Arbeitsfähigkeit (Work Ability Index)

Auch: Work Ability Index, WAI, Arbeitsbewältigungsindex, Work Ability

Fähigkeit eines Menschen, die Anforderungen seiner Arbeit mit seinen körperlichen und psychischen Ressourcen zu bewältigen; sie entsteht im Zusammenspiel von Person und Arbeit und wird häufig mit dem Work Ability Index (WAI) gemessen.

Arbeitsfähigkeit beschreibt, inwieweit ein Mensch die Anforderungen seiner Arbeit mit seinen körperlichen und psychischen Ressourcen bewältigen kann. Nach einem Leitfaden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist sie immer das Ergebnis der Wechselwirkung von Arbeit und Individuum und lässt sich durch arbeitsbezogene wie individuelle Maßnahmen fördern. Erfasst wird sie häufig mit dem Work Ability Index (WAI).

Messung mit dem Work Ability Index

Der WAI entstand in den 1980er Jahren in finnischen Studien, die ein nach Berufsgruppen gestaffeltes Renteneintrittsalter untersuchten. Der frei verfügbare Fragebogen erfasst nach Angaben der BAuA sieben Indikatoren mit zehn Fragen, die bisher zu einem Gesamtwert zwischen 7 und 49 Punkten addiert wurden:

  • derzeitige Arbeitsfähigkeit im Vergleich zum bisherigen Höchststand
  • Arbeitsfähigkeit im Verhältnis zu den Anforderungen der Tätigkeit
  • Zahl ärztlich diagnostizierter Krankheiten
  • geschätzte Beeinträchtigung der Arbeitsleistung durch diese Krankheiten
  • Krankenstandstage der vergangenen zwölf Monate
  • eigene Einschätzung der Arbeitsfähigkeit in zwei Jahren
  • psychische Leistungsreserven

Daten der repräsentativen BAuA-Studie zur Mentalen Gesundheit bei der Arbeit (rund 4.500 Beschäftigte zwischen 31 und 60 Jahren, erhoben von November 2011 bis Juni 2012) stützen die Annahme eines einzigen Summenwerts nicht. Die BAuA hat deshalb eine gewichtete Berechnung zweier Faktoren entwickelt: subjektive Arbeitsfähigkeit und Ressourcen (Indikatoren 1, 2, 6 und 7) sowie Gesundheitsbedingungen (Indikatoren 3 bis 5), jeweils mit Normwerten nach Geschlecht und Altersgruppe.

Modell und Abgrenzung

Als Leitbild nutzt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung das Modell Haus der Arbeitsfähigkeit. Seine vier Stockwerke heißen dort Gesundheit, Kompetenz, Wertschätzung und Gestaltung der Arbeit. Der Betrieb schafft die Rahmenbedingungen, die Beschäftigten können auf allen Ebenen selbst aktiv werden. Weiter gefasst ist die Beschäftigungsfähigkeit, also die Fähigkeit zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben, die Arbeitsfähigkeit voraussetzt.

Von der Arbeitsfähigkeit als Gestaltungsgröße zu trennen ist die Arbeitsunfähigkeit im sozialrechtlichen Sinn. An sie knüpft das betriebliche Eingliederungsmanagement an: Nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist es zu klären, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Die Rentenversicherung erbringt nach § 14 SGB VI Präventionsleistungen für Versicherte mit ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die ihre ausgeübte Beschäftigung gefährden.

Nutzen für Personal- und Gesundheitsmanagement

Im Betrieb dient der WAI als Screening, zur Selbstauskunft von Beschäftigten oder im Gespräch mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt. Der BAuA-Leitfaden nennt außerdem den Einsatz flankierend zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Auf Gruppenebene kann der Index helfen, Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und daraus Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Der Leitfaden behandelt dazu auch ethische Aspekte der Anwendung und enthält Lang- und Kurzversion des Fragebogens.

Für das Gesundheitswesen selbst hat das Thema einen gesetzlichen Bezugspunkt: Nach § 20d Abs. 3 SGB V vereinbaren die Sozialversicherungsträger gemeinsame Ziele zur Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. In ihrer Stellungnahme zum zweiten Präventionsbericht vom Oktober 2025 hält die Bundesregierung Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten im Gesundheitssystem für stärker förderungsbedürftig.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

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