Meldung · Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 15.10.2026
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, das Programm zur Brustkrebs-Früherkennung für jüngere Frauen zu öffnen. Die untere Altersgrenze des Mammographie-Screenings sinkt von 50 auf 45 Jahre, die obere Grenze von 75 Jahren bleibt. Grundlage ist eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie. Derzeit haben nach Angaben des G-BA rund 14,5 Millionen Frauen Anspruch auf die Untersuchung, mit der Neuregelung kommen etwa 2,5 Millionen hinzu.
Der Beschluss geht nun an das Bundesministerium für Gesundheit, das ihn rechtlich prüft. Wird er nicht beanstandet, tritt er voraussichtlich am 1. August 2027 in Kraft. Ab dann sollen sich neu berechtigte Frauen über die Zentralen Stellen selbst für einen Termin anmelden können; persönliche Einladungen sind voraussichtlich ab Januar 2028 geplant. Die Übergangszeit begründet der G-BA damit, dass Screening-Einheiten und einladende Stellen ihre Abläufe umstellen müssen. Parallel überarbeitet er die Versicherteninformation.
Weil bei der Mammographie Röntgenstrahlung eingesetzt wird, war zuvor eine Rechtsverordnung des für Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit nötig, gestützt auf eine Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz. Die entsprechende Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung gilt seit dem 5. März 2026; ab diesem Zeitpunkt hatte der G-BA 18 Monate Zeit für seine Entscheidung. Die Überprüfung der Altersgrenzen hatte er im März 2021 angestoßen, nachdem die europäische Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission die Einbeziehung weiterer Altersgruppen empfohlen hatte. Für Screening-Einheiten und Zentrale Stellen betrifft die Ausweitung die Termin- und Kapazitätsplanung.
Originalmitteilung: Gemeinsamer Bundesausschuss, 15.10.2026
Stand: 15.10.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.