Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, kurz IQTIG, ist das wissenschaftliche Institut der gesetzlichen Qualitätssicherung. Es entwickelt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses Verfahren und Indikatoren, mit denen sich die Versorgungsqualität von Krankenhäusern und Praxen messen und vergleichen lässt, und wirkt an deren Durchführung mit. Sitz des Instituts ist Berlin.
Rechtsgrundlage und Organisation
Nach § 137a Abs. 1 SGB V gründet der G-BA ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut und errichtet dafür eine Stiftung des privaten Rechts als Trägerin. Die Institutsleitung bestellt der Stiftungsvorstand mit Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums, das zudem ein Vorstandsmitglied entsendet (Abs. 2). Gegründet wurde das Institut laut eigener Darstellung zur Stiftung am 9. Januar 2015 durch Beschluss des Stiftungsrates. Die Gremien sind dort so beschrieben (abgerufen im Oktober 2026):
- Stiftungsrat mit zehn Mitgliedern: je zwei von DKG und KBV, eines von der KZBV, fünf vom GKV-Spitzenverband,
- Vorstand mit acht stimmberechtigten Mitgliedern, darunter ein vom BMG benanntes Mitglied und die Vorsitzende oder der Vorsitzende des G-BA,
- Kuratorium mit 30 Mitgliedern, zu je einem Drittel aus den Trägern des G-BA, aus weiteren Organisationen sowie aus Sozialverbänden, Patienten- und Selbsthilfevertretungen,
- Wissenschaftlicher Beirat mit derzeit elf unabhängigen Sachverständigen nach § 137a Abs. 5 SGB V.
Gesetzliche Aufgaben
Abs. 3 nennt als Kernaufträge die Entwicklung risikoadjustierter, möglichst sektorenübergreifender Indikatoren und Instrumente einschließlich Patientenbefragungen, die Entwicklung der notwendigen Dokumentation unter Beachtung der Datensparsamkeit, die Beteiligung an der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung und die allgemein verständliche Veröffentlichung der Ergebnisse. Hinzu kommen Qualitätsdarstellungen auf Basis von Sozialdaten der Krankenkassen und Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln. Neben dem G-BA kann das Bundesgesundheitsministerium das Institut unmittelbar beauftragen; ohne Auftrag darf es jährlich bis zu 10 Prozent seiner Haushaltsmittel für eigene Themen einsetzen (Abs. 4). Auf Antrag übermittelt es Daten der verpflichtenden Qualitätssicherung pseudonymisiert an Landesbehörden für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung (Abs. 11).
Bedeutung für Krankenhäuser und Praxen
Leistungserbringer begegnen dem Institut vor allem in den datengestützten QS-Verfahren. Nach der DeQS-Richtlinie ist das IQTIG Bundesauswertungsstelle: Es prüft und verknüpft die übermittelten Datensätze, wertet sie nach bundeseinheitlichen Kriterien aus und leitet die Ergebnisse an die Landesarbeitsgemeinschaften weiter. Rechenregeln und Referenzbereiche der Indikatoren entwickelt es mit Fachleuten, beschlossen werden sie vom G-BA. Welche Indikatorergebnisse als auffällig gelten, hängt damit unmittelbar von dieser Methodik ab. Neue Aufgaben folgen aus Beschlüssen des G-BA, etwa aus dem Auftrag vom 2. September 2026, den Regelbetrieb für Berichte zum Umsetzungsstand des Qualitätsmanagements in Krankenhäusern aufzubauen.
Abzugrenzen ist das IQTIG vom IQWiG, dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Wie beide Institute in einem Beratungsverfahren zusammenwirken, zeigt die im Juni 2026 beschlossene Mindestmenge für Magenkrebs-Operationen: Der G-BA stützte sich auf eine systematische Literaturrecherche des IQWiG und auf Datenanalysen des IQTIG.