Kabinett beschließt PNOG: Beiträge, Leistungen und Digitalisierung

Meldung · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 30.09.2026

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen, kurz Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit soll die soziale Pflegeversicherung (SPV) damit finanziell stabilisiert werden. Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann bezeichnet die Maßnahmen als ersten Schritt; ab Oktober soll eine Strukturkommission grundlegende Reformen erarbeiten.

Auf der Einnahmenseite steigt die Beitragsbemessungsgrenze der SPV wie in der gesetzlichen Krankenversicherung um 300 Euro im Monat. Der Beitragszuschlag für Kinderlose erhöht sich zum 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent. Ab 1. Januar 2028 gilt für mitversicherte Ehegatten oder Lebenspartner ein Zuschlag von 0,52 Prozent, mit denselben Ausnahmen wie in der GKV. Ab 2029 sollen die Leistungen jährlich anhand der Kerninflationsrate dynamisiert werden. Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlt die Pflegeversicherung weiterhin vollständig.

Bei den Leistungen sieht der Entwurf für Versicherte ab 60 Jahren eine Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“ vor. In der Begutachtung soll konsequenter geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann. Familien, die zu Hause pflegen, erhalten eine fachliche Pflegebegleitung. Pflegegeld und ambulante Sachleistungen steigen in den Pflegegraden 2 bis 5, an die Stelle des Entlastungsbetrags tritt ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget. Für Akutsituationen kommt ein Überbrückungsbudget hinzu, ab 2028 sind Akut-Kurzzeitpflegeplätze geplant. Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll Anträge und Informationen bündeln. Wer bereits einen Pflegegrad hat, erhält Bestandsschutz.

Für Träger und Leitungen von Pflegeeinrichtungen wird das Vertrags- und Vergütungsrecht geöffnet. Eine Innovationsregel soll Spielraum schaffen, vollstationäre Einrichtungen sollen über Transformationsstellenanteile Technik und Digitalisierung in den Pflegesätzen geltend machen können. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes sind 1,6 Milliarden Euro vorgesehen, um Einrichtungen der Langzeitpflege zu digitalisieren; die Länder sollen dafür 400 Millionen Euro beitragen.

Originalmitteilung: Bundesministerium für Gesundheit, 30.09.2026

Stand: 30.09.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.

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