Gesundheitsmanagement Studium in Bayreuth: Gesundheitsökonomie an der Universität
Ein Anbieter, drei Stufen: Die staatliche Universität Bayreuth ist der einzige Eintrag für die Stadt, führt aber Bachelor, Master und einen MBA für Berufstätige. Fachlich steht die Gesundheitsökonomie im Mittelpunkt. Ein Gesundheitsmanagement Studium in Bayreuth folgt damit dem ökonomischen Zugang zum Gesundheitswesen, ergänzt um ein Managementprogramm neben dem Beruf.
Vom Bachelor bis zum MBA
Das Fach Gesundheitsökonomie gibt es als B.Sc. mit sechs Semestern und als M.Sc. mit vier Semestern, beide in Vollzeit und unter demselben Namen. Für Berufstätige bietet die Universität den MBA Health Care Management, der berufsbegleitend im Blended Learning läuft und ebenfalls vier Semester dauert.
Gesundheitswirtschaft in Bayreuth
Im Firmenverzeichnis ist für Bayreuth ein Unternehmen eingetragen: Oberender, zugeordnet der Rubrik Beratung im Gesundheitswesen. Die Planung der Kliniken liegt in Bayern beim Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention; maßgeblich ist der Krankenhausplan des Freistaates in der 51. Fortschreibung mit Stand 1. Januar 2026. Weitere Studienorte in Franken sind Erlangen, Nürnberg und Ansbach; die Seite Bayern zeigt alle.
Häufige Fragen zu Bayreuth
Kann man in Bayreuth Gesundheitsökonomie berufsbegleitend studieren?
Berufsbegleitend angelegt ist an der Universität Bayreuth der MBA Health Care Management. Er kombiniert Präsenz- und Onlinephasen und dauert vier Semester. Bachelor und Master in Gesundheitsökonomie sind dagegen Vollzeitstudiengänge mit sechs beziehungsweise vier Semestern. Wer ortsunabhängig lernen will, kann zudem eines der Fern- oder Onlineprogramme wählen, die 34 der 35 bundesweiten Anbieter führen.
Ist ein Studium in Bayreuth auch ohne Abitur möglich?
Unter Voraussetzungen, die das bayerische Hochschulrecht festlegt. Meisterinnen und Meister, Absolventen gleichwertiger Fortbildungen sowie von Fachschulen und Fachakademien bekommen nach einer Beratung an der Hochschule den allgemeinen Zugang (Art. 88 Abs. 5 BayHIG). Für Ausgebildete gilt Abs. 6: Nach mindestens zwei Ausbildungsjahren und in der Regel drei oder mehr Jahren hauptberuflicher Tätigkeit im verwandten Feld ist ein fachgebundenes Studium möglich, sofern die Hochschule die Eignung bestätigt (Text gilt ab 16.05.2026). Maßgeblich ist die Prüfung durch die Hochschule.