TK begrüßt GeDIG: Digitaler Versorgungseinstieg und Terminregeln

Meldung · Quelle: Techniker Krankenkasse, 08.10.2026

Die Techniker Krankenkasse (TK) unterstützt das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), das der Deutsche Bundestag in erster Lesung beraten hat. Der Vorstandsvorsitzende der TK, Dr. Jens Baas, äußerte sich am 8. Oktober 2026 zu dem Vorhaben und bezeichnete das Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums als konsequent.

Nach Darstellung der TK verknüpft der Entwurf drei Bausteine: eine digitale Ersteinschätzung, die elektronische Terminvermittlung und die elektronische Überweisung. Gemeinsam sollen sie Versicherte in die jeweils passende Versorgung führen. Aus Sicht der Kasse kann ein solcher digitaler Einstieg den Zugang zur Versorgung besser strukturieren, Orientierung bieten und das Gesundheitssystem entlasten.

Ein weiterer Punkt betrifft digitale Terminplattformen. Die TK spricht sich dafür aus, dass dort künftig faire Regeln für die Vergabe von Terminen gelten. Ausschlaggebend soll die medizinische Dringlichkeit sein und nicht ein finanzieller Anreiz.

Schließlich geht es um die Nutzung von Gesundheitsdaten. Nach Einschätzung von Baas werden viele Daten bislang lediglich abgelegt, ohne dass ihr Nutzen ausgeschöpft wird. Die im GeDIG vorgesehenen Möglichkeiten sollen aus Sicht der TK dazu beitragen, Behandlungen stärker auf den einzelnen Menschen auszurichten und die Prävention weiterzuentwickeln.

Für Krankenkassen und Arztpraxen bedeutet der Entwurf, dass Ersteinschätzung, Terminbuchung und Überweisung künftig digital ineinandergreifen sollen. Das parlamentarische Verfahren zum GeDIG ist noch nicht abgeschlossen.

Originalmitteilung: Techniker Krankenkasse, 08.10.2026

Stand: 08.10.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.

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