Ein Employee Assistance Program (EAP), im Deutschen meist externe Mitarbeiterberatung, ist ein vertrauliches Beratungsangebot, das ein Unternehmen seinen Beschäftigten über einen externen Dienstleister zur Verfügung stellt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschreibt es als externe, vertrauliche Mitarbeitendenberatung, die keine Therapie ist, sondern eine erste, meist telefonische Anlaufstelle, etwa bei beginnenden Symptomen einer Depression.
Rechtliche Anknüpfungspunkte
Ein eigenes Gesetz für EAP gibt es nicht; es handelt sich um eine freiwillige betriebliche Leistung. Berührt ist zunächst der Arbeitsschutz: Psychische Belastungen bei der Arbeit gehören nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG zur Gefährdungsbeurteilung, und § 4 Nr. 5 ArbSchG stellt individuelle Schutzmaßnahmen hinter andere Maßnahmen zurück. Die arbeitsmedizinische Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin beim BMAS merkt an, dass arbeitsbedingte Themen in vielen EAP individualisiert bleiben. Sie beschreibt als Gegenmodell eine Rückkopplung: Beraterinnen und Berater wahren die Verschwiegenheit zur Person, melden dem betriebsärztlichen Dienst aber organisationale Muster, damit dieser Maßnahmen der Verhältnisprävention anstoßen kann.
Eine eigene Steuerregel für EAP enthält das EStG nicht. Nach § 3 Nr. 34a Buchst. a EStG sind zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen an ein Dienstleistungsunternehmen steuerfrei, das Beschäftigte zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät oder Betreuungspersonen vermittelt. Für Gesundheitsleistungen gilt die eigene Befreiung nach § 3 Nr. 34 EStG, die an die Qualitätskriterien der §§ 20 und 20b SGB V gebunden ist. Ob eine der beiden Vorschriften auf ein konkretes Beratungsangebot anwendbar ist, hängt von dessen Inhalt ab.
Abgrenzung zu verwandten Angeboten
| Angebot | Zugang und Inhalt | Grundlage |
|---|---|---|
| EAP | externe, vertrauliche Erstberatung, meist telefonisch, keine Therapie | Vertrag des Unternehmens mit einem Dienstleister |
| Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb | betriebsnah, diagnostische Ersteinschätzung und Kurzzeitintervention, meist 3 bis 15 Termine | betriebliches Angebot, von der BAuA beforscht |
| Betriebliche Sozialberatung | interne Begleitung bei persönlichen Krisen | betriebliche Organisation |
| Betriebliches Eingliederungsmanagement | Klärungsverfahren nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres | § 167 Abs. 2 SGB IX |
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist damit eine gesetzliche Pflicht der Arbeitgeberseite, das EAP ein freiwilliges Zusatzangebot. Beide können sich ergänzen, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke.
Steuerung im betrieblichen Gesundheitsmanagement
Im betrieblichen Gesundheitsmanagement steht ein EAP für die individuelle Unterstützung. Für betriebliche Sprechstunden nennt die BAuA als förderlich für Akzeptanz und Nutzung eine gute innerbetriebliche Koordination und Information sowie die strikte Einhaltung der Schweigepflicht. Der Zugang erfolgt dort entweder anonym und direkt oder über betriebliche Ansprechpersonen wie den Betriebsarzt.
Die Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin beschreibt als bewährt einen Pool qualifizierter Supervisorinnen, Supervisoren und Beratender beim betriebsärztlichen Dienst mit zunächst bis zu fünf Sitzungen. Steuerungsrelevant ist die Verbindung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Anonymisiert zurückgemeldete Beratungsthemen können Hinweise auf organisatorische Ursachen geben, die sich dort bewerten lassen.