Benchmarking im Krankenhaus bezeichnet den systematischen, wiederkehrenden Vergleich eigener Kennzahlen mit denen anderer Häuser, Abteilungen oder mit Referenzwerten. Häufig betrachtet werden die Dimensionen Qualität, Zeit und Kosten, also etwa Komplikationsraten, Verweildauern oder Kosten je Fall. Ziel ist, Unterschiede sichtbar zu machen, ihre Ursachen zu klären und daraus Verbesserungen abzuleiten.
Einordnung als Managementinstrument
Die DGUV Information 211-043 (Januar 2020) beschreibt Benchmarking als kontinuierlichen Vergleich mit mehreren Unternehmen hinsichtlich Produkten, Dienstleistungen, Prozessen oder Methoden. Leitfragen sind dort, welche Unterschiede bestehen, worauf sie beruhen und welche Verbesserungsmöglichkeiten sich ergeben. Für Praxen und Krankenhäuser greift die Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA den Gedanken auf: Kennzahlen und valide Qualitätsindikatoren sollen die interne Zielerreichung überprüfen, anonymisierte Vergleiche mit anderen Einrichtungen können dabei helfen (Teil A § 2, Fassung in Kraft seit 20. August 2026).
Öffentliche Datenquellen
| Quelle | Inhalt | Grundlage |
|---|---|---|
| Daten nach § 21 KHEntgG | zusammengefasste Struktur- und Leistungsdaten der DRG-Krankenhäuser, bundes- und landesweit, jährlich bis 1. Juli; Nutzung durch Dritte nur nicht kommerziell | § 21 Abs. 3 KHEntgG |
| Qualitätsberichte | Art und Anzahl der Leistungen, Personalausstattung der Fachabteilungen, Hygiene, Risiko- und Fehlermanagement je Krankenhaus | § 136b Abs. 6 und 7 SGB V |
| Bundesqualitätsbericht | im Auswertungsjahr 2025 insgesamt 296 Qualitätsindikatoren und 100 Transparenzkennzahlen | IQTIG |
| Transparenzverzeichnis | Fallzahlen nach Leistungsgruppen, Versorgungsstufe, Personal im Verhältnis zum Leistungsumfang; maschinenlesbare Schnittstelle | § 135d SGB V |
| Krankenhausstatistik | Berichtsjahr 2024: 1 841 Krankenhäuser, mittlere Verweildauer 7,1 Tage, Bettenauslastung 72,0 Prozent | Statistisches Bundesamt |
Der Bundesqualitätsbericht 2025 fasst die Ergebnisse der 15 QS-Verfahren zusammen, die das Institut im Regelbetrieb führt. Die Strukturdaten der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamts erlauben eine Einordnung nach Trägerschaft und Fachabteilung, etwa bei der Verweildauer.
Nutzen und Grenzen für das Management
Einheitliche Abgrenzungen nach KHBV-Kontenrahmen und InEK-Kalkulationsschema erleichtern Kostenvergleiche über Häuser und Standorte hinweg. Die Kalkulationsdaten einzelner Krankenhäuser bleiben nach § 17b Abs. 2 KHG jedoch vertraulich; öffentlich sind nur zusammengefasste Ergebnisse. Aussagekraft gewinnen Vergleiche erst, wenn Fallmix und Fallschwere berücksichtigt sind, etwa über den Case Mix Index oder risikoadjustierte Indikatoren. Intern lassen sich Stationen, Fachabteilungen oder Standorte eines Trägers auf Basis der eigenen Kostenstellen- und Leistungsdaten vergleichen. Öffentliche Quellen wirken zugleich nach außen: Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen dürfen auf Grundlage der Qualitätsberichte vergleichend informieren und Empfehlungen aussprechen (§ 136b Abs. 7 SGB V).
Für Qualitätsvergleiche arbeitet das IQTIG mit Referenzbereichen. Der Referenzwert trennt rechnerisch auffällige von unauffälligen Ergebnissen und ist entweder evidenzbasiert als feste Größe oder als Perzentil der Ergebnisverteilung festgelegt. Bei perzentilbasierten Bereichen hängt eine Auffälligkeit damit von der Verteilung aller Ergebnisse ab, nicht von einem festen Zielwert. Bei Zeitreihen verlangen zudem jährliche Versionswechsel von Klassifikationen und Katalogen Aufmerksamkeit, weil geänderte Kodes Vergleichswerte verschieben können.