Meldung · Quelle: Bundesärztekammer, 07.10.2026
Die Bundesärztekammer (BÄK) wendet sich gegen das Vorhaben der Koalition, die Hybrid-DRGs für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu beenden. Vorgesehen ist dieser Schritt in einem Änderungsantrag zur Notfallreform. In einer Mitteilung vom 7. Oktober 2026 nennt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt ein abruptes Ende dieser Regelung einen schwerwiegenden Fehler und ein falsches Signal für die Ambulantisierung. Über Hybrid-DRGs wird für ausgewählte Eingriffe dieselbe Pauschale gezahlt, unabhängig davon, ob die Leistung in einer Praxis oder im Krankenhaus erbracht wird.
Nach Darstellung der BÄK waren die Hybrid-DRGs dafür gedacht, den Übergang zu mehr ambulanten Eingriffen in Gang zu setzen. Die geplante Änderung nehme die Praxen aus diesem Prozess heraus. Viele Praxen hätten sich darauf eingestellt, mehr Eingriffe ohne Krankenhausaufenthalt zu ermöglichen, und seien auf verlässliche politische Vorgaben angewiesen. Kurzfristige Einsparungen könnten sich aus Sicht der Kammer langfristig als teuer erweisen, weil die Verlagerung in den ambulanten Bereich ein wichtiger Ansatz für einen effizienteren Einsatz von Ressourcen sei.
Die BÄK verweist zudem darauf, dass viele Eingriffe stationär stattfinden, obwohl sie ebenso sicher ambulant möglich wären. Ein Wegfall der Hybrid-DRGs für Praxen schaffe neue Fehlanreize zugunsten stationärer Behandlungen. Den Grundsatz „ambulant vor stationär“ beschreibt Reinhardt als bisher parteiübergreifend geteilt. „Das Aus der Hybrid-DRGs wäre Ambulantisierung im Rückwärtsgang“, sagt Reinhardt. Er appelliert an die Abgeordneten des Bundestages, die Änderung nicht zu beschließen.
Für Medizincontrolling und Klinikmanagement berührt der Streit die Frage, welche Eingriffe künftig zu welchen Bedingungen ambulant oder stationär erbracht und abgerechnet werden.
Originalmitteilung: Bundesärztekammer, 07.10.2026
Stand: 07.10.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.