Meldung · Quelle: Sana Kliniken AG, 14.10.2026
Für kleine Krankenhäuser, die als Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (SÜV) oder wohnortnahe Gesundheitsversorgungszentren arbeiten, soll ab Januar 2027 eine neue Vergütung gelten. Wie sie aufgebaut ist, beschreiben Thomas Lemke, Vorstandsvorsitzender der Sana Kliniken AG, und Johannes Wolff, Leiter der Abteilung Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband, in einem Gastbeitrag für die Oktoberausgabe der Fachzeitschrift f&w. Die Sana Kliniken AG hat den Beitrag am 14. Oktober 2026 in ihrem Newsroom vorgestellt.
Grundlage ist eine bundeseinheitliche Pauschalfinanzierung, auf die sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der PKV-Verband für die Jahre 2027 bis 2029 verständigt haben. Sie besteht aus zwei Bausteinen. Die Strukturpauschale beträgt 182.734 Euro je Bett und Jahr und wird für höchstens 50 Betten gezahlt. Hinzu kommen 95 Euro je Belegungstag als Sachkostenpauschale. Voraussetzung sind mindestens 30 Fälle je Bett und Jahr. Liegt ein Haus darunter, sind Abschläge vorgesehen.
Im Vergleich zu fallabhängigen Modellen sollen die Erlöse der Häuser damit besser planbar werden. Nach Darstellung der Autoren soll das Modell außerdem die wohnortnahe Versorgung wirtschaftlich verlässlicher absichern und das Ausgabenvolumen transparenter machen. Für Geschäftsführung und Controlling kleiner Kliniken legt die Vereinbarung damit die Kennzahlen fest, nach denen sich die Erlöse in den Jahren 2027 bis 2029 richten.
Originalmitteilung: Sana Kliniken AG, 14.10.2026
Stand: 14.10.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.