MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

Auf einen Blick

Gründung
1906 (Ursprungskanzlei in Bonn)
Standorte
Bonn (Sitz), Berlin (Dezernat Medizinrecht)
Mitarbeiter
8 Anwältinnen und Anwälte im Team Gesundheitswesen (nach eigenen Angaben, Stand April 2024)
Zielgruppen
Arztpraxen und MVZ, Zahnarztpraxen, Krankenhäuser
Schwerpunkte
Chefarzt- und Krankenhausrecht, Abrechnungsprüfung, MVZ und Praxistransaktionen, Arbeitsrecht für Ärzte, Berufsrecht

Mehrere Anwältinnen und Anwälte der MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB sind zugleich Fachanwälte für Arbeitsrecht und für Medizinrecht, was etwa bei Chefarzt- und Krankenhausmandaten eine Rolle spielt. Die Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Bonn bietet Rechts- und Steuerberatung unter einem Dach und führt das Medizinrecht als eigenes Dezernat am Standort Berlin. Beraten werden Ärztinnen und Ärzte in Praxis, MVZ und Klinik, Psychotherapeuten sowie Krankenhausträger.

Im Chefarztrecht prüft, gestaltet und verhandelt die Kanzlei Chefarztverträge und berät zu Wahlleistungen, persönlicher Ermächtigung, Nebentätigkeiten, Chefarztambulanz und Compliance im Krankenhaus. Krankenhausträger unterstützt sie bei Kooperationen mit Niedergelassenen, Belegarztverträgen, Wahlleistungsvereinbarungen, Honoraransprüchen und ambulanten Versorgungsformen wie Institutsermächtigungen, SPZ und PIA. Für den ambulanten Bereich begleitet sie Gründung und Betrieb von MVZ, Berufsausübungs-, Praxis-, Apparate- und Laborgemeinschaften sowie Ärztenetzen, außerdem Kauf und Verkauf von Praxen, BAG-Anteilen und MVZ einschließlich Nachbesetzungsverfahren, Mietvertragseintritt und Personalübergang.

Bei Plausibilitätsprüfungen, sachlich-rechnerischen Richtigstellungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressen steht die Kanzlei Ärztinnen und Ärzten ebenso zur Seite wie bei Fragen zum Verordnungsverhalten einschließlich Off-Label-Use. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten präventive berufsrechtliche Beratung und Vertretung in Ermittlungsverfahren, vor Berufsgerichten und gegenüber Approbationsbehörden.

Ihre Wurzeln hat die Kanzlei in einer 1906 in Bonn eröffneten Ursprungskanzlei. 1990 schlossen sich zwei Bonner Sozietäten zusammen, 2002 kam Berlin als zweiter Standort hinzu, und seit 2008 firmiert sie als MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater. Anwälte der Kanzlei sind Autoren des Handbuchs „Krankenhausarbeitsrecht“, das in 2. Auflage bei C.H. Beck erschienen ist. Laut Kanzlei führt FOCUS Spezial sie seit 2013 als Wirtschaftskanzlei für Gesundheit und Pharmazie, die WirtschaftsWoche listete sie von 2020 bis 2023 im Medizinrecht, und CAPITAL nahm sie in der Ausgabe 06/2026 für Arbeits- und Medizinrecht in ihre Kanzleiliste auf. Nach eigenen Angaben umfasste das Team Gesundheitswesen im April 2024 acht Anwältinnen und Anwälte.

Am 8. Oktober 2026 waren am Standort Bonn fünf Stellen ausgeschrieben, darunter für eine Anwältin oder einen Anwalt im Gesellschafts- und Steuerrecht, eine IT-Leitung und Rechtsanwaltsfachangestellte.

Angebote und Leistungen

Angebot Leistung Beschreibung
Abrechnung und Abrechnungsprüfung Medizin- und Krankenhausrecht Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Richtigstellungen, Regresse und Verordnungsfragen bis zum Off-Label-Use.
Arbeitsrecht für Ärztinnen und Ärzte Arbeitsrecht im Gesundheitswesen Bundesweite Beratung angestellter Ärzte zu Vertrag, Verhandlung, Kündigung, Aufhebung, Nebentätigkeit und MVZ-Leitung.
Chefarztrecht Medizin- und Krankenhausrecht Chefarztverträge sowie Wahlleistungen, persönliche Ermächtigung, Nebentätigkeit, Chefarztambulanz und Compliance in der Klinik.
Krankenhausrecht Medizin- und Krankenhausrecht Belegarzt- und Kooperationsverträge, Wahlleistungsvereinbarungen und ambulante Angebote der Klinik wie SPZ und PIA.
MVZ, Kooperationen und Jobsharing Praxis- und MVZ-Beratung MVZ, Berufsausübungs-, Apparate- und Laborgemeinschaften, Ärztenetze sowie Jobsharing mit Antrag beim Zulassungsausschuss.
Praxiskauf, Praxisverkauf und Transaktionen Praxis- und MVZ-Beratung Transaktionen rund um Praxen, BAG-Anteile und MVZ, vom Nachbesetzungsverfahren bis zum Übergang des Personals.
Berufsrecht und Strafverteidigung Medizin- und Krankenhausrecht Vorbeugende berufsrechtliche Beratung und Verteidigung von Ärzten und Psychotherapeuten vor Berufsgerichten und Behörden.
Vorträge und Mandantenseminare Führungskräfteentwicklung und Inhouse-Schulung Hausinterne Seminare, Vorträge, Webinare und Praxisseminare zu medizin- und arbeitsrechtlichen Themen.

Häufige Fragen

Kann die Kanzlei ein Jobsharing in der Praxis umsetzen?

Ja. Die Kanzlei wählt die passende Jobsharing-Variante, bereitet die Antragsunterlagen für den Zulassungsausschuss vor und erstellt die erforderlichen Verträge. Ähnlich unterstützt sie bei Nachbesetzungsverfahren, wenn Praxen, BAG-Anteile oder MVZ den Inhaber wechseln.

Werden auch angestellte Ärztinnen und Ärzte beraten?

Ja, und zwar bundesweit. Themen sind Arbeitsverträge und Vertragsverhandlungen, Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Nebentätigkeiten sowie die Verträge ärztlicher Leiter von MVZ. Die Kanzlei verbindet dabei arbeitsrechtliche und medizinrechtliche Expertise.

Bietet die Kanzlei Seminare für Einrichtungen an?

Ja. Anwälte der Kanzlei halten Vorträge und hausinterne Seminare zu medizin- und arbeitsrechtlichen Fragen für Mandanten. Hinzu kommen Webinare und Praxisseminare der Kanzlei; 2024 erschien zudem eine eigene Broschüre zur Rechtsberatung im Gesundheitswesen.

Ist neben der Rechtsberatung auch Steuerberatung möglich?

Ja. Rechtsanwälte und Steuerberater arbeiten unter einem Dach. Bei Bedarf stellt die Kanzlei ein Team aus Fachanwälten und Spezialisten für Medizin-, Arbeits-, Steuer-, Gesellschafts-, Vertrags- und Zivilrecht zusammen, das ein Mandat gemeinsam bearbeitet.

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