Meldung · Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG), 15.10.2026
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass der Bundestag am 15. Oktober 2026 die Reform der Notfallversorgung beschlossen hat. Bei der Finanzierung der künftigen Integrierten Notfallzentren (INZ) sieht der Verband aber Nachbesserungsbedarf. Nach seiner Darstellung weichen viele Patientinnen und Patienten wegen langer Wartezeiten auf Arzttermine in die Notaufnahmen aus, Kliniken fangen damit zunehmend wegfallende ambulante Angebote auf. Die vielen leichten Fälle führten zu Wartezeiten und Überlastung. Die INZ könnten Hilfesuchende in die passende Versorgung lenken und stationäre Kapazitäten für Notfälle freihalten.
Kritik übt die DKG an der vorgesehenen Vergütung. Eine Abrechnung der INZ nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) werde den Kostenstrukturen eines Krankenhauses nicht gerecht und setze die Unterfinanzierung der Klinik-Notaufnahmen fort. Der Verband verlangt deshalb ein eigenes INZ-Budget, das alle Kosten für Behandlung und Vorhaltung trägt und sich in regelmäßigen Abständen überprüfen und neu verhandeln lässt. „Die Finanzierung nach EBM deckt diese Anforderungen nicht“, sagt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Henriette Neumeyer.
Ein zweiter Punkt betrifft die erweiterten Landesausschüsse. Sie sollen nach dem Gesetz darüber entscheiden, an welchen Krankenhäusern ein INZ eingerichtet wird. Aus Sicht der DKG ist das grundsätzlich Aufgabe der Länder, die Ausschüsse sollten lediglich Vorschläge machen können. Hier sieht der Verband beim Gesetzgeber Korrekturbedarf. Für Geschäftsführungen von Kliniken mit Notaufnahme betreffen beide Punkte die Finanzierung und die Standortentscheidung für künftige INZ.
Originalmitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG), 15.10.2026
Stand: 15.10.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.