Innovationsausschuss: 42 Förderanträge für medizinische Leitlinien

Meldung · Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 29.09.2026

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat auf seine aktuelle Förderbekanntmachung zur Neu- oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien 42 Projektanträge erhalten. In seiner Mitteilung vom 29. September 2026 spricht der Gemeinsame Bundesausschuss von einer Rekordzahl. Welche Vorhaben aus dem Innovationsfonds gefördert werden, will der Ausschuss voraussichtlich am 16. April 2027 entscheiden. Für den Förderbereich steht ein jährliches Volumen von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Förderschwerpunkte legt das Bundesministerium für Gesundheit fest. Auf die Aktualisierung und Weiterentwicklung von S3-Leitlinien entfallen 29 Anträge; im Blick stehen dabei die Priorisierung von Schlüsselempfehlungen, Hilfen für die Umsetzung sowie Querschnittsleitlinien. Zehn Anträge zielen darauf, S2k-Leitlinien in Themenfeldern mit vorhandener Evidenzgrundlage zu S3-Leitlinien auszubauen. Drei Anträge betreffen neue oder weiterentwickelte S3-Leitlinien zum Umgang mit (potenziellen) Gewaltopfern sowie zu Selbst- und Fremdgefährdung.

Für die Förderentscheidung zieht der Innovationsausschuss Gutachten des Expertenpools und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland heran. Die nächste Förderbekanntmachung für diesen Bereich plant der Ausschuss für den 18. Juni 2027. Laufende und abgeschlossene Leitlinienprojekte führt der Innovationsausschuss in seiner Projektdatenbank.

Originalmitteilung: Gemeinsamer Bundesausschuss, 29.09.2026

Stand: 29.09.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.

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