Versorgungsforschung

Auch: Health Services Research, Gesundheitssystemforschung

Wissenschaftliches Feld, das untersucht, wie Gesundheitsleistungen unter Alltagsbedingungen bei Versicherten ankommen, welche Strukturen, Prozesse und Kosten dabei entstehen und welche Ergebnisse die Versorgung erzielt.

Versorgungsforschung beschreibt und bewertet die Gesundheitsversorgung so, wie sie tatsächlich stattfindet. Anders als klinische Studien unter kontrollierten Bedingungen fragt sie, ob Leistungen die Menschen erreichen, die sie brauchen, wie Übergänge zwischen Einrichtungen gelingen und welche Wirkung Organisation und Vergütung auf Qualität und Kosten haben. Ihre Ergebnisse fließen in Richtlinien, Verträge und Gesetzgebung ein.

Förderung und Rechtsrahmen

Gesetzlich verankert ist die Förderung in § 92a Abs. 2 SGB V. Danach fördert der Gemeinsame Bundesausschuss Versorgungsforschung, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet ist. Antragsberechtigt sind insbesondere universitäre und nichtuniversitäre Forschungseinrichtungen, ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Mittel dürfen auch für die Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien mit besonderem Versorgungsbedarf eingesetzt werden. Für die Versorgungsforschung sind 20 Prozent der Fördersumme des Innovationsfonds vorgesehen (§ 92a Abs. 3).

Laut der Übersicht des Innovationsausschusses (Stand September 2026) entfallen 591 der seit 2016 insgesamt 861 geförderten Projekte auf Versorgungsforschung. Die Förderschwerpunkte legt der Ausschuss nach einem Konsultationsverfahren in themenspezifischen und themenoffenen Förderbekanntmachungen fest (§ 92b Abs. 2). Nach Abschluss berät er die Ergebnisberichte binnen drei Monaten und kann empfehlen, Erkenntnisse in die Regelversorgung zu überführen (§ 92b Abs. 3). Mit Wirkung ab 2027 streicht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) die ausdrückliche Möglichkeit, Mittel für die Evaluation von G-BA-Richtlinien und für Meldesysteme zur Patientensicherheit einzusetzen; die Leitlinienförderung bleibt.

Datengrundlage vieler Studien sind Routinedaten der Krankenkassen. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim BfArM erschließt die Abrechnungsdaten aller gesetzlich Versicherten nach den §§ 303a bis 303f SGB V. Zulässige Nutzungszwecke sind unter anderem wissenschaftliche Forschung und Analysen des Versorgungsgeschehens, die Planung von Leistungsressourcen sowie Analysen zur Wirksamkeit sektorenübergreifender Versorgungsformen und von Einzelverträgen der Kassen (§ 303e Abs. 2). Herausgegeben werden die Daten in der Regel anonymisiert und aggregiert (§ 303e Abs. 3).

In Studium und Praxis

Methodisch verbindet Versorgungsforschung Epidemiologie, Statistik, Sozialwissenschaften und Gesundheitsökonomie. Typische Formate sind Routinedatenanalysen, Befragungen, Evaluationen neuer Versorgungsmodelle und Vergleiche zwischen Regionen oder Einrichtungen. Für das Management im Gesundheitswesen kann sie Vergleichsmaßstäbe liefern, etwa für die Bewertung von Einzelverträgen der Kassen, für Behandlungs- und Überleitungsprozesse in Kliniken und Netzen oder für die Planung von Leistungsressourcen; § 303e Abs. 2 nennt solche Zwecke ausdrücklich. Bei neuen Versorgungsformen aus dem Innovationsfonds ist eine wissenschaftliche Begleitung Förderbedingung (§ 92a Abs. 1), sodass Projektträger Evaluationskompetenz von Beginn an einplanen.

Abgrenzung

  • Klinische Forschung: prüft Wirksamkeit von Therapien unter kontrollierten Studienbedingungen.
  • Versorgungsforschung: untersucht Zugang, Prozesse, Qualität und Kosten der Versorgung im Alltag.
  • Public Health: nimmt die Gesundheit der Bevölkerung und ihre Determinanten insgesamt in den Blick.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

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