Ein Critical Incident Reporting System, kurz CIRS, ist ein Berichts- und Lernsystem für kritische Ereignisse in der Patientenversorgung. Beschäftigte melden darin Fehler, Beinahe-Schäden und Risiken, die anschließend analysiert werden, um vorbeugende Maßnahmen abzuleiten. Als Instrument der Patientensicherheit zielt es auf das Lernen aus Ereignissen und nicht auf die Suche nach Schuldigen.
Rechtsgrundlage
Nach § 136a Abs. 3 SGB V legt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme fest. Umgesetzt ist das in der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL), die in der Fassung vom 17. Dezember 2015 seit dem 16. November 2016 gilt und zuletzt am 18. Juni 2026 geändert wurde. Teil A § 4 verlangt ein Fehlerberichts- und Lernsystem, das allen Fach- und Berufsgruppen niederschwellig offensteht; Meldungen sollen freiwillig, anonym und sanktionsfrei erfolgen und systematisch aufgearbeitet werden. Anders als bei anderen Instrumenten der Richtlinie ist ein Verzicht mit Verweis auf die personelle oder sächliche Ausstattung hier ausgeschlossen.
Ergänzend schützt § 135a Abs. 3 SGB V die Meldenden: Meldungen und Daten aus Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen dürfen im Rechtsverkehr nicht zu ihrem Nachteil verwendet werden. Eine Ausnahme besteht nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten, die im Höchstmaß mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind, wenn die Aufklärung auf anderem Weg aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
Einrichtungsübergreifende Systeme und Zuschlag
Neben internen Systemen gibt es einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme, an denen mehrere Krankenhäuser teilnehmen. Die Anforderungen an diese Systeme regelt eine Bestimmung des G-BA, die seit dem 5. Juli 2016 gilt. Ein solches System muss allen Einrichtungen offenstehen und über das Internet frei zugänglich sein, darf keine personenbezogenen Patientendaten verarbeiten und stellt Fallberichte mit Ursachenanalyse und Präventionsmaßnahmen in eine öffentlich zugängliche Falldatenbank ein. Als Teilnahme gilt nur, wer aktiv meldet und die Falldatenbank nutzt; der Betreiber bestätigt das jährlich. Diese Teilnahme ist Voraussetzung für einen Vergütungszuschlag nach § 17b Abs. 1a Nr. 4 KHG und wird im strukturierten Qualitätsbericht mit dem Namen des Systems veröffentlicht.
Nutzen für Risikomanagement und Führung
Für Klinik- und Praxisleitungen dient CIRS als Frühwarninstrument im klinischen Risikomanagement. Die QM-RL knüpft den Nutzen an einen geschlossenen Kreislauf: Meldungen werden ausgewertet, Handlungsempfehlungen abgeleitet und umgesetzt, ihre Wirksamkeit wird im Risikomanagement evaluiert. Zu den Leitungsaufgaben gehören deshalb klare Zuständigkeiten für Analyse und Rückmeldung, die Verknüpfung mit Beschwerdemanagement, Fallanalysen und Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowie eine Sicherheitskultur, in der Meldende keine Nachteile befürchten müssen. Ab 2028 soll zudem ein Bericht zum Umsetzungsstand des Qualitätsmanagements in Krankenhäusern erscheinen, der auf den Angaben der Qualitätsberichte für das Jahr 2026 beruht.