Meldung · Quelle: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), 07.10.2026
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) sieht im Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) eine Grundlage für eine bessere Versorgung und für digitale Innovationen. Anlässlich der ersten Lesung im Bundestag äußerte sich die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner am 7. Oktober 2026 zu dem Vorhaben. Den vorgesehenen Zeitplan hält der Verband allerdings für zu lang.
Nach Darstellung des vdek leitet das Gesetz den Einstieg in ein Primärversorgungssystem ein, das auf drei Bausteinen beruht: digitale Bedarfseinschätzung, digitale Terminbuchung und elektronische Überweisung. Je nach Dringlichkeit sollen Versicherte etwa in eine Videosprechstunde, zu einem Termin in einer Haus- oder Facharztpraxis oder zu einem Hinweis zur Selbstbehandlung gelenkt werden. Bedarfseinschätzung und Terminbuchung sollen über die ePA-App der jeweiligen Krankenkasse laufen.
Für die Einführung der Bedarfseinschätzung ist ein Zeitraum bis 2031 vorgesehen. Der vdek tritt für ein schnelleres Vorgehen ein, zum Beispiel durch eine modulare Einführung oder durch die vorherige Erprobung einzelner Elemente in Testregionen. Entwicklung und Betrieb der digitalen Bedarfseinschätzung sollen nach seiner Vorstellung Ärzteschaft und Krankenkassen gemeinsam übernehmen. Die medizinische Einordnung und die Behandlung bleiben Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte.
Begrüßt wird zudem, dass Krankenkassen ihre Versicherten künftig stärker über Versorgungs- und Präventionsangebote informieren dürfen. Hier fordert der vdek einen größeren Spielraum: Vorgesehen sind bislang nur Hinweise auf besonders gravierende Risiken, etwa schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Kassen möchten Versicherte auch auf Risiken verbreiteter chronischer Krankheiten wie Diabetes oder COPD aufmerksam machen können.
Originalmitteilung: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), 07.10.2026
Stand: 07.10.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.