Ausbildung in der Pflege

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Die Berufe der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege werden durch das Berufsbild Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit einer zusätzlichen allgemeinen Ausbildung vereinigt. Die Auszubildenden können nun Menschen unabhängig vom Alter pflegen. Auszubildenden wird es auch ermöglicht, sich für einen separaten Berufsabschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder der Altenpflege zu qualifizieren. Auf diese Art und Weise wird den Auszubildenden eine größtmögliche Entscheidungsfreiheit zugestanden.

Die Ausbildung

Die generalistische Pflegeausbildung wird in unterschiedlichen Einrichtungen durchgeführt. Die theoretischen Lerninhalte der Pflegeausbildung vermittelt die Pflegeschule. Die praktische Ausbildung erfolgt in Praxiseinsätzen meistens in der gewählten Ausbildungseinrichtung (Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder ambulanter Pflegedienst).

Ablauf der Ausbildung

Für alle Auszubildenden ist der theoretische und praktische Unterricht in den ersten beiden Ausbildungsjahren identisch. Die praktische Ausbildung beginnt mit einem sogenannten Orientierungseinsatz in der gewählten Ausbildungsinstitution.

Den Auszubildenden wird es zunächst ermöglicht, ihre Ausbildungseinrichtung genauer kennenzulernen. Anschließend stehen die Pflichteinsätze in der stationären Akutpflege, in der stationären Langzeitpflege, in der ambulanten Akut-/Langzeitpflege und in der pädiatrischen Versorgung auf dem Programm.

Zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres ist ein Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung abzuleisten. Das dritte Ausbildungsjahr kann für die Auszubildenden verschieden gestaltet sein. Dies hängt von ihrem schon im Ausbildungsvertrag festgelegten Vertiefungseinsatz ab.
“Der Vertiefungseinsatz kann stattfinden in der
– stationären Akutpflege,
– stationären Langzeitpflege,
– ambulanten Akut-/Langzeitpflege,
– ambulanten Akut-/Langzeitpflege mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege,
– pädiatrischen Versorgung oder
– psychiatrischen Versorgung.”

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann* dauert drei Jahre.

Abschluss der Ausbildung

Alle Auszubildenden können ihre Ausbildung im dritten Jahr der Ausbildung generalistisch fortführen und mit dem Berufsabschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann beenden, der EU-weit anerkannt wird.

Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Die schriftliche und mündliche Prüfung nimmt die Pflegeschule ab.

Die schriftliche Prüfung umfasst drei zweistündige Klausuren an aufeinanderfolgenden Tagen und erstreckt sich auf folgende Bereiche:
(1) Anatomie, Biologie und Physiologie: Zytologie/Histologie, Knochen- und Muskelapparat, Verdauungssystem, Atmungssystem, Herz- Kreislaufsystem, Blut- und Lymphsystem, Harnsystem, Genitalsystem Frau, Genitalsystem Mann, Nervensystem, Sinnesorgane, Endokrines System.

(2) Berufskunde: Geschichte der Krankenpflege, Krankenpflegegesetz (KrPflG), Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Krankenpflegeberufe (KrPflAPrV), öffentlicher Gesundheitsdienst, fachspezifisches Wissen.

(3) Gesetzeskunde: Gerichtsbarkeit und Grundsätze des Prozessrechts, Strafrecht, Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht, berufsbezogene Gesetzeskunde.

(4) Staatsbürgerkunde: Grundrechte, BRD und ihr Staatsaufbau, Verfassungsorgane und ihre Aufgaben, Gesetzgebung, Wahlrecht und politische Meinungsbildung, Wirtschafts- und Sozialordnung der BRD, Grundlagen und Aufbau der Rechtsordnung.

(5) Krankenpflege: LA – Für Sicherheit der Umgebung sorgen, LA – Atmen, LA – Sich sauber halten und kleiden, LA – Sich bewegen, LA – Essen und Trinken, LA – Ausscheiden, LA – Schlafen, LA – Körpertemperatur regulieren, LA – Kommunizieren, LA – Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten, LA – Sich beschäftigen, LA – Sterben, Pflegeprozess, Pflegeplanung, Pflegequalität, Qualitätsmanagement, Injektionen, Infusionen und Transfusionen, Punktionen, Biopsien, endoskopische Untersuchungen, Blasenkatheterismus, Sonden und Drainagen, Wundheilung und Verbände, prä- und postoperative Pflege, Pflege bei Atemwegs- und Lungenerkrankungen, Pflege bei Herz- und Kreislauferkrankungen, Pflege bei Diabetes mellitus, Pflege bei urologischen Erkrankungen, Pflege bei Schwangerschaft, Geburtshilfe und Wochenbettpflege, Pflege bei Schädel-Hirn-Verletzungen, Pflege bei Apoplex, Pflege bei Erkrankungen des MDT, Pflege bei Stoma, Pflege bei Schmerz, Pflege bei onkologischen Erkrankungen, Pflege bei neurologischen Erkrankungen, Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen.

(6) Krankheitslehre: Allgemeine Krankheitslehre, Anästhesiologie und Intensivmedizin, Chirurgie, Dermatologie, Geriatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Hämatologie, Onkologie, Palliativmedizin, Immunologie, Infektiologie, Innere Medizin, Neurologie, Ophthalmologie, Orthopädie und Rheumatologie, Oto-Rhino-Laryngologie (HNO), Pädiatrie, Pharmakologie, Psychiatrie, Urologie und Andrologie.

Der mündliche Teil der Prüfung dauert 30 bis 45 Monaten nach einer angemessenen Vorbereitungszeit.

Die praktische Prüfung wird in der Regel bei der Einrichtung abgelegt, in der der Vertiefungseinsatz durchgeführt wurde.

Ausblick nach der Ausbildung

Generalistisch ausgebildete Pflegefachfrauen und -männer können ohne Einschränkungen in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten: in einem Krankenhaus, in einer Wohneinrichtung für alte Menschen oder in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche.

Fort-und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild

Wer eine dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann absolviert hat, kann einen akademischen Abschluss in der Pflege auf Bachelorniveau erwerben. Die Pflegeausbildung kann auf die Studienzeit angerechnet werden.

Quellen: *

https://www.wbs-schulen.de/pflegefachmann-pflegefachfrau-ausbildung/

https://www.buzer.de/gesetz/4330/index.htm