Meldung · Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, 08.09.2026
Vor der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zur geplanten Reform der Notfallversorgung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 8. September 2026 Stellung bezogen. Der Vorstand mit Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner trägt das Ziel mit, die Notfall- und Akutversorgung besser zu ordnen. Der vorliegende Entwurf schaffe aus Sicht der KBV jedoch zusätzliche Parallelstrukturen, ohne zu klären, woher Personal und Mittel dafür kommen sollen.
Kritisch sieht die KBV vor allem, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen weitere Angebote rund um die Uhr aufbauen sollen, darunter aufsuchende Versorgung und Telemedizin. Dafür fehlten Personal und Geld. Eine zusätzliche Versorgungsebene lehnt sie ab: Das Netz sei bereits dicht, es mangele an der Steuerung der Patientinnen und Patienten. Zugleich verweist die KBV auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, mit dem das Bundesgesundheitsministerium dem ambulanten Bereich Milliarden entziehe. Neue Strukturen aufzubauen und parallel zu kürzen, hält sie für widersprüchlich.
Als Kern einer tragfähigen Reform nennt die KBV eine verbindliche und bundesweit einheitliche Ersteinschätzung. Die Rufnummer 116117 soll zum zentralen Zugang in die ambulante Akut- und Notfallversorgung werden, telefonisch, digital und mit digitaler Fallübergabe, und eng mit der 112 verknüpft sein. Hilfesuchende sollen so schnell in die passende Versorgungsebene gelangen. Ein gemeinsames Konzept zur Notfallversorgung haben KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft nach Angaben der KBV bereits vor längerer Zeit vorgelegt.
Für Krankenhäuser mit Notaufnahme und für das Management in der ambulanten Versorgung geht es bei der Reform darum, wie Patientinnen und Patienten künftig zwischen Praxen, Bereitschaftsdiensten und Kliniken gelenkt werden und wer die dafür nötigen Angebote finanziert.
Originalmitteilung: Kassenärztliche Bundesvereinigung, 08.09.2026
Stand: 08.09.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.