Bundestag verabschiedet Reform der Notfallversorgung

Meldung · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 15.10.2026

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung verabschiedet. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit sollen Patientinnen und Patienten im Notfall gezielter gesteuert und Notfalleinrichtungen bedarfsgerechter genutzt werden. Dazu werden Leistungserbringer enger vernetzt, Abläufe digitalisiert und digital gestützte Verfahren zur Ersteinschätzung eingeführt.

Kern der Reform sind Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhausstandorten, darunter eigene Zentren für Kinder und Jugendliche. Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen arbeiten dort verbindlich zusammen. Eine Ersteinschätzungsstelle klärt, welche Versorgungsebene passt; je nach Tageszeit geht es weiter in eine Kooperationspraxis oder in die Notdienstpraxis der KV am INZ. Ärztinnen und Ärzte dieser Notdienstpraxen dürfen nach einer Änderung des Arzneimittelgesetzes Medikamente für die unmittelbare Anschlussversorgung abgeben. Die Rufnummer 116117 wird in eine Terminservicestelle und eine Akutleitstelle getrennt. Die Akutleitstellen sollen mit den Rettungsleitstellen der 112 digital zu Gesundheitsleitsystemen verbunden werden, damit Anfragen samt bereits erfasster Daten weitergereicht werden können. Für Akutfälle sind telefonische oder videogestützte Versorgung rund um die Uhr und bei Bedarf eine aufsuchende Versorgung vorgesehen.

Außerdem wird die medizinische Notfallrettung als Sachleistung im SGB V verankert. Notfallmanagement, Versorgung am Einsatzort und Transport zählen damit zur Krankenbehandlung; bisher bezahlten die Kassen nur den Transport. Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen soll ein Fachgremium erarbeiten, die Vergütungsverträge schließen die Landesverbände der Krankenkassen. Mit dem Gesetz wurden zudem Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Für Krankenhäuser, Leitstellen, Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen ändern sich damit Zuständigkeiten und Abläufe in der Notfallversorgung. Einen Termin für das Inkrafttreten nennt die Mitteilung nicht.

Originalmitteilung: Bundesministerium für Gesundheit, 15.10.2026

Stand: 15.10.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.

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