sich. Den Ordnungsrahmen dazu beschreibt der Eintrag Interoperabilität.

Für Krankenhäuser beauftragt § 373 SGB V das Kompetenzzentrum mit Spezifikationen für offene und standardisierte Schnittstellen. Daraus ist ISiK entstanden, kurz für Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern. Laut gematik-Fachportal beschreibt ISiK FHIR-Ressourcen, die ein Primärsystem über eine REST-basierte Programmierschnittstelle überträgt, gegliedert in Module wie Basis, Dokumentenaustausch, Terminplanung, Medikation, Vitalparameter und Formular. Auch der Medikationsdienst der elektronischen Patientenakte stützt Schnittstellen und Datenformate laut gematik-Spezifikation auf FHIR Release R4 (Version 4.0.1) und orientiert sich an deutschen Basisprofilen.

Verbindliche Fristen nach Anlage 1 GIGV

Die Anlage 1 GIGV in der am 9. September 2026 geänderten Fassung führt vier verbindliche Festlegungen, die Medikationsprozesse der ePA und die Krankenhausschnittstelle betreffen:

FestlegungBetroffene SystemeUmsetzung bis
ePA-Leitfaden elektronische Medikationsliste, Version 3.1.0Praxis-, Zahnarztpraxis-, Krankenhaus- und Apothekensysteme15.01.2025
ePA Medication Service, digital gestützter Medikationsprozess, Version 1.3.0Praxis-, Zahnarztpraxis-, Krankenhaus- und Apothekensysteme31.12.2026
ISiK Stufe 5, Version 1.0.0Krankenhausinformationssysteme31.05.2027
ePA Medication Service, Version 1.3.0Primärsysteme in der Pflege30.09.2027

Was FHIR für die IT-Steuerung in Klinik und Praxis ändert

Für Geschäftsführungen und IT-Leitungen verschiebt sich die Steuerung von der einzelnen Punkt-zu-Punkt-Schnittstelle hin zu Versionsständen von Profilen. Maßgeblich ist, ob das eingesetzte Krankenhausinformationssystem oder Praxisverwaltungssystem die festgelegte Version eines Leitfadens bis zum Stichtag beherrscht. Ausschreibungen, Wartungsverträge und Releasepläne lassen sich deshalb an den Daten der Anlage 1 ausrichten. Subsysteme für Labor, Terminvergabe oder Pflegedokumentation lassen sich leichter anbinden oder wechseln, wenn sie dieselben Ressourcen und Profile verwenden.

Für Controlling, Qualitätsmanagement und Versorgungsforschung hat das einen zweiten Effekt: Daten können strukturiert an der Quelle entstehen und müssen dann seltener aus Freitext oder PDF nachträglich erfasst werden. Wie weit das in einer Einrichtung trägt, hängt von der Umsetzungstiefe der Hersteller und von der Pflege der Stammdaten ab. FHIR selbst liefert vor allem Struktur und Austauschweg; die inhaltliche Einheitlichkeit entsteht erst durch Profile, Terminologien und deren verbindliche Festlegung.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

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