Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ist ein im Sozialgesetzbuch IX geregeltes Verfahren, mit dem Betriebe nach längerer Arbeitsunfähigkeit gemeinsam mit der betroffenen Person klären, wie die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Die Pflicht besteht nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) seit 2004. Sie gilt für alle Beschäftigten unabhängig von einer Schwerbehinderung, und das Gesetz nennt keine Mindestgröße des Betriebs. Für die Beschäftigten selbst ist das Verfahren freiwillig.
Das Schaubild zeigt den Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements in vier Schritten: Auslöser ist eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen binnen zwölf Monaten, am Stück oder wiederholt; es folgen das freiwillige Angebot mit Information über Ziele und Daten, die Klärung im BEM-Gespräch mit Betriebs- oder Personalrat und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung sowie Umsetzung, gegebenenfalls mit Rehabilitationsträger oder Integrationsamt, und Abschlussgespräch.
Rechtsgrundlage und Beteiligte
Auslöser nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist eine vollständige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres, am Stück oder in mehreren Zeiträumen. Die Arbeitgeberseite klärt dann mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176 SGB IX, also etwa Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten Menschen zusätzlich mit der Schwerbehindertenvertretung, welche Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen können. Voraussetzung sind Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person, die eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen darf. Soweit erforderlich, wird die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt beteiligt. Vorab ist die Person über die Ziele sowie über Art und Umfang der erhobenen Daten zu informieren.
Kommen Leistungen zur Teilhabe in Betracht, sind die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt einzubeziehen. Diese Stellen wirken darauf hin, dass Leistungen fristgerecht erbracht werden; ist kein Gutachten nötig, entscheidet der leistende Träger nach § 14 Abs. 2 SGB IX innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang. Interessenvertretung und Schwerbehindertenvertretung können die Klärung verlangen und wachen über die Einhaltung. Rehabilitationsträger und Integrationsämter können Betriebe, die ein BEM einführen, mit Prämien oder einem Bonus fördern (§ 167 Abs. 3).
Ablauf in der Praxis
Das Gesetz schreibt keinen festen Ablauf vor. Die BAuA beschreibt einen beispielhaften Weg:
- Feststellen der Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen in den letzten zwölf Monaten
- Anschreiben mit Einladung zum Erstgespräch
- BEM-Gespräche und gemeinsame Planung von Maßnahmen
- Umsetzung der Maßnahmen
- Abschlussgespräch und Reflexion, auf Wunsch ein späteres Nachhaltigkeitsgespräch
Steuerung im Personal- und Gesundheitsmanagement
Für Personalabteilungen setzt das BEM ein verlässliches Monitoring der Fehlzeiten voraus, weil die Sechs-Wochen-Schwelle rollierend über zwölf Monate berechnet wird. Nach Darstellung des BMAS besteht bei der Umsetzung noch Optimierungsbedarf, vor allem bei der Information der Betroffenen, der Transparenz des Verfahrens und dem Datenschutz. In Kliniken und Pflegeeinrichtungen mit Schichtdienst und körperlich belastenden Tätigkeiten kann das Verfahren Fragen der Arbeitsplatzgestaltung, der Dienstplanung und einer stufenweisen Rückkehr berühren.
Die DGUV beschreibt das BEM als vertraulichen, ergebnisoffenen Prozess, zu dem Interessenvertretung und Betriebsärztin oder Betriebsarzt hinzukommen können; Unfallversicherungsträger und weitere Rehabilitationsträger bieten Unterstützung an. Weil Gesundheitsdaten verarbeitet werden, gehören Vertraulichkeit, Zweckbindung und klar geregelte Zugriffsrechte zur Organisation des Verfahrens. Im betrieblichen Gesundheitsmanagement verbindet das BEM individuelle Fallarbeit mit dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit im ganzen Team; anonymisierte Erkenntnisse können in Gefährdungsbeurteilung und betriebliche Gesundheitsförderung einfließen.