KBV kritisiert geplante Änderungen bei der Krankschreibung

Meldung · Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, 04.09.2026

Auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 4. September 2026 in Berlin hat der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen als Wirtschaftsfaktor und als Teil der Daseinsvorsorge beschrieben. Nach Angaben der KBV arbeiten in den Praxen rund 790.000 Menschen, in den Pharmaunternehmen in Deutschland rund 140.000. Hintergrund der Rede waren die Sparvorgaben im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG).

Kritik übte Hofmeister an der vom Koalitionsausschuss geforderten Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und an einer Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Die Praxen stellen laut KBV jährlich rund 116 Mio. solcher Bescheinigungen aus. Käme die Pflicht ab dem ersten Tag, entstünden nach KBV-Berechnung jährlich 36 Mio. zusätzliche Behandlungsfälle, für die jede Praxis 10,5 Arbeitstage aufwenden müsste. Ein Verzicht auf die Bescheinigung bei Erkrankungen unter vier Tagen würde dagegen jährlich rund 1,4 Mio. Arbeitsstunden und etwa 102 Mio. Euro Bürokratiekosten einsparen. Einen massenhaften Missbrauch der bisherigen Regeln sieht Hofmeister durch die Fakten nicht belegt.

Bei der Patientensteuerung verlangt die KBV ein vernetztes Versorgungssystem mit klar zugeordneten Verantwortlichkeiten, verbindlichem und möglichst digitalem Informationsaustausch sowie einer Priorisierung nach medizinischer Dringlichkeit. Eine bloße Weiterleitung gilt aus Sicht der KBV nicht als Steuerung. Ebenso wendet sich Hofmeister gegen eine generell vorgeschaltete Triage, die allein digitale Systeme oder dafür nicht qualifizierte Berufsgruppen übernehmen, und gegen ein Case Management der Krankenversicherungen.

Für das Management von Praxen und MVZ betrifft die Debatte vor allem den Verwaltungsaufwand bei Krankschreibungen sowie die künftige Rolle der Praxen in einer gesteuerten Versorgung.

Originalmitteilung: Kassenärztliche Bundesvereinigung, 04.09.2026

Stand: 04.09.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.

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